Er war einer von vielen unbewaffnete Schwarzen, die in den USA von Polizisten getötet werden: Im Jahr 2014 erschoss ein weißer Polizist den Teenager Michael Brown. Seine Mutter kämpft noch heute dafür, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird. Von Konrad Ege
In NRW soll die Polizei künftig in der Regel die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Daraufhin ist eine Debatte entfacht. Niedersachsen reagiert gelassen: Dort wird die Herkunft nur bei einem sachlichen Grund benannt. Diese Formel habe sich bewährt.
In Nordrhein-Westfalen soll in Zukunft in Pressemitteilungen der Polizei in der Regel die Nationalität von Tatverdächtigen genannt werden. Das handhaben jedoch nicht alle Bundesländer so. Viele verweisen auch auf den Schutz vor Diskriminierung.
Es ist ein heikles Thema: Schafft die Polizei Klarheit, wenn sie die Herkunft Tatverdächtiger nennt oder liefert sie damit Munition für rassistische Hetze? Rechtsextreme Kreise nutzen solche Informationen oft, um aus Einzelfällen pauschal Stimmung gegen bestimmte Gruppen zu machen. Auch Journalisten fragen öfter danach.
Im Rhein-Sieg-Kreis brennt eine Gaststätte. Nun hat die Polizei einen Verdacht: Brandstiftung und Rassismus. Zwei Tunesier entkommen den Flammen knapp durch Sprung vom Fenster. Jetzt ermittelt die Mordkommission.
In Chatgruppen tauschten Polizisten schwer erträgliche, menschenverachtende, rechtsextreme und rassistische Inhalte aus. Das OLG Frankfurt sieht darin aber keine strafbaren Handlungen – wegen einer Straflücke. Es bestünden aber erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der Beamten.
In Eisenberg wird eine 75-jährige Ukrainerin von einem Mann rassistisch beleidigt und geschlagen, in Berlin greift ein 46-Jähriger eine Frau aus rassistischen Motiven an. Alltag in Deutschland. Am Wohnungsfenster eines Täters prangt ein Hitler-Bild – keine Durchsuchung.
Eine Feier auf Burg Hohenstein hat für einen Polizeibeamten Konsequenzen. Er soll zu „L´Amour Toujours“ getanzt und dabei auch den Hitlergruß gezeigt haben. Jetzt ermitteln Kollegen gegen ihn.
In der Berliner Polizeiakademie soll eine Anwärterin einen Kollegen, eine Person of Color, beleidigt und Affengestiken gemacht haben. Jetzt sprach der Richter: Die Geste sei „Rassismus und nichts anderes“. Die Angeklagte widerspricht: Sie habe keinen Affen, sondern ein Huhn imitiert.