Die Zahl neu ankommender Flüchtlinge steigt in der EU wieder an. Die EU-Agentur für Asylfragen führt das auf Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen zurück. Das UN-Flüchtlingshilfswerk verzeichnet einen ähnlichen Trend.
Mit dem vermeintlichen „Vollzugsdefizit bei Abschiebungen“ wird seit 2015 regelmäßig Stimmung gemacht und es werden damit Gesetzesverschärfungen begründet. Die Zahlengrundlage ist aber fragwürdig. Die Interpretation dieser Zahlen, etwa durch Politiker, häufig ebenso. Von Dirk Morlok
Die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland ist leicht gestiegen, Ende 2019 waren es rund 1,8 Millionen. Die meisten haben einen humanitären Aufenthaltstitel, die in der Regel befristet sind.
Wenn minderjährige Flüchtlinge Antrag auf Familienzusammenführung stellen, ist das Alter bei Antragstellung maßgeblich und nicht das bei der Entscheidung über den Antrag. Das hat der Europäische Gerichtshof im Falle eines in Belgien anerkannten Flüchtlings entschieden.
Weil ein Mann dazu aufgerufen haben soll, von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen "Bürgerasyl" zu gewähren, sie notfalls zu verstecken, muss er sich jetzt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Aufruf zu strafbaren Handlungen vor.
Gegen die Ablehnung eines Asylantrags können Betroffene auch dann gerichtlich vorgehen, wenn Abschiebungen per Ministerialerlass gestoppt sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall von afghanischen Asylbewerbern entschieden.
Das erste Mal unter Vorsitz von Horst Seehofer sprachen die EU-Innenminister über die Anlandung von aus Seenot geretteten Migranten und Flüchtlingen. Konkretes kam dabei nicht heraus. Derweil harren Bootsflüchtlinge im Mittelmeer auf einem Viehfrachter aus.
Nach einer Zeitungsmeldung soll es in Deutschland 350.000 "illegal hier lebende Ausländer" geben, die nicht als ausreisepflichtig erfasst würden, obwohl sie entsprechend registriert seien. Nach einer Antwort der Bundesregierung erweist sich diese reißerische Behauptung als tendenziöse Zeitungsente. Von Ulla Jelpke
Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Reformpläne der Bundesregierung, Asylverfahren in Zukunft an die EU-Außengrenzen zu verlegen. Menschenrechtskommissarin des Europarates wirft EU-Staaten vor, den Flüchtlingsschutz zu umgehen.
Wer sich in Kirchenasyl begibt, handelt nicht rechtsmissbräuchlich und hat einen Anspruch auf Sozialhilfe. Das hat das hessische Landessozialgericht im Fall eines Äthiopiers entschieden.