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Österreichs Innenminister Gerhard Karner, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Dänemarks Migrationsminister Morten Boedskov, Niederlands Migrationsminister Bart van den Brink und Griechenlands Migrationsminister Thanos Plevris (v.l.n.r.) beraten über Return-Hubs außerhalb der EU (Archiv) © Liselotte Sabroe/Ritzau Scanpix/AFP

Deutliche Verschiebung

EU-Pläne: Return-Hubs in Afrika und Abschiebungen ohne Asylverfahren

Griechenland will während seiner EU-Ratspräsidentschaft 2027 ein Rückkehrzentrum in Afrika starten. Deutschland plant mit. Gefordert wird für bestimmte Krisenlagen zudem die Aussetzung des Rechts auf Asyl.

Dienstag, 29.09.2026, 13:34 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 29.09.2026, 14:10 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

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Griechenland will während seiner EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2027 ein Rückkehrzentrum für ausreisepflichtige Menschen in Afrika in Betrieb nehmen. Ein afrikanischer Staat sei bereits ausgewählt, sagte der griechische Migrationsminister Thanos Plevris am Montag dem Fernsehsender ANT1. Welches Land gemeint ist, ließ er offen. An dem Vorhaben sind neben Griechenland auch Deutschland, Dänemark, Österreich und die Niederlande beteiligt.

Die fünf Staaten haben sich zu einer sogenannten Core Group zusammengeschlossen. Bei einem Treffen Anfang September in Kopenhagen verständigten sie sich darauf, die Planungen für solche „Return Hubs“ voranzutreiben und Gespräche mit möglichen Partnerstaaten zu intensivieren. Das griechische Migrationsministerium erklärte damals, die Gruppe sei von politischen Absichtserklärungen zu konkreten Planungen übergegangen.

Nach Angaben aus Athen soll möglichst noch 2026 eine Vereinbarung mit einem Drittstaat zustande kommen. Das Rückkehrzentrum könnte dann 2027 seine Arbeit aufnehmen. Plevris zufolge sollen dort vor allem Menschen untergebracht werden, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die die EU verlassen müssen.

Deutschland führt Gespräche mit möglichen Partnerstaaten

Deutschland ist an den Planungen unmittelbar beteiligt. Die Bundesregierung bestätigte Mitte September in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, dass sie gemeinsam mit anderen EU-Staaten Rückkehrzentren in Drittstaaten anstrebt. Dazu befinde sie sich bereits „in ersten Gesprächen mit möglichen Partnerländern“. Namen nannte die Bundesregierung nicht. Auch die praktische Umsetzung werde noch geprüft. Als mögliche Standorte in Afrika wurden öffentlich unter anderem Ruanda und Uganda genannt. Bestätigt wurde bislang keines der beiden Länder.

Die rechtliche Grundlage für solche Zentren soll die neue EU-Rückführungsverordnung schaffen. Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten verständigten sich Anfang Juni vorläufig auf einen gemeinsamen Text. Danach können EU-Staaten mit Drittstaaten Vereinbarungen über Rückkehrzentren schließen. Das EU-Parlament billigte den ausgehandelten Text am 17. Juni. Die Bundesregierung rechnet mit einem Inkrafttreten im Herbst 2026.

EU-Grundrechtsagentur warnt vor Risiken

Nach dem ausgehandelten Regelwerk können Menschen, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben und gegen die eine Rückkehrentscheidung vorliegt, in einen Drittstaat gebracht werden. Dieser kann als Zwischenstation vor einer weiteren Rückführung oder als endgültiges Zielland dienen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Drittstaat internationale Menschenrechtsstandards und das Verbot der Zurückweisung in Verfolgung oder schwere Gefahr einhält.

Die EU-Grundrechteagentur FRA warnt zugleich vor erheblichen rechtlichen Risiken. Rückkehrzentren außerhalb der Europäischen Union seien keine rechtsfreien Räume. Erforderlich seien unter anderem individuelle Prüfungen, wirksamer Rechtsschutz sowie unabhängige Kontrollen der Bedingungen vor Ort. EU-Staaten oder die Grenzschutzagentur Frontex könnten auch nach einer Überstellung für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich bleiben.

