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Nächtliche Abschiebung am Flughafen (Symbolfoto KI-generiert)

Report

Geschäftsmodell Asyl: Millionen für Flüge, Ärzte und Konzerne

Fluggesellschaften, Reisebüros, Ärzte und Betreiber von Unterkünften: Eine neuer Report zeigt, wie viele Unternehmen an Abschiebungen und der Versorgung Geflüchteter verdienen. Öffentliche Gelder fließen in Millionenhöhe an private Dienstleister. Wie viel Gewinn sie damit machen, bleibt häufig im Dunkeln.

Mittwoch, 28.10.2026, 12:13 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 28.10.2026, 12:18 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

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Ein Mensch, fünf Bundesbeamte, ein eigens gechartertes Flugzeug. Am 2. Mai 2025 startete vom Flughafen Köln/Bonn eine Maschine in die Republik Kongo. An Bord: eine Person, die abgeschoben wurde, und ihre fünf Begleiter. Die Kosten allein für das Flugzeug: 215.785 Euro. Weitere Ausgaben, etwa für Personal, sind darin nicht enthalten. Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage.

Ein außergewöhnlich teurer Einzelfall. Doch er wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wer verdient eigentlich an Deutschlands Abschiebungen?

Dieser Frage ist Journalist*in Bo Wehrheim für das Projekt „Abschiebungsreporting NRW“ in einer am Dienstag veröffentlichten Recherche nachgegangen. Das Ergebnis: Rund um Abschiebungen hat sich ein weit verzweigter Markt privater Dienstleistungen entwickelt. Fluggesellschaften, Reisebüros, medizinische Dienstleister und Technologieunternehmen erhalten staatliche Aufträge. Und das Geschäft reicht weit über den Flughafen hinaus.

Millionen für Flugzeuge und Begleitpersonal

In Nordrhein-Westfalen organisiert die Zentralstelle für Flugabschiebungen in Bielefeld entsprechende Maßnahmen. Für die Buchung von Flügen setzt sie auch auf private Reisebüros. In einem Fall betrug der ausgewiesene Auftragswert 454.780 Euro für zunächst zwei Jahre mit Verlängerungsoptionen. Organisiert werden sollten unter anderem Flüge für abzuschiebende Menschen sowie für Begleitpersonal und medizinische Fachkräfte.

An der eigentlichen Beförderung verdienen Fluggesellschaften. Der Report nennt zahlreiche Charteranbieter. Sie stellen Flugzeuge samt Besatzung bereit. Während einzelne Menschen auf regulären Linienflügen abgeschoben werden können, mieten Behörden für Sammelabschiebungen ganze Maschinen.

Das kostet. Nach einer Recherche von FragDenStaat gab Deutschland im ersten Halbjahr 2025 fast 15 Millionen Euro allein für die Miete von Charterflugzeugen aus. Ein Jahr zuvor waren es für denselben Zeitraum rund 12,7 Millionen Euro.

Dabei bleibt es nicht. Dolmetscher, medizinische Begleitung, Bodenpersonal und Bundespolizisten verursachen weitere Kosten. Allein die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen kostete den Bund im gesamten Jahr 2025 nach Regierungsangaben mehr als 10 Millionen Euro.

Wie teuer eine Abschiebung insgesamt ausfällt, lässt sich dennoch nicht immer nachvollziehen. Kosten verteilen sich auf unterschiedliche Behörden und Haushalte. Ein Teil der Flüge wird außerdem von der EU-Grenzschutzagentur Frontex finanziert oder mitfinanziert.

Die Geldflüsse waren auch bei der Recherche schwer nachzuvollziehen. „Die Recherche war sehr schwierig, denn obwohl es sich um öffentliche Gelder handelt, herrscht wenig Transparenz darüber, wie hoch die Gewinne der Unternehmen sind“, erklärt Wehrheim dem MiGAZIN. Welches Reisebüro in NRW die Flüge bucht, sei erst durch einen Hinweis bekannt geworden. Bei der Ermittlung ärztlicher Honorare seien vertrauliche Quellen notwendig gewesen, „weil sie sich aus Angst vor Öffentlichkeit so gut absichern“.

Vom Reisebüro bis zum medizinischen Gutachter

Die Branche beschränkt sich nicht auf Fluggesellschaften und Reisebüros. Der Report beschreibt weitere Dienstleistungen, die im Verlauf von Abschiebeverfahren benötigt werden.

So vermitteln private Unternehmen Ärzte, die Abschiebungen medizinisch begleiten oder die Reisefähigkeit betroffener Menschen beurteilen. Solche Einschätzungen können insbesondere bei schwer kranken Menschen entscheidend dafür sein, ob eine Abschiebung durchgeführt werden darf.

„Besonders krass fand ich das Geschäftsmodell der Fit-to-Fly-Ärzt*innen“, sagt Wehrheim. Behörden und beauftragte Ärzte profitierten hier gleichermaßen. Es sei eine „Win-Win-Situation“, da es vorrangig darum gehe, eine Person „abschiebbar“ zu machen. Auf der anderen Seite könnten Ärzte „mit vergleichsweise wenig Aufwand viel Geld verdienen“. Besonders problematisch sei dies für Menschen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen.

Als Beispiel dient ein Fall aus Duisburg. Ein psychisch schwer erkrankter Mann befand sich seit Monaten in stationärer psychiatrischer Behandlung. Seine behandelnden Fachärzte hielten ihn für nicht reisefähig. Nach Wehrheims Angaben kam ein für die Reisefähigkeitsprüfung herangezogener Viszeralchirurg – ein Facharzt für den Bauchraum – zu einer anderen Einschätzung. Wehrheim kritisiert, der Arzt habe „das offenkundig überhaupt nicht beurteilen“ können. Die geplante Abschiebung in den Irak wurde schließlich vom Verwaltungsgericht Düsseldorf kurz vor dem Abflug gestoppt.

Auch die Auswertung privater Datenträger eröffnet ein Geschäftsfeld für Technologieunternehmen. In Nordrhein-Westfalen lassen Ausländerbehörden Handys und andere Datenträger ausreisepflichtiger Menschen untersuchen, um Hinweise auf deren Identität und Staatsangehörigkeit zu gewinnen. Die Behörden nutzen dafür spezialisierte Technik.

Hohe Gewinne, Kritik an der Betreuung

Besonders deutlich wird die wirtschaftliche Dimension bei Unternehmen, die im Bereich Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aktiv sind. Laut Geschäftsbericht eines britischen Konzerns erwirtschaftete dessen deutsche Tochter von März bis Dezember 2024 einen Umsatz von 115,6 Millionen Pfund und einen operativen Gewinn vor Sondereffekten von 18,9 Millionen Pfund.

Die wirtschaftlichen Ergebnisse stehen neben erheblichen Vorwürfen gegen die Qualität der Betreuung. Ehemalige Beschäftigte berichteten dem ARD-Magazin MONITOR von Personalmangel, Kostendruck und unzureichender Versorgung. Die Recherche machte ein grundsätzliches Spannungsfeld sichtbar: Private Betreiber sollen staatlich finanzierte Betreuungsleistungen erbringen und zugleich wirtschaftlich erfolgreich arbeiten.

Das zuständige nordrhein-westfälische Ministerium erklärte gegenüber MONITOR, externe Dienstleister unterlägen einer fortlaufenden Kontrolle. Über deren Gewinnmargen habe man jedoch keine Kenntnis. Über die Kosten für Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter wird dagegen öffentlich intensiv gestritten. Wie viel davon bei privaten Unternehmen als Gewinn verbleibt, bleibt häufig im Dunkeln. (mig) Leitartikel Panorama

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