
Milieukunde
Und wo sind die „deutschen Milieus“? Auf Sylt?
In Deutschland geboren, deutscher Staatsbürger und trotzdem migrantisch? Der Innenminister verwendet einen Begriff, dessen Grenzen sein Ministerium nicht erklären kann. Seine Wortwahl wirft eine grundsätzliche Frage auf.
Von Nasim Ebert-Nabavi Sonntag, 08.11.2026, 10:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 08.11.2026, 9:41 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Wann wird aus einem Demonstranten eigentlich ein Migrant? Nach den Ausschreitungen im Umfeld der Jugendproteste sprach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von einem „migrantischen Milieu“. Belastbare bundesweite Zahlen zur Herkunft der Tatverdächtigen konnte sein Ministerium bislang nicht vorlegen.
Doch was soll dieses „migrantische Milieu“ überhaupt sein? Wen meint Dobrindt damit? Und was sagt die Herkunft eines Menschen über seine Einstellungen oder sein Verhalten aus?
Besonders aufschlussreich ist dabei das Wort „Milieu“. Es bezeichnet im sozialwissenschaftlichen Verständnis Menschen mit vergleichbaren Lebenslagen, Einstellungen oder Wertvorstellungen. Ein gemeinsamer Migrationshintergrund begründet aber weder eine gemeinsame soziale Identität noch eine bestimmte politische Haltung und schon gar keine besondere Gewaltbereitschaft.
Was verbindet einen deutschen Studenten mit türkischen Großeltern, eine iranische Ärztin, einen syrischen Handwerker und einen Jugendlichen aus einer sozial benachteiligten Familie zu einem einheitlichen Milieu? Ihre tatsächlichen Lebensumstände jedenfalls nicht.
Der Begriff erweckt dennoch den Eindruck einer gesellschaftlichen Gruppe mit gemeinsamen Eigenschaften. Im Zusammenhang mit Ausschreitungen suggeriert er zudem, dass dieses vermeintliche Umfeld für das Verhalten einzelner Menschen von Bedeutung sei. So wird aus einer unbelegten Erklärung eine politische Zuschreibung. Und aus dieser Zuschreibung kann ein kollektiver Verdacht entstehen.
„Die rassistische Logik beginnt dort, wo das Fehlverhalten mit einer Herkunftsgruppe verknüpft wird.“
Die rassistische Logik beginnt nicht erst mit der ausdrücklichen Behauptung, Menschen bestimmter Herkunft seien kriminell. Sie beginnt dort, wo das mögliche Fehlverhalten Einzelner mit einer Herkunftsgruppe verknüpft wird und diese Verbindung eine Erklärung suggeriert, die erst bewiesen werden müsste.
Auffällig ist dabei, wie unterschiedlich gesellschaftliches Fehlverhalten eingeordnet wird. Als junge Menschen auf Sylt rassistische Parolen grölten, wurde ihr Verhalten nicht als Ausdruck eines „deutschen Milieus“ erklärt. Zu Recht. Denn ihre Staatsangehörigkeit oder Herkunft erklärte weder ihre Gesinnung noch ihr Verhalten. Warum aber soll ausgerechnet die vermeintliche Herkunft bei anderen plötzlich einen besonderen Erkenntniswert besitzen?
Verteidigungsminister Boris Pistorius stellte deshalb eine entscheidende Frage: Was sind überhaupt migrantische Gruppen? Gehören dazu auch deutsche Staatsbürger, deren Familien seit Generationen hier leben? Eine Antwort darauf blieb die Bundesregierung weitgehend schuldig. In der Regierungspressekonferenz vom 2. November konnte das Innenministerium nicht einmal nachvollziehbar abgrenzen, wann jemand nicht mehr zu diesem angeblichen Milieu gehört.
„Eine Gesellschaft aber, die Zugehörigkeit ernst nimmt, darf Menschen nicht dauerhaft als fremd markieren. „
Und genau darin zeigt sich das Problem. Wer in Deutschland geboren wurde, hier aufgewachsen ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und dessen Großeltern eingewandert sind, kann offenbar noch immer als migrantisch gelten. Eine Gesellschaft aber, die Zugehörigkeit ernst nimmt, darf Menschen nicht dauerhaft über ihre Abstammung als fremd markieren. Erst recht nicht, wenn diese Zuschreibung vor allem dann Bedeutung erlangt, wenn über Kriminalität gesprochen wird.
