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Beamte steigen in einen Zug ein (Archiv) © 123rf.com

Europäischer Gerichtshof

Deutschland hat Racial-Profiling nicht ausreichend geprüft

Deutschland hat Racial-Profiling-Vorwurf nicht ausreichend untersucht. Gegen Beamte sei nur intern und nicht unabhängig ermittelt worden. Deutschland habe damit gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, entschied der Europäische Gerichtshof.

Mittwoch, 19.10.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 19.10.2022, 16:24 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Schlappe für Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Es habe Racial Profiling nicht ausreichend untersucht und Ermittlungen gegen Polizeibeamte nur intern geführt. Das sei nicht ausreichend und unabhängig, entschieden Straßburger Richter am Dienstag in einem Fall, dass sich bereits vor zehn Jahren ereignet hat.

Die Richter rügten zudem, dass die Klage des Betroffenen abgewiesen wurde, weil es vermeintlich kein ausreichendes Interesse an einer Entscheidung in der Sache gegeben habe. Damit habe Deutschland gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. (Nr. 215/19) Über eine Entschädigung urteilten die Richter nicht, weil den Angaben zufolge keine beantragt wurde.

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Deutschland hat Prüfung versäumt

In dem vorliegenden Fall geht es um eine Personenkontrolle, die in einem Zug kurz hinter der tschechischen Grenze von der Polizei durchgeführt wurde. Der Betroffene, deutscher Staatsbürger, gibt an, im Jahr 2012 seien er und seine Tochter die einzigen Schwarzen in dem Zugwaggon gewesen zu sein. Und die Polizei habe sie als einzige in dem Waggon überprüft.

Die Straßburger Menschenrechtsrichter halten die Ausführungen des Betroffenen für plausibel. Deutschland habe es versäumt zu prüfen, ob eine mögliche rassistische Einstellung der Beamten zur Personenkontrolle geführt haben. Gegen die Beamten sei nicht ausreichend und unabhängig ermittelt worden sodass auch der Gerichtshof nicht feststellen könne, ob in dem Fall Racial Profiling vorliegt. (mig) Aktuell Recht

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