
Return Hubs
EU beschließt Abschiebezentren außerhalb Europas
Was lange diskutiert und vorbereitet wurde, ist nun beschlossen: Die EU schafft die rechtliche Grundlage für sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten. Deutschland gehört zu den treibenden Kräften. Menschenrechtsorganisationen warnen vor schweren Folgen. Derweil arbeitet die EU bereits an weiteren Verschärfungen.
Donnerstag, 01.10.2026, 14:49 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 01.10.2026, 14:49 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Die Europäische Union hat den Weg für Abschiebezentren außerhalb Europas endgültig freigemacht. Die EU-Innenminister stimmten am Donnerstag in Luxemburg der neuen Rückkehrverordnung zu. Das Europaparlament hatte die Reform bereits gebilligt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die Verordnung in Kraft; die Vorschriften zu den sogenannten „Return Hubs“ sollen unmittelbar gelten.
Damit wird aus einer jahrelang umstrittenen Idee erstmals eine konkrete rechtliche Möglichkeit: Menschen ohne Aufenthaltsrecht können künftig in Drittstaaten außerhalb der EU gebracht werden, wenn diese sich dazu in einem Abkommen bereit erklären. Dabei muss es sich nicht um das Herkunftsland der Betroffenen handeln. Solche Zentren können sowohl als Endpunkt einer Abschiebung als auch als Zwischenstation für eine spätere Rückführung in das Herkunftsland oder einen anderen Staat dienen.
Deutschland treibt „Return Hubs“ voran
Deutschland gehört zu den Staaten, die solche Abschiebezentren möglichst schnell einrichten wollen. Gemeinsam mit Dänemark, Österreich, den Niederlanden und Griechenland arbeitet die Bundesregierung bereits an Vereinbarungen mit möglichen Partnerstaaten außerhalb der EU. Die fünf Länder hatten sich Anfang September darauf verständigt, noch in diesem Jahr möglichst ein entsprechendes Abkommen zu schließen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßte die nun erfolgte Absicherung auf EU-Ebene. Er hofft weiterhin auf eine Vereinbarung mit einem Drittstaat bis zum Jahresende. Welche Länder konkret infrage kommen, lässt die Gruppe offen. Gespräche gab es bereits in Ruanda; auch Uganda wurde als möglicher Standort genannt.
Nach der Verordnung dürfen solche Vereinbarungen nur mit Ländern getroffen werden, die internationale Menschenrechtsstandards und das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip einhalten. Dieses verbietet Abschiebungen in Staaten, in denen den Betroffenen etwa Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Unbegleitete Minderjährige sind von Überstellungen in „Return Hubs“ ausgenommen.
Abschiebung auch ohne Verbindung zum Drittstaat
Brisant ist vor allem, dass die Betroffenen zu dem aufnehmenden Drittstaat keine vorherige Verbindung haben müssen. Ein Mensch kann damit nach einer Rückkehrentscheidung aus der EU in ein Land gebracht werden, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt und in dem er zuvor möglicherweise nie gelebt hat.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren dieses Prinzip seit Monaten. Amnesty International warnt bei den geplanten Zentren unter anderem vor willkürlicher Haft, Misshandlungen, mangelndem Rechtsschutz und sogenannten Kettenabschiebungen. Besonders kritisch sieht die Organisation mögliche Vereinbarungen mit Ruanda und Uganda und verweist auf die Menschenrechtslage in beiden Ländern.
Verordnung sieht weitere Verschärfungen vor
Die neue Verordnung geht zugleich weit über die „Return Hubs“ hinaus. Menschen mit einer Rückkehrentscheidung werden stärker verpflichtet, bei ihrer Abschiebung mitzuwirken. Bei fehlender Kooperation können je nach nationalem Recht unter anderem Leistungen gekürzt, Geldstrafen oder andere Sanktionen verhängt werden.
