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Kreuzkette (Symbolfoto)

Justizministerin Havliza im Interview

„Ich habe als Richterin ein Kreuz getragen“

Nach dem Willen der SPD/CDU-Landesregierung in Niedersachsen sollen Richter und Staatsanwälte künftig in Verhandlungen auf Kopftuch, Kreuz oder Kippa verzichten. Ein Gesetzentwurf soll Mitte September in den Landtag eingebracht werden. Justizministerin Barbara Havliza (CDU) erläutert im Gespräch die Hintergründe.

Von Michael Grau Montag, 09.09.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.09.2019, 16:33 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Frau Havliza, warum brauchen wir aus Ihrer Sicht ein solches Gesetz?

Barbara Havliza: Weil wir in einer immer multikulturelleren und multireligiöseren Gesellschaft leben. Und weil im Grundgesetz verankert ist, dass die Justiz neutral zu sein hat. Das soll sich auch im Erscheinungsbild von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten niederschlagen.

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Was genau hat Sie veranlasst, jetzt die Initiative dafür zu ergreifen?

Barbara Havliza: Das Problem ergibt sich zum Beispiel, wenn junge Muslima zu uns in die Justiz kommen, die ein Kopftuch tragen und es auch für öffentliche Handlungen im Gericht nicht ablegen wollen. Das ist dann der Punkt, an dem wir sagen: Nein, aus der Sicht des Dritten, der vor Gericht Recht sucht, geht das nicht. Man muss es immer aus der Sicht dessen betrachten, der die Sorge hat, dass ihm jemand mit einer religiösen oder weltanschaulichen Vorprägung gegenübersteht. Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Justiz ihnen vollkommen neutral gegenübertritt. Und sie können auch erwarten, dass das optisch zum Ausdruck kommt.

Urteilen denn Richter und Staatsanwälte weniger neutral, wenn sie religiöse Symbole tragen?

Barbara Havliza: Religion muss nicht unvereinbar sein mit Neutralität. Ich bin Christin und war als Richterin trotzdem neutral. Und so kann auch eine Muslima neutral sein, das ist selbstverständlich. Aber man hat diese Frage eben immer aus dem Blickwinkel des Dritten zu beurteilen, nur auf den kommt es an.

Gab es in Niedersachsen konkrete Fälle, in denen angehende Juristinnen mit Kopftuch auftreten wollten?

Barbara Havliza: Ja, das ist bislang in persönlichen Gesprächen in den Gerichten geregelt worden. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort konnten den Rechtsreferendarinnen klarmachen, warum die Justiz Wert auf das Abnehmen des Kopftuches legt. Wenn es abgelegt wurde, sprach nichts gegen die Wahrnehmung der Sitzungsvertretung, zum Beispiel als Staatsanwältin. Manchmal stand am Ende auch das Ergebnis, dass die Referendarin auf die Sitzungsvertretung als Ausbildungsmaßnahme verzichtet hat. Auch das ist ein Weg, wenn auch nicht der gewünschte Weg.

Wir können diese Frage jedenfalls nicht mit völlig unterschiedlichen Vorgehensweisen oder Konsequenzen von Gericht zu Gericht oder von Stadt zu Stadt anders handhaben. Das kann man dann auch einer Muslima nicht mehr klarmachen. Deswegen wollen wir es nun einheitlich regeln.

Werden so jungen muslimischen Frauen nicht Chancen im Justizdienst verbaut?

Barbara Havliza: Es betrifft ja nicht nur Muslima. Wenn jemand sagt, ich lege meine Kippa nicht ab, würde es Männer genauso treffen. Im Übrigen ist die Annahme, allen Muslima wäre der Gang in die Justiz verbaut, doch recht pauschal. Es gibt Muslima, die ohne Probleme sagen: Wir legen das Kopftuch nur in bestimmten Situationen an, oder in manchen legen wir es ab. Oder es gibt Muslima, die erst gar kein Kopftuch tragen. Von daher geht es für junge Frauen schlicht um die Entscheidung: Möchte ich den Beruf als Richterin oder Staatsanwältin ausüben? Dann muss ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Was ist mit kleinen Schmuckstücken wie Kreuz, Davidsstern oder Halbmond? Dürfen die getragen werden?

Barbara Havliza: Ich habe während meiner Zeit als Richterin ein Kreuz als Schmuckstück getragen und habe es dann dezent unter meiner Bluse verborgen. Das muss auch weiterhin möglich sein.

Muslimische Verbände haben heftige Kritik an ihrer geplanten Regelung geübt. Können Sie das nachvollziehen?

Barbara Havliza: Es war mir klar, dass die Verbände darüber nicht glücklich sein könnten. Aber wir müssen diese Abwägung treffen. Was hat für die Justiz und ihre Außendarstellung Vorrang: das Neutralitätsgebot oder die öffentliche Ausübung der Religion im Amt? Und da ist für uns das Neutralitätsgebot das Wichtigere.

Ist das nicht Wasser auf die Mühlen von Islamfeinden?

Barbara Havliza: Das sehe ich nicht so. Es geht ja nicht darum zu sagen: Wir wollen keine Muslima im öffentlichen Dienst oder in der Justiz. Das Gegenteil ist ja der Fall.

