
Aufruf zu Bürgerasyl
Mann steht wegen Flüchtlingshilfe vor Gericht
Weil ein Mann dazu aufgerufen haben soll, von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen "Bürgerasyl" zu gewähren, sie notfalls zu verstecken, muss er sich jetzt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Aufruf zu strafbaren Handlungen vor.
Donnerstag, 16.07.2020, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.07.2020, 1:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Vor dem Amtsgericht Aschaffenburg muss sich am Donnerstag ein Mann verantworten, der auf einer Website zum Thema „Bürgerasyl“ zu Straftaten aufgerufen haben soll. Der Beschuldigte aus Hanau wird als Verantwortlicher im Impressum der Internetseite geführt, wie Gericht und Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage bestätigten.
Auf der Seite heiße es etwa, man werde von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen „Bürgerasyl gewähren“, also Geflüchtete in der eigenen Wohnung aufnehmen notfalls dort verstecken.
Die Betreiber der Website verstehen sich nach eigenen Angaben als Kampagne gegen ein „unmenschliches Abschiebesystem“. Die „gesellschaftliche Intervention“ in Form des zivilen Ungehorsams sei „so lange menschenrechtlich geboten“, ehe die Abschiebungen endeten.
Staatsanwaltschaft: Aufruf zu strafbaren Handlungen
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte als für die Internetseite Verantwortlicher damit zu strafbaren Handlungen aufgerufen. Dies ist nach Paragraf 111 des Strafgesetzbuches ein Offizialdelikt und muss von Amts wegen verfolgt werden.
Dem Mann drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe, falls er verurteilt wird. Er muss sich vor der Außenstelle des Amtsgerichts in Alzenau verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft auf die Internetseite aufmerksam wurde, war zunächst nicht bekannt. (epd/mig)
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