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Flughafen (Archiv) © henry911 @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Rechtswidrige Abschiebung

Beamte missachten gerichtliche Anordnung

Die Abschiebung eines 33-jährigen, schwer erkrankten Mannes erntet Kritik. Wie Menschenrechtler berichten, hätten Behörden und Beamte einen Gerichtsbeschluss wissentlich missachtet. Sie fordern Konsequenzen.

Von Dienstag, 20.12.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 19.12.2022, 14:31 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im Kreis Viersen in NRW wurde ein 33-jähriger Mann in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf zuvor angeordnet hatte, die Abschiebung zu unterbrechen. Grund: Die Reisefähigkeit des abzuschiebenden Mannes wurde nicht „in entsprechender Weise festgestellt“.

Den Angaben des Vereins „Abschiebungsreporting NRW“ zufolge ereignete sich der jetzt bekannt gewordene Fall bereits am 8. November. Das Gericht habe an diesem Tag um 12 Uhr angeordnet, „die bereits laufende Maßnahme abzubrechen.“ Der Gerichtsbeschluss sei aufgrund der Dringlichkeit wenige Minuten später an den Kreis Viersen sowie an die Anwältin des Betroffenen übermittelt worden. Dennoch sei der schwer erkrankte Mann bereits am 9. November 2022 in der Demokratischen Republik Kongo gewesen.

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Behörden missachten Gerichtsentscheidung

„Abschiebungsreporting NRW“ kritisiert, dass die Behörden den Mann abgeschoben haben, obwohl nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch genug Zeit gewesen sei, um die Abschiebung abzubrechen. Stattdessen habe der Kreis Viersen die Zeit vergeblich dafür aufgewendet, noch am Tag der Gerichtsentscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts zu kippen.

„Menschenrechtlich ist es ohnehin schwer zu ertragen, wie die Behörden einen bereits seit 1996, mithin seit seinem knapp 7. Lebensjahr in Deutschland lebenden schwer kranken Mann abgeschoben haben. Doch der Ablauf dieser Abschiebung ist schlicht unerträglich“, kritisiert Sebastian Rose von „Abschiebungsreporting NRW“ den Fall.

Fall bezeichnend für Abschiebungen

Der Abgeschobene flüchtete 1996 als Siebenjähriger mit seiner Familie nach Deutschland. Zuletzt stand er aufgrund seiner psychischen Erkrankung unter gesetzlicher Betreuung und ist suizidgefährdet. Im ersten Halbjahr 2022 befand er sich aufgrund seiner Erkrankung rund 3,5 Monate in stationärer Behandlung. Von der geplanten Abschiebung erfuhr der Betroffene nur einen Tag vor dem Abschiebetermin. Noch wenige Tage zuvor hatte wurde ihm mitgeteilt, dass aufgrund der Corona-Einreisebestimmungen kein Termin für eine Abschiebung anstehe.

Laut Rose ist der Fall bezeichnend für den Umgang und Rechtsschutz von mit Abschiebung bedrohten Personen in Deutschland. Er bezeichnet das Verhalten des Kreises Viersen als beschämend und fordert „die sofortige Rückholung des Mannes nach Nordrhein-Westfalen und eine umfassende Aufklärung seitens des Kreises Viersen, der Landesregierung und der Bundespolizei.“ Missachtungen von Gerichtsentscheidungen müssten Konsequenzen haben. (sh) Aktuell Panorama

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