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MiGAZIN Wissen ist die Wissensdatenbank zu Migration, Flucht, Asyl, Einbürgerung, Rassismus, Teilhabe und Recht. Verständliche Erklärungen, belastbare Quellen und journalistische Einordnung helfen, Begriffe, Debatten und politische Zusammenhänge schnell einzuordnen.

Migration

Was ist irreguläre Migration?

Irreguläre Migration bedeutet, dass Menschen ohne die dafür erforderliche Erlaubnis oder ohne die vorgeschriebenen Dokumente in ein Land einreisen, sich dort aufhalten oder arbeiten. In Deutschland wird der Begriff vor allem für unerlaubte Einreise und für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, ohne Duldung und ohne Kenntnis der Ausländerbehörden verwendet. Nicht gleichzusetzen ist irreguläre Migration mit Asyl: Schutzsuchende können ohne reguläre Einreisedokumente ankommen und dennoch das Recht haben, Schutz zu beantragen. Der Begriff sollte nicht als Beschreibung der Person verwendet werden; irregulär ist der rechtliche Status oder der Vorgang, nicht der Mensch.

Stand: Juni 2026

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Bevölkerung

Wie viele Ausländer leben in Deutschland?

Nach der finalen Ausländerstatistik des Ausländerzentralregisters lebten zum 31. Dezember 2025 14.070.225 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit Wohnort in Deutschland. Nach der Bevölkerungsfortschreibung waren es zum Stand 30. November 2025 12.454.493. Für Fragen nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer oder einzelner Staatsangehörigkeit wird meist das Ausländerzentralregister genutzt; für Vergleiche mit der Gesamtbevölkerung ist häufig die Bevölkerungsfortschreibung geeigneter. Menschen mit deutscher und weiterer Staatsangehörigkeit zählen in dieser Statistik nicht zur ausländischen Bevölkerung.

Stand: Juni 2026

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Flüchtlinge

Was bedeutet subsidiärer Schutz?

Subsidiärer Schutz bedeutet, dass eine Person in Deutschland Schutz erhält, wenn sie nicht als asylberechtigt oder als Flüchtling im rechtlichen Sinn anerkannt wird, ihr im Herkunftsstaat aber ernsthafter Schaden droht. Die Grundlage ist § 4 Asylgesetz. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis und dürfen grundsätzlich nicht in den Staat abgeschoben werden, in dem die Gefahr besteht. Der Status ist vom Flüchtlingsschutz, von der Asylberechtigung und von nationalen Abschiebungsverboten zu unterscheiden.

Stand: Juni 2026

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