Sachsen

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert

Ausländische Berufsqualifikationen sollen in Sachsen künftig leichter festgestellt und anerkannt werden. Die Kultusministerin verspricht eine schnelle Prüfung und die Berücksichtigung bisheriger Berufserfahrung. Das sei „Ausdruck einer Willkommenskultur und aktiven Einwanderungspolitik“.

Mittwoch, 12.06.2013, 8:27 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 14.06.2013, 8:52 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ausländische Berufsqualifikationen sollen künftig leichter festgestellt und anerkannt werden. Das sieht der Entwurf eines entsprechenden Berufsanerkennungsgesetzes vor, der am Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde und nun dem Landtag zugeleitet wird. Das Anerkennungsgesetz schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf.

„Ausländer sollen es künftig leichter haben, ihre im Heimatland erworbenen Berufsqualifikationen in Sachsen anerkennen zu lassen. Wie sein Vorbild auf Bundesebene, hat das sächsische Gesetz das Ziel, die Integration von Ausländern und ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu fördern. Angesichts der demografischen Entwicklung wird Sachsen künftig auf gut ausgebildete Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen nicht verzichten können“, so Kultusministerin Brunhild Kurth. Für die Ministerin ist das Gesetz „Ausdruck einer Willkommenskultur und aktiven Einwanderungspolitik“.

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Schnelle Prüfung
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Möglichkeit einer Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, die bisher auf Antragsteller aus EU-Mitgliedstaaten beschränkt war, auf Drittstaaten zu erweitern. Auch die Berufserfahrung soll künftig in die Entscheidung über die Anerkennung einfließen können und dabei Teilbereiche des beruflichen Anforderungsprofils ersetzen. Ferner soll das Anerkennungsverfahren für die Antragsteller transparenter, übersichtlicher und damit bürgerfreundlicher gestaltet werden. Die Prüfung muss zudem schnell erfolgen.

Die Antragsteller haben drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen einen Anspruch auf Entscheidung. Positive Anerkennungsbescheide werden länderübergreifend anerkannt. Durch den Anerkennungsbescheid wird der Antragsteller so gestellt, als habe er die Berufsqualifikation in dem Bundesland erworben, das den Anerkennungsbescheid ausgestellt hat. Für Antragsteller, die aufgrund nicht zu vertretender Umstände Unterlagen nicht vollständig vorlegen können, wurden alternative Nachweismöglichkeiten geschaffen. (etb) Aktuell Politik

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  1. Saadiya sagt:

    Das ist eine gute Entscheidung – auch auf Bundesebene. Aber bereits jetzt gibt es erste „Hintertürchen“, die durch Arbeitgeber genutzt bzw. erst ins Leben gerufen werden. So wird beispielsweise im Regierungsbezirk Düsseldorf von Bewerbern verlangt, den Abschluss an einer deutschen Hochschule nachzuweisen. Die Urkunde zur Anerkennung eines ausländischen Abschlusses als dem deutschen gleichwertig wird von Arbeitgebern NICHT anerkannt. Arbeitgeber entscheiden selbst, wenn sie als den geeignesten Bewerber ansehen. Das muss nicht immer der Beste sein. Im Klartext: Am liebsten werden deutsche Bewerber mit klassischer Bildungskarriere im Inland eingestellt. Der Nutzen von Diversity hat sich noch nicht herumgesprochen.

  2. survivaa sagt:

    Gibt es darunter eine Differenzierung von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern?
    So viel ich weiß müssen Bildungsabschlüsse von EU-Bürgern in Deutschland schon seit längerem anerkannt werden.
    Es wandern immer noch jährlich zigtausend hochqualizifierte Menschen aus Deutschland ab bzw. wollen nicht nach Deutschland.
    So kann man keine Willkommenskultur schaffen und kluge Leute, die die Wirtschaft dringend braucht, im Land halten.
    Irgendwo ist doch was faul.