Auch die Möglichkeiten der Abschiebehaft werden ausgeweitet. Sie kann grundsätzlich bis zu 24 Monate dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei Fluchtgefahr eine Verlängerung um insgesamt sechs Monate möglich. Bei Menschen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, sieht die Verordnung auch längere Haftzeiten vor.
Das Europaparlament hatte der Reform im Juni mit 418 gegen 218 Stimmen bei 30 Enthaltungen zugestimmt. Nach der Abstimmung skandierten zahlreiche rechte und rechtsextreme Abgeordnete „Send them back“ – „Schickt sie zurück“. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola verurteilte die Rufe später; Amnesty bezeichnete sie als rassistisch.
Nächste Verschärfung bereits in Vorbereitung
Mit dem Beschluss über die Rückkehrverordnung ist die Debatte über weitere Verschärfungen der europäischen Asylpolitik jedoch nicht beendet. Beim Treffen in Luxemburg berieten die Innenminister zugleich über einen neuen Krisenmechanismus für Situationen an den EU-Außengrenzen.
Dobrindt sprach sich dafür aus, in bestimmten Fällen von den üblichen Asylverfahren abzuweichen. Gemeint sind Situationen, in denen größere Gruppen von Menschen nach Einschätzung der Behörden infolge von Schleusung, Desinformation oder gezielter politischer Steuerung an die EU-Grenzen gelangen. Dann sollten die „normalen Asylprozeduren“ nicht stattfinden, sagte der Bundesinnenminister. Stattdessen fordert er unter anderem schnellere Rückführungen und eine Frontex-Eingreiftruppe, die binnen 24 Stunden an Außengrenzen eingesetzt werden kann.
Hintergrund sind insbesondere die Ereignisse in der spanischen Nordafrika-Exklave Ceuta. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte daraufhin Mitte September einen neuen europäischen Krisenreaktionsrahmen angekündigt. Er soll greifen können, wenn Migrationsbewegungen gezielt ausgelöst und als politisches Druckmittel eingesetzt werden. In solchen Fällen will die Kommission zeitlich begrenzte Abweichungen von regulären Verfahren ermöglichen. Wie weit diese gehen sollen, ist noch offen.
Der Vorstoß Dobrindts geht nach Ansicht von Kritikern an einen zentralen Punkt des Asylrechts: Auch bei einer politisch gesteuerten Migrationsbewegung können einzelne Menschen Schutz vor Verfolgung benötigen. Der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir warnte deshalb davor, auf eine individuelle Prüfung zu verzichten. Menschen, die vor Krieg und Gewalt geflohen seien, dürften nicht „per se“ abgelehnt werden.
Verschärfung trotz sinkender Zahlen
Bemerkenswert ist der Zeitpunkt der neuen Maßnahmen. Nach Angaben der EU-Kommission sind die irregulären Grenzübertritte an den europäischen Außengrenzen in den vergangenen zwei Jahren um 55 Prozent zurückgegangen. Für das laufende Jahr meldete von der Leyen Mitte September einen weiteren Rückgang um 35 Prozent. Der Begriff „irreguläre Migration“ (teilweise auch „illegale Migration“) wird in Debatten über Grenzen, Asyl, Rückkehr, Abschiebung und EU-Migrationspolitik oft irreführend als Überbegriff verwendet. Eine häufige Verkürzung besteht darin, irreguläre Migration mit fehlender Schutzbedürftigkeit gleichzusetzen. Das führt zu Missverständnissen, weil Asyl- bzw. Schutzsuchende mangels legaler Fluchtwege oft zunächst gezwungen sind, ohne reguläre Dokumente einzureisen. Das Recht auf Asyl ist jedoch per internationalem Recht verbrieft. Schutzsuchende haben ein Recht auf Prüfung ihres Schutzgesuchs und sind mithin weder „irregulär“ noch „illegal“.
Die Kommissionspräsidentin wertete dies als Erfolg der europäischen Migrationspolitik, begründete zusätzliche Instrumente aber mit der Notwendigkeit, auf außergewöhnliche Situationen vorbereitet zu sein. (mig/epd/dpa) Leitartikel Politik
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