Das Land Berlin darf muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch nicht unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz pauschal ablehnen. Das Bundesarbeitsgericht wies eine Revisionsklage ab. Das Gesetz muss verfassungskonform ausgelegt werden, so das Gericht.
Das Bundesarbeitsgericht hat dem Kopftuchverbot in Berlins Neutralitätsgesetz eine Abfuhr erteilt. Gut so. Denn hinter „Neutralität“ verbergen sich nur die Privilegien der Mehrheitskultur. Von Fabian Goldmann
Eine muslimische Rechtsreferendarin aus Hessen unterlag mit ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht: Das Kopftuchverbot im Gerichtssaal ist verfassungsgemäß. Hessische Justizministerin begrüßt den Beschluss, Muslime kritisieren ihn als falsches Signal.
Wegen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss ein Fitnessstudio einer Hamburger Muslimin 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Studio hatte ihr untersagt, mit Kopftuch zu trainieren.
Bei einer Veranstaltung Mitte Januar an der Frankfurter Goethe-Universität über „Verschleierung“ kam es zu Handgreiflichkeiten. Die Initiative „Studis gegen rechte Hetze“ hatte gegen die Veranstaltung protestiert. Die mediale Aufmerksamkeit war groß. MiGAZIN sprach mit einer Aktivistin über ihre Motive und die Hintergründe des Protests. Von Leon Wystrychowski
Ein Kopftuch-Verbot für junge Mädchen ist in Nordrhein-Westfalen wohl vom Tisch: Die Landesregierung will Eltern in Kitas und Grundschulen stattdessen besser informieren, wie Integrationsstaatssekretärin Güler (CDU) sagt.
Der Plan der niedersächsischen Landesregierung, Richtern das Tragen von Kreuz, Kippa oder Kopftuch zu verbieten, stößt bei den Grünen auf Kritik. Das Verbot treffe faktisch nur muslimische Frauen.
Nach dem Willen der SPD/CDU-Landesregierung in Niedersachsen sollen Richter und Staatsanwälte künftig in Verhandlungen auf Kopftuch, Kreuz oder Kippa verzichten. Ein Gesetzentwurf soll Mitte September in den Landtag eingebracht werden. Justizministerin Barbara Havliza (CDU) erläutert im Gespräch die Hintergründe. Von Michael Grau
Einem Gutachten zufolge ist das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform. Es wurde vom Bildungssenat in Auftrag gegeben. Eine Änderung des Gesetzes sei weder geboten noch empfohlen.
Ein von Terre des Femmes beauftragter Rechtsgutachter hält ein Kinderkopftuchverbot für verfassungskonform. Die Frauenrechtsorgansiation Terre des Femmes sieht in dem Tuch eine Sexualisierung von Minderjährigen. Ihre Gegner warnen vor einem "Identitätsdilemma" der Mädchen.