Das Integrationsinteresse des Staates habe Vorrang vor dem Wunsch der Eltern, die Kinder aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zu befreien. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem schweizer Fall.
Eine muslimische Schülerin ist mit dem Versuch gescheitert, sich aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreien zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Beschwerde wegen inhaltlicher Mängel nicht an.
Durch die Teilnahme am Schwimmunterricht, so das Bundesverwaltungsgericht, soll eine Ausgrenzung verhindert - im Umkehrschluss also die "Integration" gefördert werden. Eine kühne Behauptung. Von Sven Bensmann
Zwei Rechte mit Verfassungsrang im Clinch – am 11. September entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein muslimisches Mädchen am koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen muss. Hier lohnt sich ein Blick auf das Gesamtbild. Von Gabriele Boos-Niazy
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hält Roman Lietz zwar für einen weisen Kompromiss. Die Art und Weise, wie es medial aufbereitet wird, suggeriere jedoch wieder einmal das übliche Bild der integrationsunwilligen Muslima. Von Roman Lietz
Muslimische Schülerinnen müssen grundsätzlich am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht teilnehmen - gegebenenfalls in einem sog. Burkini. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1993 verworfen.
Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 1993 zum koedukativen Schwimmunterricht hat sich die Rechtsprechung immer mehr zum Nachteil der Muslime geändert. Gabriele Boos-Niazy zeigt die Entwicklung auf - nicht ohne Seitenhiebe. Von Gabriele Boos-Niazy
Ein 12-jahriger muslimischer Schüler muss am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Köln wies einen Eilantrag, mit der eine Befreiung erreicht werden sollte, ab.
In gut betuchten Hamburger Stadtteilen haben nahezu 100 Prozent aller Schüler den „Freischwimmer“ erworben. In abgehängten Stadtteilen liegt diese Quote bei gerade einmal fünf Prozent.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erläutert in einem Interview mit Alice Schwarzer, Herausgeberin der Frauenzeitschrift "Emma", was sie beim Integrationsprozess der rund vier Millionen Muslime in Deutschland für eine Belastung hält und was man dagegen tun muss.