![Justizia, Gerechtigkeit, Justiz, Recht, Urteil, Gericht](https://www.migazin.de/wp-content/uploads/2015/07/justizia_urteil_gericht_rechtsprechung_himmel.jpg)
Amtsgericht Kitzingen
Zwei Jahre Haft wegen Volksverhetzung auf Facebook
Kommentare auf Facebook haben juristische Folgen. Das Amtsgericht Kitzingen hat nun einen Mann zu zwei Jahre und drei Monate Haft verurteilt. Er hatte volksverhetzende Inhalte gepostet und war vorbestraft.
Donnerstag, 22.10.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.10.2015, 22:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Amtsgericht Kitzingen hat einen 31 Jahre alten Mann wegen volksverhetzender Äußerungen bei Facebook zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Mann habe auf seinem Profil in dem sozialen Netzwerk zehn Texte mit volksverhetzendem Inhalt oder Aufrufen zu Straftaten gepostet, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg dem Evangelischen Pressedienst am Mittwoch.
Das Gericht habe den Mann deswegen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das liegt über der Grenze, bis zu der eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 1 Ls 701 Js 20195/14)
Der Staatsanwaltschaft Würzburg zufolge war der Angeklagte aus Iphofen im Landkreis Würzburg erheblich vorbestraft und stand teilweise unter Bewährung. Im vergangenen Jahr habe der Mann auf Facebook unter anderem geschrieben, man solle Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre Helfer „an die Wand stellen und standrechtlich erschießen wegen Verrat am deutschen Volk“. Außerdem habe er in einem Post formuliert, Menschen sollten „in Auschwitz in den Ofen“. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt. (epd/mig)
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- AfD stärkste Kraft Warum ist Pforzheim so braun?
- 700.000 Betroffene Urteil zu Schutzstatus eines Syrers sorgt für Aufregung
- Svenja Schulze im Gespräch Hunger „reicht vielen nicht mehr als Argument.“
- Hochqualifiziert und abgelehnt Asylbewerber können nicht einfach in die…
- Kinostart Die Wucht des Grauens von Auschwitz im Film „Die Ermittlung“
- Flüchtlingsrat kritisiert Abschiebung Sachsen fühlt sich an Gerichtsbeschluss nicht gebunden
Endlich zeigt der Staat, dass er sich gegen aufkommende Nazis wehren will und kann. Jetzt sehen diese Leute endlich, dass es unser Grundgesetz noch gibt und dass wir es verteidigen wollen.denn es ist einzigartig.
Gibt es auch Fälle, in denen Personen gleichermaßen wegen Volksverhetzung gegen den Islam und dessen Angehörige verurteilt worden sind, oder geht man nur dann so strikt vor, wenn die Volksverhetzung gegen Spitzenpolitiker und die Regierungspartei gerichtet ist?
Karakal Warum stellen Sie diese Frage nicht auch in Bezug auf Christen oder Juden?