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Konferenzraum (Symbolfoto) © 123rf.com

New York

UN fordert Verbot von Racial Profiling – Deutschland bleibt fern

Die UN wollen den Schutz vor rassistischer Diskriminierung verstärken. Viele Forderungen ihrer neuen Erklärung betreffen auch Deutschland. Die Bundesregierung blieb dem Treffen jedoch fern – mit Verweis auf 25 Jahre alte Vorgänge.

Dienstag, 29.09.2026, 12:43 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 29.09.2026, 12:43 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Menschen sollen bei Polizei- und Grenzkontrollen nicht wegen ihrer Hautfarbe, zugeschriebenen Herkunft oder Religion herausgegriffen werden. Staaten sollen solche Formen des sogenannten Racial Profiling gesetzlich verbieten und rassistische Vorfälle durch Sicherheitsbehörden konsequent untersuchen. Das gehört zu den Forderungen einer neuen politischen Erklärung, die am Montag in New York, 25 Jahre nach der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus im südafrikanischen Durban vorgelegt worden ist.

UN-Generalsekretär António Guterres rief die Staaten zu konkreten Schritten auf. Rassismus vergifte weiterhin Gesellschaften, verschärfe Ungleichheiten und nehme Menschen grundlegende Rechte und Freiheiten. Regierungen müssten Antidiskriminierungsrecht stärken, Unternehmen Diskriminierung am Arbeitsplatz bekämpfen und Technologieunternehmen gegen Verzerrungen in künstlicher Intelligenz vorgehen.

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Die Bundesregierung nahm an dem hochrangigen UN-Treffen nicht teil. Dabei berühren viele der Forderungen aktuelle Debatten in Deutschland. Beim Polizeibeauftragten des Bundestages gingen zwischen Juli 2025 und Juni 2026 insgesamt 50 Beschwerden ein, bei denen es nach seinen Angaben konkrete Anhaltspunkte für Diskriminierung oder Racial Profiling bei Maßnahmen der Bundespolizei gab – die Dunkelziffer wird auf ein Vielfaches geschätzt. In 33 Fällen leitete der Polizeibeauftragte ein Untersuchungsverfahren ein. Nur drei Tage vor dem UN-Treffen in New York hatte der Bundestag zudem eine weitreichende Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Die Bundespolizei erhält damit zusätzliche Befugnisse, die Kritikern zufolge Racial Profiling weiter begünstigt.

UN nimmt Polizei und Grenzkontrollen in den Blick

Die politische Erklärung der Vereinten Nationen geht aber viel weiter als rassistische Polizeikontrollen. Diskriminierende Handlungen insbesondere von Polizeibediensteten sollen unabhängig, zügig und umfassend untersucht und Verantwortliche gegebenenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Opfer sollen Zugang zu Entschädigung und anderen Formen der Wiedergutmachung erhalten.

Ausdrücklich befasst sich der Text auch mit Migration. Die Staaten werden aufgefordert, gegen rassistische und fremdenfeindliche Diskriminierung von Migranten und Schutzsuchenden vorzugehen. Beschäftigte von Polizei, Justiz, Sicherheitsbehörden, Grenzschutz und Abschiebehaft sollen zudem für Rassismus und Menschenrechte sensibilisiert werden.

Der Präsident der UN-Generalversammlung, Khalilur Rahman, erklärte bei dem Treffen, Rassismus könne sich auch in Institutionen und scheinbar neutralen Verfahren verbergen. Die Staaten müssten deshalb nicht nur einzelne rassistische Handlungen verfolgen, sondern auch Strukturen und Verfahren überprüfen. Zu den Forderungen gehören nationale Aktionspläne, umfassende Antidiskriminierungsgesetze, unabhängige Menschenrechtsinstitutionen und bessere Möglichkeiten für Betroffene, sich zu beschweren.

Ein Punkt, der in Deutschland ebenfalls für Kontroversen sorgt. Wird eine Person in Deutschland beispielsweise Opfer von Polizeigewalt, muss er sich wiederum an die Polizei wenden, um Hilfe und Aufklärung suchen. Die Polizei ermittelt dann in ihren eigenen Reihen. Diese Praxis steht in der Kritik. Menschenrechtler fordern unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstellen.

Auch künstliche Intelligenz im Blick

Die UN-Erklärung geht zudem weiter als klassische Formen von Rassismus. Sie warnt auch vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz. Fehlerhafte oder einseitige Datensätze könnten bestehende gesellschaftliche Benachteiligungen übernehmen und verstärken. Gefordert werden deshalb unter anderem Schutzmechanismen gegen diskriminierende Algorithmen.

Damit überschneiden sich die Forderungen teilweise mit der europäischen Politik. Die EU-Kommission hat im Januar ihre erste Antirassismus-Strategie für die Jahre 2026 bis 2030 beschlossen. Auch grundsätzlich hält die EU am Durban-Rahmen fest. Noch im März erklärte sie zum Internationalen Tag gegen Rassismus, sie beteilige sich am weltweiten Kampf gegen Rassismus unter anderem durch die Umsetzung der Durban-Erklärung und ihres Aktionsprogramms.

Deutschland bleibt Treffen fern

Dass Deutschland, ein Land mit zahlreichen Rassismus-Baustellen, nicht an dem hochrangigen UN-Treffen teilnahm, steht in der Kritik. Das Auswärtige Amt verwies zur Begründung auf die Geschichte des Durban-Prozesses. Dieser habe zwar das Ziel, Rassismus zu bekämpfen, sei in der Vergangenheit aber „Plattform für antisemitische Äußerungen“ gewesen.

Die Kritik hat einen historischen Hintergrund. Die Weltkonferenz von Durban 2001 wurde von heftigen Auseinandersetzungen über Israel und den Nahostkonflikt überschattet. Israel und die USA zogen ihre Delegationen während der Konferenz zurück. Besonders das parallel abgehaltene Forum von Nichtregierungsorganisationen sorgte für Kritik.

Die inzwischen 25 Jahre alten Vorgänge decken sich allerdings nicht mit dem Wortlaut der aktuellen politischen Erklärung. Der jetzt vorgelegte Text nennt Antisemitismus ausdrücklich als eine Form von Hass und Diskriminierung, gegen die Staaten vorgehen sollen. Israel oder die Palästinenser werden in dem vierseitigen Text nicht genannt. (mig) Aktuell Panorama

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