Griechenland fordert weitere Ausnahmen in Krisenlagen

Die griechische Initiative für ein Rückkehrzentrum steht nicht allein. Plevris wirbt zugleich für weitergehende Sonderregeln bei außergewöhnlichen Migrationslagen an den EU-Außengrenzen. Griechenland wolle einen Mechanismus für außergewöhnliche Maßnahmen vorschlagen. Als Beispiel nannte Plevris Fälle, in denen Migration gezielt als politisches Druckmittel eingesetzt werde. Als aktuelles Beispiel für eine solche Krisenlage nannte Plevris die Situation in der spanischen Exklave Ceuta.

Wie weit solche Ausnahmeregelungen reichen können, zeigt die Entwicklung an der polnischen Grenze zu Belarus. Polen hat den Zugang zu Asylverfahren an seiner Grenze zu Belarus seit 2025 zeitweise eingeschränkt und begründet dies mit einer gezielten Instrumentalisierung von Migration durch Belarus und Russland. Der Menschenrechtskommissar des Europarats äußerte im April Bedenken gegen die polnische Praxis. Vor jeder Rückführung müsse eine individuelle Prüfung möglicher Gefahren gewährleistet sein, erklärte er. Zudem müsse es eine wirksame Möglichkeit geben, gegen eine Abschiebung vorzugehen.

Asyl-Aussetzung in bestimmten Situationen

Nach Angaben der Nachrichtenagentur ANSA vertrat der griechische Minister die Auffassung, dass in solchen Situationen Asylanträge nicht erst geprüft, sondern unmittelbar Rückkehrentscheidungen getroffen werden sollten. Damit fordert Plevris, Betroffenen in solchen Krisenlagen den Zugang zu einem regulären Asylverfahren zu verwehren und sie ohne Prüfung eines Asylantrags abzuschieben. Griechenland will seine Vorstellungen bei den anstehenden Beratungen der EU-Innenminister einbringen.

Auch beim Treffen europäischer Innenminister am vergangenen Wochenende in München berieten die Teilnehmer darüber, wie die EU auf große und gezielt ausgelöste Grenzübertritte reagieren soll. Bei dem Treffen spielte nach Medieninformationen auch ein Optionenpapier des Konstanzer Migrationsrechtlers Daniel Thym eine Rolle. Darin werde unter anderem die Möglichkeit erörtert, unter außergewöhnlichen Umständen den Zugang zu einem Asylverfahren zu beschränken. Gastgeber war Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Angetrieben wird die Debatte über schärfere Instrumente auch von Deutschland. Dobrindt sprach sich bei dem Treffen für einen neuen europäischen Migrationskrisenmechanismus aus. Er forderte unter anderem beschleunigte Rückführungsverfahren und eine Frontex-Einheit, die betroffene Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Stunden unterstützen kann. Prompt legte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner am Dienstag einen Aktionsplan zur Sicherung der EU-Außengrenzen vor.

EU-Kommission kündigt neuen Notfallrahmen an

Hintergrund ist ein Vorstoß von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Sie kündigte Mitte September einen neuen europäischen Notfallrahmen für außergewöhnliche Situationen an den Außengrenzen an. Dieser soll insbesondere greifen können, wenn größere Migrationsbewegungen gezielt herbeigeführt und als politisches Druckmittel eingesetzt werden.

Von der Leyen verwies bei der Vorstellung des neuen Notfallrahmens darauf, dass die Zahl „irregulärer“ Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen in den vergangenen zwei Jahren um 55 Prozent zurückgegangen sei. Im laufenden Jahr sei ein weiterer deutlicher Rückgang verzeichnet worden. Die Ereignisse des Sommers hätten nach Ansicht der Kommissionspräsidentin dennoch gezeigt, dass die EU zusätzliche Instrumente für außergewöhnliche Situationen benötige.

Nach den bisherigen Angaben der Kommission soll der Mechanismus unter definierten Voraussetzungen aktiviert werden. Dann sollen zeitlich begrenzte Abweichungen von den üblichen Asylverfahren möglich sein. Welche Regeln davon betroffen wären, ist bislang offen. (mig) Aktuell Politik

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