
Return Hubs
EU-Abschiebezentren stoßen auf massive rechtsstaatliche Bedenken
Die EU will Abschiebungen erleichtern und sogenannte Return Hubs in Drittstaaten ermöglichen. Fachleute warnen vor Grundrechtsrisiken, längerer Abschiebehaft und erschwerten Einsprüchen für ausreisepflichtige Menschen.
Sonntag, 07.06.2026, 12:18 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 07.06.2026, 12:18 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Nach der Einigung auf eine EU-Verordnung für erleichterte Abschiebungen sieht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gute Chancen, in einigen Monaten mit Drittstaaten konkrete Vereinbarungen zur Einrichtung sogenannter Rückführungszentren zu schließen. Er verweist auf entsprechende Gespräche einer Gruppe von fünf europäischen Staaten und sagt: „Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe diesen Jahres in der Lage sind, Vereinbarungen dieser Art zu schließen.“ Bis solche Abschiebezentren dann tatsächlich errichtet seien, werde es jedoch voraussichtlich noch etwas länger dauern.
Die Europäische Union hat am Montagabend den Weg für die Einrichtung sogenannter Return Hubs und die Verschärfung weiterer Asylregeln freigemacht. Für Ausreisepflichtige, die nicht mit den Behörden kooperieren, soll das negative Folgen haben. Ziel der Maßnahmen ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist jedoch in der Regel eine Formalie. Da es sich um eine Verordnung handelt, kämen die neuen Vorgaben in Deutschland direkt zur Anwendung, das heißt ohne eine Änderung nationaler Gesetze.
In die geplanten Zentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt. Welche Länder bereit wären, die Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist offen. Deutschland bemüht sich gemeinsam mit den Niederlanden, Österreich, Griechenland und Dänemark, Staaten zu finden.
Ruanda-Modell und Italien-Albanien-Deal
Bislang gab es keinen rechtlichen Rahmen der Europäischen Union für Drittstaaten-Vereinbarungen zu Abschiebezentren. Entsprechende Bemühungen Italiens und des europäischen Nicht-EU-Staates Großbritannien erwiesen sich als kostspielig und rechtlich heikel.
Der Asyl-Deal zwischen Großbritannien und Ruanda war im April 2024 in Kraft getreten. Großbritannien wollte irregulär eingereiste Migranten nach Ruanda abschieben, wo sie die Möglichkeit erhalten sollten, Asyl zu beantragen. Ruanda sollte im Gegenzug Millionensummen für die wirtschaftliche und soziale Integration der Migranten bekommen. Doch nach ihrem Wahlsieg im Juli 2024 kündigte die neue Labour-Regierung das Abkommen auf.
Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen. Erst ging es darum, Asylverfahren für bestimmte Gruppen nach Albanien auszulagern. Später beschloss Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die dort errichteten Lager auch für Abschiebehaft nutzen zu wollen. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht noch aus.
Migrationsforscherin pocht auf menschenrechtliche Standards
Noch sei nicht klar, „welche Staaten sich unter welchen Bedingungen dazu bereiterklären – und wie hoch die Kosten dafür sein werden“, gibt die Migrationsforscherin Petra Bendel von der Universität Erlangen-Nürnberg zu bedenken. Sie sagt, es müsse sichergestellt werden, „dass die verschiedenen menschenrechtlichen Schutzstandards, zu denen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben – das Prinzip der Nichtzurückweisung, der Schutz vor willkürlicher Freiheitsentziehung, verfahrensrechtliche Garantien -, durch entsprechende Kontrollmechanismen der Europäischen Union sichergestellt werden“.
Nach Einschätzung des Asylexperten Constantin Hruschka wird das EU-Vorhaben eine Welle von Klagen nach sich ziehen. „Viele Regelungen der GEAS-Reform sind bislang unklar oder schwer verständlich“, heißt es in einer Analyse des Sozialrechtlers. Viele Fragen müssten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden.
Expertenrat: Neuer EU-Abschiebekurs rechtlich bedenklich
Ähliche Kritik äußerte auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR). Das unabhängige Gremium warnt vor „Rückführungen um jeden Preis“ und davor, dass „rechtsstaatliche Prinzipien und Grundrechte gefährdet und ausgehöhlt werden“. Wenn in Rückkehrentscheidungen künftig kein konkreter Rückkehrstaat mehr angegeben werden müsse, sondern auch mehrere potenzielle Staaten genannt werden könnten, erschwere dies die Einspruchsmöglichkeiten der Betroffenen erheblich.
Dass laut der geplanten Verordnung auch Familien mit Kindern bis zu 30 Monate in Abschiebehaft genommen werden können sollen, widerspricht laut Kluth fundamentalen Menschenrechten sowie der UN-Kinderrechtskonvention. Kritisch sehe der SVR auch, dass Rechtsberatung und Rechtsbehelfe beschnitten würden.
Unionspolitiker erwarten sich viel von der Verordnung
Dobrindt sagt, die Einigung zur Rückführungsverordnung werde „nach Jahren der Unordnung, des Kontrollverlusts und Inkonsequenz an den europäischen Außengrenzen und in der Migrationspolitik“ wieder deutlich mehr Ordnung zu schaffen. Das Geschäft der Schleuser, die bisher mit dem Versprechen geworben hätten „Wer einmal den Weg nach Europa geschafft hat, kann auch dauerhaft hierbleiben.“ werde dadurch zerstört.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU) rechnet mit einer abschreckenden Wirkung der „Return Hubs“, weil Ausreisepflichtige sich seiner Ansicht nach eher für die Rückkehr ins Herkunftsland entscheiden dürften, als sich in ein solches Zentrum bringen zu lassen. Throm sagt: „Allein durch ihre Existenz werden wir eine Steigerung bei der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen Ausländern erleben.“
SPD-Politiker spricht von „Phantomdebatte“
Der Bundestagsabgeordnete Hakan Demir (SPD) rechnet, was diesen Punkt angeht, nicht mit einer raschen Umsetzung. Er sagt: „Bei den Return Hubs haben wir es mit einer Phantomdebatte zu tun: Ich kenne kein Land, in dem das Verfahren erfolgen kann.“ Bedenken hat er gegen die geplante Verlängerung der Abschiebehaft. Er sagt: „Abgelehnte Geflüchtete können 24 Monate in Abschiebehaft genommen werden: Kein Mensch sollte so lange in Haft sein, weil er einen Asylantrag gestellt hat.“
Auch von den Sozialdemokraten im Europäischen Parlament kommt Kritik. „Das ist politisch keine Lösung, das ist politisch falsch und es wird deswegen sehr unwahrscheinlich sein, dass die sozialdemokratische Fraktion hier im Europäischen Parlament das stützt“, sagte der Vorsitzende der SPD-Europaabgeordneten, René Repasi.
Kritik auch von Grünen und Linke
Die Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor kritisiert, die EU folge hier dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Verantwortung auszulagern, ersetze keine verantwortungsvolle Politik.
Die Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke) sieht in der Einigung auf EU-Ebene eine weitere „Entrechtung Geflüchteter“. Menschen ohne Aufenthaltsrecht drohe künftig die willkürliche Abschiebung in ein Land, zu dem sie keinerlei Bezüge haben. Eine „weitere Grausamkeit“ sei die geplante Kriminalisierung von Menschen, die nicht an der eigenen Abschiebung mitwirken. (dpa/mig) Aktuell Politik
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