
„Pass, Pass!“
Polizeibeauftragter fordert klarere Regeln gegen Racial Profiling
An den Grenzen soll die Bundespolizei unerlaubte Einreisen verhindern. Doch immer wieder berichten Betroffene, sie würden nicht wegen ihres Verhaltens kontrolliert, sondern wegen ihres Aussehens. Der Polizeibeauftragte des Bundes sieht Handlungsbedarf.
Donnerstag, 09.07.2026, 13:04 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 09.07.2026, 13:04 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Ein Zugabteil, mehrere Reisende, eine einzige augenscheinlich nicht-weiße Person: Die Beamten gehen gezielt auf diese Person zu und prüfen nur ihre Dokumente genau. Ein weißer Fahrgast ohne Ausweis bekommt lediglich den Hinweis, ihn beim nächsten Mal mitzubringen.
So beschreibt der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch (SPD), in seinem Tätigkeitsbericht einen Fall, der ihm geschildert wurde. Es ist nicht der einzige. Auch im aktuellen Berichtszeitraum nahmen Vorwürfe von Diskriminierung und Racial Profiling im Zusammenhang mit bundespolizeilichen Maßnahmen breiten Raum in den Beschwerden ein.
Insgesamt erreichten Grötsch 50 Eingaben von Betroffenen, in denen von konkreten Anhaltspunkten für Diskriminierung und Racial Profiling bei bundespolizeilichen Maßnahmen berichtet wurde. In 33 Fällen leitete er ein Untersuchungsverfahren ein. Dabei ging es überwiegend um Kontrollen an den deutschen Grenzen. Dazu zählen auch Kontrollen an Flughäfen, in Zügen und an Bahnhöfen.
Racial Profiling
Racial Profiling meint, dass Menschen allein oder vor allem wegen äußerer Merkmale wie Hautfarbe, Sprache oder zugeschriebener Herkunft kontrolliert werden. Der Begriff steht im Bericht nicht am Rand. Er steht mitten in einer Debatte, die durch die fortdauernden Grenzkontrollen zusätzlich an Schärfe gewinnt.
Denn wer regelmäßig über die Grenze pendelt, kann regelmäßig kontrolliert werden. Für Menschen aus der Gruppe der People of Colour kann das zu einer wiederkehrenden Erfahrung werden: andere Reisende fahren weiter, sie selbst müssen erklären, wer sie sind, wohin sie wollen, warum sie unterwegs sind.
Grötsch beschreibt diese Lage vorsichtig, aber deutlich. Er verstehe die Perspektive von Menschen aus der Gruppe der People of Colour, die über die deutsche Grenze pendeln, teilweise häufig und oft aus beruflichen Gründen, bisher nie kontrolliert wurden und jetzt aufgrund der Grenzkontrollen von Beamten angesprochen werden. Gleichzeitig habe er Verständnis für die Bundespolizisten, die an der Grenze eine „Migrationskontrolle“ durchführen sollen.
„Pass, Pass!“
Der Bericht nennt weitere Beispiele. Betroffene seien mit den Worten „Pass, Pass!“ angebrüllt worden. Wieder andere berichteten von einer bewusst falschen Aussprache ihres Vornamens oder davon, nicht in ganzen Sätzen angesprochen worden zu sein.
Dass derartige polizeiliche Ansprachen von Betroffenen als Respektlosigkeit und diskriminierend gewertet werden, könne er nachvollziehen, schreibt Grötsch.
Besonders einschneidend war die Schilderung eines Betroffenen, der berichtete, er habe sich vollständig entkleiden müssen, sei wie ein Krimineller behandelt worden und habe keine klaren Informationen darüber erhalten, was gerade geschehe und weshalb. Die Bundespolizei erläuterte später in dem Untersuchungsverfahren, die weitergehende Kontrolle sei wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts erfolgt.
Beauftragter fordert Transparenz
Grötsch fordert eine transparentere Kontrollpraxis, eine bessere Kommunikation mit den Betroffenen und eine stärkere Sensibilisierung der Polizisten für das Thema. Es müsse sichergestellt werden, dass Menschen nicht allein oder überproportional häufig wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes überprüft werden.
Grötsch macht sich zudem dafür stark, eine Klarstellung ins Gesetz aufzunehmen: Bei Personenkontrollen soll die Auswahl kontrollierter Personen anhand von Merkmalen im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen Grund unzulässig sein. Darin steht, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Auch wenn eine solche Regelung formal nur bereits bestehende verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben bestätigen würde, hätte sie nach Grötschs Einschätzung eine wichtige Wirkung. Sie würde eine klare Erwartung gegenüber den eingesetzten Kräften der Bundespolizei formulieren und das Vertrauen der Bevölkerung in rechtsstaatliches polizeiliches Handeln stärken.
Betroffene haben Angst
Der Bericht macht zugleich Einschränkungen. Nicht jede Beschwerde konnte untersucht werden. Teilweise ging es um Vorwürfe gegen Polizeien der Länder, für die der Polizeibeauftragte des Bundes nicht zuständig ist. Teilweise wollten Betroffene ihre anonymen oder bewusst unbestimmt gehaltenen Schilderungen nicht konkretisieren. Sie fürchteten negative Konsequenzen, wenn ihre Namen gegenüber der Bundespolizei offengelegt würden.
Das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes wurde 2024 von der Ampel-Koalition geschaffen. Grötsch ist in dieser Funktion für die Belange der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig. Er und seine 20 Mitarbeiter sollen dort strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen aufdecken und untersuchen. Sie sind auch Ansprechpartner von Bürgern, die sich von der Polizei ungerecht behandelt fühlen.
Sexuelle Belästigung
Neben den Beschwerden über Diskriminierung und Racial Profiling befasst sich der Bericht auch mit der Belastung der Bundespolizei durch die Grenzkontrollen. Grötsch fordert den Einsatz moderner Technik, um den hohen Personaleinsatz zu verringern. Momentan seien dafür bis zu 14.000 Beamte eingesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr sei 2025 aber die Zahl der unerlaubten Einreisen um 25 Prozent und der Asylerstanträge um 50 Prozent zurückgegangen.
Ein Thema für den Polizeibeauftragten waren auch Klagen von weiblichen Beschäftigten wegen sexueller Belästigung durch Kollegen und Vorgesetzte. Grötsch forderte eine Null-Toleranz-Kultur und ein konsequentes Vorgehen und Vorleben von Vorgesetzten.
Grötsch berichtete zudem von erheblichen Mängeln an Dienstgebäuden, etwa im Aus- und Fortbildungszentrum im niedersächsischen Walsrode. Dort rotte seit Jahren ein ehemaliges Lehrsaalgebäude vor sich hin, das wegen Schimmelbefalls nicht mehr genutzt werden könne.
An rund 20 Grenzkontrollstellen stünden den Polizistinnen und Polizisten nur Dixi-Toiletten zur Verfügung – und das manchmal schon seit mehr als elf Jahren. Unhaltbare Arbeitsbedingungen gebe es zudem an einigen Bahnhofsrevieren. (mig) Aktuell Panorama
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