
Verfassungsrechtlich bedenklich
NRW verzichtet auf Kopftuch-Verbot in Kitas und Grundschulen
Ein Kopftuch-Verbot für junge Mädchen ist in Nordrhein-Westfalen wohl vom Tisch: Die Landesregierung will Eltern in Kitas und Grundschulen stattdessen besser informieren, wie Integrationsstaatssekretärin Güler (CDU) sagt.
Dienstag, 10.12.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.12.2019, 15:35 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
In Nordrhein-Westfalen wird es kein Kopftuch-Verbot in Kindertagesstätten und Grundschulen geben. Die Landesregierung sei von entsprechenden Plänen abgerückt, teilte Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) dem „Evangelischen Pressedienst“ mit. Die Landesregierung prüfe Optionen, um dem Schutzbedürfnis junger Mädchen angemessen Rechnung tragen zu können.
Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) sagte der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ): „Wir haben uns entschieden, auf ein Verbot zu verzichten und stattdessen gemeinsam mit dem Schulministerium die Aufklärungsarbeit und Elterninformation in Kitas und Grundschulen systematisch zu verbessern.“
Derzeit führe das Ministerium dazu Gespräche. Ein konkreter Zeitplan wurde dabei nicht genannt. „Wir sind zuversichtlich, in absehbarer Zeit ein Ergebnis vorstellen zu können, das vor allem das Wohl der Mädchen und ihre positiven Entwicklungsperspektiven im Blick hat“, erklärte das Integrationsministerium.
Gutachten
Vor eineinhalb Jahren hatte die Staatsekretärin angekündigt, das Land wolle kleinen Kindern weit unterhalb der Religionsmündigkeit von 14 Jahren in Kitas und Grundschulen das Tragen von Kopftüchern untersagen. Nach juristischer Prüfung seien diese Pläne nun verworfen worden, erläuterte Güler.
„Es ist rechtlich umstritten, ob ein Kopftuch-Verbot als Eingriff in die Religionsfreiheit und in Elternrechte vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde“, sagte sie. Ein Gutachten, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hatte, habe die Bedenken eher verstärkt. (epd/mig)
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