Polizei, Polizeikontrolle, Bahnhof, Bahn, Diskriminierung, Rassismus, Schwarze, PoC, People of Color
Polizeikontrolle am Bahnhof (Archiv) © Guenter Schiffmann/AFP

Racial Profiling

Ab sofort: Neues Gesetz erlaubt mehr Polizeikontrollen

Seit dem 28. Oktober gelten zusätzliche Befugnisse für die Bundespolizei. Ein neues Gesetz erweitert die Möglichkeiten für Polizeikontrollen und Durchsuchungen ohne Verdacht. Menschen, die aufgrund ihres Aussehens schon bisher häufiger kontrolliert wurden, könnten besonders betroffen sein.

Mittwoch, 28.10.2026, 14:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 28.10.2026, 14:20 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

___STEADY_PAYWALL___

Ein Mann mit dunkler Hautfarbe ist morgens auf dem Weg zur Arbeit. Am Bahnhof herrscht reger Betrieb. Während andere Fahrgäste weitergehen, halten Bundespolizisten ausgerechnet ihn an. Er soll sich ausweisen, seine Tasche öffnen, Fragen beantworten. Die Kontrolle dauert einige Minuten. Dann darf er weiter. Am nächsten Morgen fährt er wieder zur Arbeit. Wird er erneut angehalten?

Die Szene ist ein Gedankenexperiment. Doch die Frage dahinter ist real. Menschen, die aufgrund ihres Aussehens als ausländisch wahrgenommen werden, berichten deutlich häufiger von Polizeikontrollen als andere. Das zeigen wissenschaftliche Untersuchungen. Seit Mittwoch hat die Bundespolizei zusätzliche Möglichkeiten, Menschen auch ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren und zu durchsuchen.

Wer ausländisch aussieht, wird häufiger kontrolliert

Eine repräsentative Untersuchung des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) aus dem Jahr 2023 zeigt, wie ungleich Polizeikontrollen in Deutschland verteilt sind. Von den Befragten, die nach eigener Einschätzung aufgrund äußerer Merkmale als ausländisch wahrgenommen werden, berichteten 8,3 Prozent von einer Polizeikontrolle im öffentlichen Raum. Bei Menschen ohne entsprechende Merkmale waren es 4,4 Prozent – ungefähr halb so viele. Besonders deutlich war der Unterschied bei jungen Männern. In der Altersgruppe der 15- bis 34-Jährigen berichteten 18,4 Prozent der als ausländisch wahrgenommenen Männer von einer Kontrolle, gegenüber 11,9 Prozent der übrigen Männer.

Die Ergebnisse gelten als Indizien für sogenanntes Racial Profiling: die Auswahl von Menschen für Polizeikontrollen aufgrund ihrer Hautfarbe oder anderer zugeschriebener Herkunftsmerkmale ohne sachlichen Grund.

Mehr Befugnisse an Bahnhöfen

Vor diesem Hintergrund bekommt das neue Bundespolizeigesetz, das am 28. Oktober 2026 in Kraft getreten ist, eine besondere Bedeutung. Es soll Sicherheitsbehörden zusätzliche Möglichkeiten geben, unter anderem zur Durchsetzung von Waffen- und Messerverboten im Bahnverkehr.

Nach dem neuen Paragrafen 23 Absatz 3 darf die Bundespolizei in den dort bezeichneten Waffen- und Messerverbotsbereichen Menschen kurzzeitig anhalten, befragen, ihre Ausweisdokumente verlangen und mitgeführte Taschen durchsuchen. Nach Paragraf 66 sind unter diesen Voraussetzungen auch Personendurchsuchungen zulässig. Ein individueller Verdacht, dass jemand eine Waffe bei sich trägt, ist dafür nicht erforderlich.

Verdachtsunabhängige Kontrollen nicht neu

Verdachtsunabhängige Kontrollen gab es schon vorher. Die Bundespolizei durfte bereits in bestimmten Zügen, Bahnhöfen und Flughäfen Menschen kontrollieren, um unerlaubte Einreisen zu verhindern. Diese Befugnis bleibt bestehen. Neu hinzu kommt insbesondere die Möglichkeit, im Bahnverkehr auch zur Durchsetzung bestimmter Waffen- und Messerverbote ohne individuellen Verdacht zu kontrollieren.

