EKD-Chefjurist kritisiert
Rot-Rot-Grün fehlt Wille zur Novellierung des Kopftuchverbots
Vor gut zwei Monaten hat das Bundesarbeitsgericht das Berliner Kopftuchverbot für Lehrerinnen als Diskriminierung verurteilt. Der Wille zur Novellierung des Neutralitätsgesetzes ist in der rot-rot-grünen Koalition dennoch nicht ausgeprägt.
Dienstag, 03.11.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 02.11.2020, 16:12 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Chefjurist der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Konsistorialpräsident Jörg Antoine, hat sich für mehr Toleranz im Umgang mit religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Der Berliner Senat tue sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sehr schwer, wonach religiöse Symbole bei Lehrerinnen im Schuldienst zulässig sind, wenn es keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden gibt, sagte Antoine dem „Evangelischen Pressedienst“. Dass das Grundgesetz ein Modell der Kooperation zwischen Staat und Religionsgesellschaften vor Augen habe, werde in Berlin zu wenig beachtet, sagte der Konsistorialpräsident.
Zuletzt hatte das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz Ende August in der Berliner Landespolitik eine Debatte über mögliche Neuregelungen ausgelöst. Hauptstreitpunkt in der rot-rot-grünen Koalition ist das islamische Kopftuch bei Lehrerinnen und bei Justizangestellten. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet weitgehend religiöse Symbole im öffentlichen Dienst. Das Bundesarbeitsgericht hatte in einer Revisionsverhandlung entschieden, dass das Land Berlin einer muslimischen Bewerberin für eine Lehrerinnenstelle nicht pauschal das Tragen eines Kopftuchs verbieten darf. Das im Neutralitätsgesetz enthaltene Verbot des Tragens religiöser oder anderer weltanschaulicher Symbole im Schulunterricht stelle eine nicht hinzunehmende Diskriminierung wegen der Religion dar (AZ: 8 AZR 62/19).
Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte nach dem Erfurter Urteil zunächst angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Auf Anfrage hieß es nun lediglich aus ihrem Haus, die schriftliche Urteilsbegründung aus Erfurt liege noch nicht vor. Diese müsse abgewartet werden, ehe über die nächsten Schritte entschieden werde, so eine Sprecherin.
„Vermutlich brauchen wir einen Bildungsprozess“
Auch Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) wollte sich nicht zur Frage einer möglichen Novelle des Gesetzes noch vor der für den Herbst 2021 geplanten Abgeordnetenhauswahl äußern. Zugleich verwies aber ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung auf Anfrage auf weitere Liberalisierungen. So dürfen etwa Rechtsreferendarinnen und -referendare im Rahmen ihrer Ausbildung die Sitzungsleitung oder die staatsanwaltliche Sitzungsvertretung mit sichtbaren religiösen Kleidungsstücken ausüben. Voraussetzung ist, dass sie dabei „unter ständiger und für Dritte offensichtlich erkennbarer Aufsicht, Beobachtung und Anleitung“ stehen. Dies entspreche dem Gesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Antoine sagte weiter: „Vermutlich brauchen wir einen Bildungsprozess, hin zu mehr Toleranz gegenüber Religionen und ihren Symbolen.“ Es müsse mit einer Öffnung für den Schuldienst anfangen und sukzessive auch in den anderen staatlichen Bereichen weitergehen, „damit wir uns den Vorgaben des Grundgesetzes annähern“. (epd/mig) Aktuell Panorama
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