Besonders schwer wiegt, von wem diese Worte kommen. Alexander Dobrindt ist nicht irgendein Politiker, der im Eifer einer Debatte eine unbedachte Formulierung gewählt hat. Er ist Bundesinnenminister. Er trägt Verantwortung für die innere Sicherheit, für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und für Institutionen, die an Recht und Gesetz gebunden sind.Gerade von ihm darf erwartet werden, dass er zwischen Verdacht und Nachweis unterscheidet, bevor er gesellschaftliche Gruppen öffentlich mit Kriminalität in Verbindung bringt.
Bemerkenswert ist zudem, dass das Bundesinnenministerium den Begriff „migrantische Milieus“ nach einer Anfrage der AfD im Jahr 2023 selbst zurückgewiesen hat, weil es nicht von fiktiven Milieus, sondern von konkreten Personen ausgehe. Was damals als unzulässige Verallgemeinerung galt, soll heute eine angemessene Beschreibung sein?
Die politische Wirkung solcher Verschiebungen reicht weit über einen einzelnen Vorfall hinaus. Junge Menschen demonstrieren wegen ihrer Zukunftsperspektiven. Nach Ausschreitungen spricht das Land plötzlich über Migration. Aus sozialen Forderungen wird eine Sicherheitsdebatte, aus der Frage politischer Verantwortung eine Diskussion über vermeintliche Problemgruppen.
Bereits Stuart Hall und seine Mitautoren beschrieben in „Policing the Crisis“, wie gesellschaftliche Konflikte durch die Konzentration auf Kriminalität und bestimmte Bevölkerungsgruppen zu Fragen staatlicher Kontrolle umgedeutet werden können. Die historischen Verhältnisse sind nicht dieselben. Doch der Mechanismus verdient Aufmerksamkeit: Wer Menschen vor allem als Sicherheitsproblem wahrnimmt, beschäftigt sich weniger mit den politischen Forderungen, die sie auf die Straße gebracht haben.
„Ein Rechtsstaat braucht keine ethnischen Zuschreibungen. Er braucht Tatsachen, Ermittlungen und Beweise.“
Gewalt konsequent zu verfolgen, bleibt selbstverständlich notwendig. Aber ein Rechtsstaat braucht keine ethnischen Zuschreibungen, um Straftäter zur Verantwortung zu ziehen. Er braucht Tatsachen, Ermittlungen und Beweise. Dobrindt verteidigt seine Wortwahl mit dem Anspruch, die Dinge beim Namen zu nennen. Nur muss, wer diesen Anspruch erhebt, zunächst wissen, was er tatsächlich benennen kann.
Die gefährlichste Folge dieser Wortwahl ist nicht allein, dass sie einen Verdacht erzeugt, für den belastbare Belege bislang fehlen. Es ist die Selbstverständlichkeit, mit der die vermeintliche Herkunft einzelner Menschen zur Erklärung gesellschaftlicher Probleme herangezogen wird. Und es ist die Tatsache, dass dieser Verdacht nicht bei den mutmaßlichen Tätern stehen bleibt, sondern Menschen erreicht, die mit den Ausschreitungen nichts zu tun haben.
Ausgerechnet ein Bundesinnenminister, der dem Schutz unserer Verfassung verpflichtet ist, sollte wissen, dass ein Rechtsstaat Menschen nach ihren Taten beurteilt und nicht nach ihrer Abstammung. Doch diese Debatte wirft eine Frage auf, der Deutschland seit Jahrzehnten ausweicht: Wann hört man in diesem Land eigentlich auf, migrantisch zu sein? Mit der Einbürgerung? Nach der zweiten oder fünften Generation? Bis der Nachname deutsch genug klingt? Oder nie?
Wer hier geboren und aufgewachsen ist und Deutschland sein Zuhause nennt, sollte längst dazugehören. Doch offenbar reicht ein Name, um ihn bei Bedarf wieder zum Fremden zu machen. Aus Menschen werden Migranten. Und aus Millionen unterschiedlicher Lebensgeschichten wird ein „Milieu“. (mig) Meinung
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