Damit entstehen zusätzliche Situationen, in denen Polizeibeamte entscheiden müssen, wen sie aus einer größeren Menschenmenge herausgreifen. Fachleute warnen seit Jahren, dass gerade Kontrollen ohne individuellen Verdacht ein erhöhtes Diskriminierungsrisiko bergen.

Kontrolliert – aber wie lässt sich Diskriminierung nachweisen?

Was bedeutet das für den Mann aus dem Eingangsbeispiel? Wenn er glaubt, allein wegen seiner Hautfarbe ausgewählt worden zu sein, könnte er dagegen juristisch vorgehen. Schon mehrfach haben deutsche Gerichte solche Kontrollen für rechtswidrig erklärt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass eine Kontrolle auch dann gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen kann, wenn die Hautfarbe nur eines von mehreren maßgeblichen Auswahlkriterien ist.

Das neue Gesetz enthält keine allgemeine Pflicht, nach einer Personenkontrolle eine Kontrollquittung auszustellen. Auch eine allgemeine individuelle Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten wurde trotz Forderungen nicht eingeführt. Zwar gibt es einzelne Bescheinigungsansprüche, etwa bei der Durchsuchung von Sachen. Einen generellen Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis jeder Personenkontrolle gibt es jedoch nicht.

Dass diese Problematik nicht nur theoretisch ist, zeigen die Erfahrungen des unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes. In seinem Tätigkeitsbericht für Juli 2025 bis Juni 2026 verzeichnete Uli Grötsch 50 Eingaben mit konkreten Anhaltspunkten für Diskriminierung und Racial Profiling bei Maßnahmen der Bundespolizei. In 33 Fällen leitete er Untersuchungen ein. Die Beschwerden betrafen überwiegend Kontrollen im Zusammenhang mit dem Grenzverkehr, darunter an Flughäfen, Bahnhöfen und in Zügen.

Grötsch hatte im Januar 2026 in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf ausdrücklich auf das erhöhte Diskriminierungsrisiko anlassunabhängiger Kontrollen hingewiesen. Er forderte eine gesetzliche Klarstellung, dass Menschen nicht ohne sachlichen Grund anhand geschützter Merkmale ausgewählt werden dürfen. Diese Klarstellung fehlt im neuen Gesetz.

Was 2024 noch vorgesehen war, fehlt heute

Aufschlussreich ist ein Blick zurück. Bereits 2024 wollte die damalige Bundesregierung unter Innenministerin Nancy Faeser (SPD) das Bundespolizeigesetz reformieren. Ihr Entwurf sah nicht nur zusätzliche Befugnisse vor, sondern auch mehr Transparenz. Bei bestimmten Kontrollen sollten Betroffene auf Verlangen eine Kontrollquittung bekommen können. Außerdem war eine individuelle Kennzeichnung der Polizeikräfte vorgesehen.

Faeser begründete diese Maßnahmen damals ausdrücklich mit Bürgernähe und besserer Nachvollziehbarkeit. Die Union und Polizeigewerkschaften lehnten die geplanten Transparenzpflichten hingegen ab. Der Gesetzentwurf wurde nicht verabschiedet. Gut zweieinhalb Jahre später ist unter der schwarz-roten Bundesregierung ein neues Bundespolizeigesetz in Kraft getreten.

Für den Mann auf dem Weg zur Arbeit bedeutet das: Die Polizei darf ihn unter zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen kontrollieren. Sein Recht, dabei nicht diskriminiert zu werden, bleibt bestehen – auf dem Papier. Dass er aufgrund seiner Hautfarbe, also aus rassistischen Gründen, kontrolliert wurde, wird er nur schwer beweisen können.

Für den Mann auf dem Weg zur Arbeit bedeutet das: Die Polizei darf ihn unter zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen kontrollieren. Sein Recht, dabei nicht diskriminiert zu werden, bleibt bestehen. Doch wer wegen seiner Hautfarbe aus einer Menschenmenge herausgegriffen wird, steht weiterhin vor einer schwierigen Frage: Wie lässt sich nachweisen, warum die Polizei ausgerechnet ihn kontrolliert hat? (mig) Aktuell Panorama

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)