Anzeige
Bahn, Zug, Reise, Migration, Gesellschaft, Menschen
Menschen an der U-Bahn (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

24.000 Euro Entschädigung

EU-Gericht verurteilt Schweiz wegen Racial Profiling

Mohamed Wa Baile klagte sich vergeblich durch alle Schweizer Instanzen. Erst vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte bekam er Recht: Die Polizeikontrolle aufgrund der Hautfarbe war rechtswidrig. Die Richter verurteilten Schweiz zur Zahlung einer Entschädigung von 24.000 Euro.

Mittwoch, 21.02.2024, 15:47 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.02.2024, 15:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ein Schweizer Staatsbürger hat wegen sogenanntem Racial Profiling bei einer Polizeikontrolle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt und Recht bekommen. Die Richter in Straßburg stellten drei Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest, unter anderem wegen Diskriminierung. Die Schweiz muss dem Mann knapp 24.000 Euro allein für Kosten und Auslagen zahlen. Der Kläger hatte keine Entschädigung beantragt.

Mohamed Wa Baile war Justizangaben vom Dienstag zufolge 2015 auf dem Weg zur Arbeit im Bahnhof Zürich von der Polizei zur Identitätskontrolle aufgefordert. Als er sich weigerte, seine Papiere zu zeigen, durchsuchten ihn die Beamten. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil er sich geweigert hatte, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 100 Schweizer Franken verurteilt.

___STEADY_PAYWALL___

Klage durch alle Instanzen

Der Schweizer klagte sich durch alle Instanzen, weil er die Identitätskontrolle für rechtswidrig hielt. Er sah darin eine Diskriminierung aufgrund seiner Hautfarbe. Die Straßburger Richter bestätigten das. Sie sehen in der Personenkontrolle sowie dem darauffolgenden Verfahren vor Schweizer Gerichten Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf wirksame Beschwerde.

Anzeige

Mit Racial Profiling wird nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte die Methode bezeichnet, das physische Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen. Racial-Profiling ist auch in Deutschland gängige Praxis und steht seit vielen Jahren massiv in der Kritik. (epd/mig) Aktuell Recht

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Doris Peschke sagt:

    Guten Tag, danke für den guten Beitrag zum Racial Profiling. In der Überschrift wird jedoch von EU-Gericht gesprochen, der EMGR mit der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention reicht jedoch weit über die EU hinaus und gehört zum Europarat, der derzeit 46 Mitgliedsstaaten hat. Im Artikel selbst ist es richtig beschrieben.