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Grüne gegen Verbot von Kopftuch und Kippa vor Gericht

Der Plan der niedersächsischen Landesregierung, Richtern das Tragen von Kreuz, Kippa oder Kopftuch zu verbieten, stößt bei den Grünen auf Kritik. Das Verbot treffe faktisch nur muslimische Frauen.

Donnerstag, 12.09.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 17.09.2019, 16:53 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Gesetzentwurf der niedersächsischen Landesregierung, nach dem Richter und Staatsanwälte künftig auf Kreuze, Kippas oder Kopftücher verzichten sollen, ist auf scharfen Widerspruch der oppositionellen Grünen gestoßen. „Sie brechen völlig unnötig einen gesellschaftlichen Konflikt vom Zaun“, sagte der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg am Dienstag in Hannover an die Adresse von Landesjustizministerin Barbara Havliza (CDU). Bei der geplanten Regelung, die in erster Lesung im Landtag beraten wurde, handele es sich faktisch um ein „Kopftuchverbot“ für muslimische Frauen.

Mit dem Gesetz will die Ministerin die Neutralität in der Justiz stärken. FDP und AfD begrüßten den Entwurf ebenso wie die Regierungsfraktionen von SPD und CDU. Er soll nun im Rechtsausschuss weiter beraten werden

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„Was Sie jetzt machen, ist eine Ungleichbehandlung der Religionen und eine Benachteiligung von Musliminnen und Muslimen und Menschen jüdischen Glaubens“, kritisierte Limburg, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion. Andere Religionen seien von dem Verbot faktisch nicht betroffen. Konsequenterweise hätte die Landesregierung auch Kreuze in Gerichtssälen verbieten müssen, kritisierte er: „Davor sind Sie zurückgeschreckt.“

Justizministerin verteidigt Gesetz

Justizministerin Havliza verteidigte den Gesetzentwurf. „Recht wird durch Menschen gesprochen, nicht durch Säle“, betonte sie. Kreuze in Gerichtssälen gebe es nur noch in Vechta und Cloppenburg. Diese seien von historischer Bedeutung und erinnerten an den Widerstand der Gerichte in der Zeit des Nationalsozialismus. „In Zeiten wie heute stünde es uns nicht gut zu Gesicht, mit dieser Tradition zu brechen.“

Nach dem Gesetzentwurf soll Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser, weltanschaulicher oder politischer Symbole oder Kleidungsstücke in Verhandlungen künftig grundsätzlich untersagt werden. „Die Justiz ist als dritte Gewalt in besonderer Weise zur Neutralität verpflichtet“, betonte Havliza. „Diese Haltung muss aber auch nach außen zum Ausdruck kommen.“ Schon der Anschein, eine Entscheidung könne durch Religion oder Weltanschauung beeinflusst sein, könne zu einem Vertrauensverlust führen. (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. Ute Plass sagt:

    „Justizministerin Havliza verteidigte den Gesetzentwurf. „Recht wird durch Menschen gesprochen, nicht durch Säle“, betonte sie. Kreuze in Gerichtssälen gebe es nur noch in Vechta und Cloppenburg. Diese seien von historischer Bedeutung und erinnerten an den Widerstand der Gerichte in der Zeit des Nationalsozialismus“

    Das ist ein Mythos, genauer gesagt, eine Lüge, welche die Justizministerin hier verbreitet, wenn sie vom
    „…Widerstand der Gerichte in der Zeit des Nationalsozialismus“ schwadroniert.

    https://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/recht-und-justiz-im-dritten-reich/

  2. Ute Plass sagt:

    Die Begründung der Justizministerin, dass in zwei Gerichten in Vechta u. Cloppenburg aus historischen Gründen noch Kreuze hingen (weil diese sich während des Nationalsozialismus geweigert hätten, die Kreuze abzuhängen,)sagt doch nichts darüber aus, nach welchem Rechtsverständnis die Gerichte dort Recht gesprochen haben, und ob und wie die Justiz sich dort gegen das nationalsozialistische Regime stellte.

    Folgender Beitrag beschäftigt sich mit der Rolle der Kath. Kirche in der
    NS-Zeit und deren vermeintlicher Widerständigkeit gegen das NS-Regime:

    https://www.deutschlandfunk.de/katholische-kirche-im-zweiten-weltkrieg-da-fragt-man-sich.886.de.html?dram:article_id=458182