Polizei, Bahnhof, Kontrolle, Racial Profiling
Polizeikontrolle (Symbolfoto) © pppspics @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Keine unzulässige Diskriminierung

Bundesregierung verteidigt Racial Profiling bei Polizeikontrollen

Polizeiliche Personenkontrollen aufgrund des Aussehens stellen einem Gerichtsurteil zufolge eine unzulässige Diskriminierung dar. Das sieht die Bundesregierung anders. Das Urteil sei eine "Einscheidung im Einzelfall". Kritik kommt von der Linkspartei.

Donnerstag, 02.02.2017, 4:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 06.02.2017, 10:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bundesregierung verteidigt die Praxis, Reisende auch aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes wie Hautfarbe und ethnischer Herkunft zu kontrollieren. Es sei keine unzulässige Diskriminierung, „wenn das äußere Erscheinungsbild einer Person nur eines von mehreren Kriterien für die Durchführung einer konkreten polizeilichen Maßnahme ist“, zitieren die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.

Eine Entscheidung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts von April 2016, wonach Kontrollen allein aufgrund der Hautfarbe eine rechtswidrige Diskriminierung darstellen, bezeichnete die Regierung dem Bericht zufolge als „Entscheidung im Einzelfall“. Dabei ging es um die Kontrolle einer dunkelhäutigen Familie in einem Regionalzug durch Beamte der Bundespolizei. Die Richter urteilten, in dem Fall sei die Hautfarbe das alleinige oder zumindest ausschlaggebende Kriterium für die Kontrolle gewesen.

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Wegen des Verdachts diskriminierender Kontrollen sind dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr 25 Beschwerden gegen Beamte der Bundespolizei erhoben worden. Zudem seien sieben Gerichtsverfahren anhängig.

Jelpke: Regierung bagatellisiert Racial Profiling

Die innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisierte, dass die Bundesregierung die Koblenzer Entscheidung als Einzelfallentscheidung bagatellisiere. „Wer das Urteil ernst nimmt, muss die Polizei davon abhalten, die Hautfarbe als Kriterium für Polizeikontrollen heranzuziehen“, sagte sie den Zeitungen.

Dagegen betonte der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, es sei Auftrag seiner Behörde, unerlaubte Einreisen zu verhindern. „Rassismus-Vorwürfe in diesem Zusammenhang haben offensichtlich ein anderes rechtspolitisches Ziel“, sagte er den Funke-Blättern zur Kritik am sogenannten Racial Profiling. Im vergangenen Jahr habe die Bundespolizei über 25.000 unerlaubte Einreisen registriert. (epd/mig) Aktuell Politik

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