Ein Berliner Beamter aus dem Staatsschutz im Landeskriminalamt soll einen Vorgesetzten mit dem Code für "Heil Hitler" gegrüßt haben. Gegen ihn laufe ein Disziplinarverfahren, er sei aber noch im Dienst.
Das vor einem Jahr in Berlin in Kraft getretene Bleiberecht für Opfer rechter Gewaltstraftaten wurde bisher kein einziges Mal in Anspruch genommen. Das teilt der Senat auf eine parlamentarische Anfrage zweier Linken-Abgeordneter mit.
Der Weg ist frei für das geplante Zentralinstitut für Islamische Theologie an der Berliner Humboldt Universität. Das Kuratorium hat die Gründung beschlossen. Parallel dazu soll der Instituts-Beirat etabliert werden.
Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klagen von zwei Lehrerinnen mit muslimischem Kopftuch mit Verweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz zurück. Das Gericht wende das Neutralitätsgesetz an, welches verfassungsgemäß sei.
Mit Spannung war in Berlin ein neues Kopftuch-Urteil erwartet worden. Aufmerksamkeit erregte vor allem die Frage, ob das Verbot religiöser Symbole an Berliner Schulen verfassungskonform ist. Das Arbeitsgericht bestätigte die Regelung.
Die Berliner Polizei muss die Zahl von rechten Todesopfern nach oben korrigieren. Einer Expertten-Untersuchung zufolge hat die Polizei in sechs Tötungsverbrechen die rechte Motivation der Tat nicht erkannt.
Am 3. und 4. Mai 2018 geht die dritte Ausbildungsmesse für geflüchtete Menschen an den Start. Erwartet werden mehr als 70 Unternehmen und bis zu 2.000 Geflüchtete.
Ein Berliner Grundschullehrer soll Verschwörungstheorien verbreitet, Gedenkfeier für ertrunkene Flüchtlinge gestört oder den Holocaust relativiert haben. Drei Jahre nach seinen ersten Auffälligkeiten hat die Schulverwaltung ein Kündigungsverfahren eingeleitet.
Die Entschädigungsklage einer kopftuchtragenden Lehrerin wurde vom Berliner Arbeitsgericht abgewiesen, weil Klägerin und Beklagte nicht erschienen sind. Auf Rechtsfragen mussten die Richter deshalb nicht eingehen.
In Berlin schreibt das "Neutralitätsgesetz" vor, dass Lehrer an Schulen, Polizisten und Justiz-Mitarbeiter im Dienst keine religiösen Symbole zeigen dürfen. Eine junge Lehrerin sieht das anders. Am Montag wurde darüber verhandelt, die Entscheidung will das Gericht im Mai verkünden.