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Europäische Union (Symbolfoto) © 123rf.com

Fachkräftemobilität

EU plant Turbo-Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Die EU-Kommission will Anerkennungsverfahren bei Qualifikationen deutlich verkürzen. Auch Abschlüsse aus Nicht-EU-Staaten sollen schneller geprüft werden. Für bestimmte Berufe ist sogar eine automatische Anerkennung vorgesehen.

Donnerstag, 17.09.2026, 10:54 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.09.2026, 10:54 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die EU-Kommission will das Arbeiten im europäischen Ausland erleichtern. Ziel sei, das Talent in Europa bestmöglich zu nutzen und weiteres anzuziehen, teilte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit. Arbeitnehmer sollen ihre Ansprüche auf Sozial- und Gesundheitsversicherung leichter nachweisen können, und ihre Qualifikationen sollen in der ganzen EU leichter verstanden und anerkannt werden.

Die Initiative richtet sich überwiegend an Europäerinnen und Europäer. Ein Teil der Vorschläge betrifft aber ausdrücklich auch Menschen aus Staaten außerhalb der EU, die bereits in Europa leben oder hier arbeiten wollen.

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Nach dem Willen der Brüsseler Behörde sollen die Berufsqualifikationen unter anderem von Ärztinnen, Krankenpflegern, Ingenieurinnen und Lehrern länderübergreifend schneller anerkannt werden, innerhalb von fünf Wochen statt drei Monaten. Qualifikationsnachweise sollen künftig in einem standardisierten digitalen Format ausgestellt werden und in einer digitalen Brieftasche (Wallet) abrufbar sein.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Neu sind auch gemeinsame Standards für Berufsqualifikationen, die außerhalb der EU erworben wurden. Bislang unterscheiden sich die Verfahren von Land zu Land teils erheblich. Nach Angaben der Kommission dauern Anerkennungsverfahren für solche Abschlüsse im Schnitt rund 14 Monate. Künftig sollen sie in vielen Fällen innerhalb von etwa vier Monaten abgeschlossen werden können.

Besonders weit gehen die Pläne bei sieben Berufen: Ärzte, Pflegefachkräfte, Zahnärzte, Tierärzte, Hebammen, Apotheker und Architekten. Abschlüsse aus Staaten außerhalb der EU könnten in diesen Berufen künftig unter bestimmten Voraussetzungen automatisch anerkannt werden. Voraussetzung wäre, dass der jeweilige Ausbildungsgang zuvor auf EU-Ebene geprüft wurde und die Ausbildungsstätte die europäischen Mindestanforderungen erfüllt. Die Mitgliedstaaten sollen zudem weiterhin selbst darüber entscheiden, wer einreisen darf und welche weiteren Voraussetzungen für die Ausübung eines Berufs erfüllt sein müssen.

Mit den Änderungen will die Kommission zugleich gegen den Fachkräftemangel vorgehen und verhindern, dass Menschen in Europa unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten, weil ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse nicht oder erst nach langen Verfahren anerkannt werden.

Wichtiges digital bekommen

Die EU-Kommission schlägt außerdem einen Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) vor, mit dem Bürger Dokumente zur Sozialversicherung komplett digital beantragen und erhalten können. Dazu gehören etwa die Europäische Gesundheitskarte, mit der Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland medizinisch notwendige Behandlungen erhalten, und die sogenannte A1-Bescheinigung für entsandte Arbeiter.

Die Dokumente sollen in einer digitalen Brieftasche gespeichert und Behörden, Arbeitgebern oder medizinischen Einrichtungen vorgelegt werden können. Papierdokumente sollen aber weiterhin möglich bleiben. An den bestehenden Ansprüchen und Regeln der Sozialversicherung soll der digitale Ausweis nichts ändern.

Mehr Schutz für Beschäftigte

Auch die Europäische Arbeitsbehörde soll gestärkt werden. Sie unterstützt die Mitgliedstaaten unter anderem bei grenzüberschreitenden Kontrollen und bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Künftig soll sie mehr Möglichkeiten bekommen, gegen Verstöße, illegale Beschäftigung und die Ausbeutung von Arbeitnehmern vorzugehen. Davon sollen auch Beschäftigte aus Staaten außerhalb der EU profitieren.

Die EU-Kommission hat insgesamt fünf Gesetzesvorschläge vorgelegt. Damit die Vorhaben in Kraft treten, müssen jeweils die EU-Staaten und das Europaparlament zustimmen. Die Änderungen würden anschließend schrittweise eingeführt. Im Jahr 2024 lebten nach Angaben der Behörde 14 Millionen der rund 450 Millionen Europäer in einem anderen EU-Land, davon mehr als 10 Millionen im Arbeitsalter. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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