Was ist eigentlich mit Kreuzen an den Wänden von Gerichtssälen? Wenn religiöse Neutralität das Ziel ist, müssten die dann nicht eigentlich auch weg?

Barbara Havliza: Das Recht wird durch Menschen gesprochen und nicht durch Säle. Zwar gibt es in Niedersachsen noch zwei Gerichte, in denen Kreuze hängen, in Cloppenburg und in Vechta. Diese Kreuze werden aber abgehängt, wenn ein Beteiligter dies im Gerichtsverfahren wünscht. Darauf besteht auch ein Anspruch, das hat das Bundesverfassungsgericht schon vor vielen Jahren entschieden. (epd/mig) Aktuell Interview Politik

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  1. Annett Abdel-Rahman sagt:

    Es ist schade, dass in dem Interview die entscheidenden Fragen nicht gestellt werden, nämlich die nach der Definition von Neutralität des Staates. Verhält sich der Staat tatsächlich neutral, gibt er nicht Menschen Vorrang, die keine religiösen Zeichen tragen oder sogar nicht-religiös leben, sondern er behandelt alle Menschen gleich. Das bedeutet, das im Gerichtssaal Richter und RichterInnen aller Religionen/Weltanschauungen zu finden sind. Das garantiert der Staat Abwerbung nicht, er gibt nicht-religiösen oder Menschen ohne Zeichen den Vorrang. Denn die Frage im Umkehrschluss, wie sich eine Muslimin/ein Jude im Gerichtssaal fühlt, wenn ihnen jemand ohne religiöses Zeichen gegenüber steht, scheint für die Ministerin keine Rolle zu spielen. Sie benennt nur eine mögliche Perspektive. Das ist in der Tat diskriminierend, da sie auch außer Acht lässt, dass Musliminnen. und auch Juden Kopftuch u Kippa nicht beliebig auf- und absetzen. Angesichts bereits belegter Zahlen zu rechtsradikalen Haltungen bei einigen Beamten des Staatsdienstes, wie Polizei u Staatsanwälten, ist dies ein fatales Zeichen. Es bedient Vorurteile, schließt Muslime u Juden an Teilhabe-Prozessen aus und kategorisiert Menschen in 1. und 2. Klasse.

  2. A.F:B. sagt:

    Angesichts der Tatsache, daß die Islamfeindlichkeit bereits in die Mitte der Gesellschaft vorgedrungen ist, zu der auch Richter, Beisitzende und Staatsanwälte gehören, habe ich Bedenken, ein Gericht von vornherein als neutral anzusehen, wenn der Angeklagte Muslim ist. Es hat bereits zu viele Gesinnungsurteile gegeben, die als solche erkennbar sind.
    Was soll der Unsinn, das Gericht als religiös „neutral“ anzusehen, wenn im Saal ein christliches Kreuz hängt! Das ist doch weitaus auffälliger und wirkt auf den Angeklagten möglicherweise bedrohlicher als ein Kreuzchen an der Halskette einer Richterin. Und wenn das Kreuz erst auf Antrag abgehängt wird, weiß der betroffene Antragsteller ja, daß es vorher dort gehängt hat und nach der Verhandlung wieder aufgehängt wird. Das macht das Gericht nicht neutraler!
    Als Lösung würde sich anbieten, die Kleiderordnung im Gericht so zu ändern, daß die weiblichen Personen während der Verhandlung eine für alle gleiche Kopfbedeckung tragen. Die Roben gehen ohnehin auf das 16. Jh. zurück, und da wäre doch eine zu diesem Stil gehörende Haube, deren herabhängender Teil vielleicht auch noch den Hals verdeckt, ganz passend (hätte es im 16. Jh. bereits Richterinnen und Anwältinnen gegeben, dann hätten diese höchstwahrscheinlich eine solche Kopfbedeckung getragen und wären nicht barhäuptig aufgetreten). Aber so weit werden die Verantwortlichen vermutlich nicht gehen wollen: den Muslimen bloß keine Zugeständnisse machen, lieber Probleme und Konflikte schaffen anstatt sie zu lösen.

  3. Mike sagt:

    A.F:B:

    Warum und mit welchem Recht wollen Sie Frauen zwingen, eine Kopfbedeckung zu tragen?

  4. Jacky sagt:

    Sie können ihre „Tatsachen“ sicher auch mit Fakten belegen? Ansonsten sind sie leider die vergeudete Energie nicht wert und entsprechen den „Tatsachen“ die die AFD so über Migranten immer wieder mal äußert.

    Gleiches gilt natürlich für die „erkennbaren“ Gesinnungsurteile.

    Ich hätte auch eine KLeiderordnung anzubieten – einfach alle „nackt“ – so wie sie auf die Welt kommen. Noch neutraler geht es nicht. Warum eine Kopfbedeckung helfen soll erschließt sich mir da nicht in ihrer Aussage.

    Zudem warum sollte man Muslimen hier exklusiv (was ist mit Hindus, PAstafari, usw…) was zugestehen? Sie stehen als „Mensch“ vor einem weltlichen Gericht. Ihre Religion sollte dort weder für das Urteil noch für die Verhandlung einen Belang haben. Wie sie dann vor ihrem „Gott“ gerichtet werden ist nicht mehr unsere Sache.