
Zahlencheck
Asyl-Ausgaben sinken auf 0,28 Prozent des Haushalts
Über Flucht und Asyl wird regelmäßig mit Milliardenbeträgen gestritten - gewaltige Summen ohne Einordnung: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz machten 2025 rechnerisch nur noch 0,28 Prozent der gesamten öffentlichen Ausgaben aus - und sind weiter rückläufig.
Donnerstag, 10.09.2026, 11:02 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 10.09.2026, 11:03 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Ende 2025 erhielten in Deutschland rund 390.000 Menschen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das waren etwa 71.400 Personen oder 15 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Auch die Ausgaben gingen zurück.
2025 wurden bundesweit rund 6,16 Milliarden Euro brutto für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegeben. 2024 waren es noch rund 6,72 Milliarden Euro. Binnen eines Jahres sanken die Ausgaben damit um gut 550 Millionen Euro oder rund 8,2 Prozent.
Wie viel sind 6,16 Milliarden in Deutschland
Obwohl politische Debatte über Flucht und Asyl kaum ohne die Kostenfrage auskommt, sind solche Summen für die meisten Menschen kaum erfassbar. Für eine Einordnung brauchen sie eine Bezugsgröße. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes beliefen sich die Ausgaben des Öffentlichen Gesamthaushalts 2025 auf rund 2,21 Billionen Euro. Erfasst sind dabei die Kern- und Extrahaushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung; Zahlungen der Einheiten untereinander werden herausgerechnet.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entsprachen damit rechnerisch rund 0,28 Prozent der gesamten öffentlichen Ausgaben. Anschaulicher ausgedrückt: Von 100 Euro, die im Öffentlichen Gesamthaushalt 2025 ausgegeben wurden, entfielen rund 28 Cent auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Von 1.000 Euro waren es knapp 2,80 Euro.
Die Milliarden werden nicht einfach ausgezahlt
Auch die 6,16 Milliarden Euro selbst können einen falschen Eindruck vermitteln. Es handelt sich nicht um eine Summe, die den Leistungsbeziehenden als frei verfügbares Geld überlassen wurde.
Das Asylbewerberleistungsgesetz umfasst unter anderem den Bedarf für Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Haushaltsbedarf. Leistungen können je nach Unterbringung als Sachleistung, über eine Bezahlkarte, als Gutschein oder als Geldleistung erbracht werden. Hinzu kommen etwa medizinische Leistungen bei akuten Erkrankungen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt. Ein Teil der Milliarden fließt damit beispielsweise in Mieten und Unterbringung oder an medizinische Leistungserbringer – und nicht auf die Konten der Leistungsbeziehenden.
Nicht alle sind im laufenden Asylverfahren
Auch die Bezeichnung „Asylbewerberleistungen“ ist erklärungsbedürftig. Nicht alle Menschen, die Leistungen nach dem Gesetz erhalten, befinden sich in einem laufenden Asylverfahren. Zum Kreis der Leistungsberechtigten gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Menschen mit einer Duldung, vollziehbar Ausreisepflichtige, Personen mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen sowie Familienangehörige.
Von den rund 390.000 Menschen, die Ende 2025 Regelleistungen erhielten, waren 61 Prozent männlich und 39 Prozent weiblich. Fast jeder Dritte – 31 Prozent – war minderjährig.
48 Prozent der Leistungsbeziehenden stammten aus Asien, 30 Prozent aus Europa und 17 Prozent aus Afrika. Die größte Gruppe nach Staatsangehörigkeit stellten Menschen aus Syrien: Rund 64.600 Personen beziehungsweise 17 Prozent kamen von dort. Es folgten die Türkei mit 15 Prozent, Afghanistan mit zehn Prozent, der Irak mit sieben Prozent und die Ukraine mit fünf Prozent. (mig) Leitartikel Panorama
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