OVG NRW
01.07.2009
Die Schulleitung darf die Aufnahme eines Kindes in die weiterführende Schule von der Einverständniserklärung der Eltern abhängig machen, ihr Kind am koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 19 B 801/09).
Oberverwaltungsgericht Münster
22.05.2009
Muslimische Mädchen im Grundschulalter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht. Regelmäßig ist ihnen zumutbar, eine den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechende Schwimmkleidung zu tragen.
Schwimmunterricht
27.04.2009
„
Ich möchte, dass wir rigoroser Vorgehen“. Mit diesen Worten forderte der Migrationsbeauftragte der CDU in Nordrhein-Westfalen, Michael Solf, unlängst eine „harte Hand“ gegen muslimische Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen vom koedukativen Schwimmunterricht „befreien“ wollen.
Von Bekir Altas Nordrhein-Westfalen
16.04.2009
Der migrationspolitische Beauftragte der CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, Michael Solf, forderte das Schulministerium dazu auf, striktere Regeln für die Teilnahme der Schüler und Schülerinnen am Schwimmunterricht und Klassenfahrten einzuführen. Eine Teilnahme an gemeinschaftlichen schulischen Aktivitäten, sei in Hinsicht auf die Integration, insbesondere für Schüler mit Migrationshintergrund, sehr wichtig.