Im Zusammenhang mit der Serie von über 70 rechtsextremistisch motivierten Straftaten in Berlin-Neukölln hat die Generalstaatsanwaltschaft angekündigt, Anklage erheben zu wollen. Die Verdächtigen sind auf freiem Fuß.
Am 25. Prozesstag hat die Verteidigung des Attentäters plädiert. Sie fordert kein konkretes Strafmaß, sondern eine gerechte Strafe. Der Angeklagte wollte die Möglichkeit des letzten Wortes nutzen, seine rechtsextreme Ideologie zu verbreiten - und wurde lautstark unterbrochen.
Die „Sturmbrigade 44“ bekannte sich zu Adolf Hitler und strebte die Wiedererrichtung des NS-Staates an. Am Dienstag wurde die rechtsextreme Vereinigung verboten und aufgelöst. Bei Durchsuchungen wurden Waffen und Hakenkreuze gefunden.
Der Prozess gegen den Synagogen-Attentäter Stephan B. nähert sich seinem Ende. Am 20. Prozesstag wurde noch ein Antisemitismus-Experte als Zeuge vernommen: Antisemitismus und gezieltes Töten von Juden habe nach 1945 nicht aufgehört.
Ein letztes Mal Trump. Aber auch die AfD steht womöglich vor ihrem Ende als integratives Element der rechtsextremen Szenen. Nur der Brexit zieht sich noch immer hin. Apropos. Kennen Sie Nàsis? Von Sven Bensmann
Die Entlassung eines Polizisten in Ausbildung nach einem Vorfall mit NS-Bezug war rechtens. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden. Der Polizeianwärter hatte beim Üben des Funkalphabets den Nachnamen "Jung" mit "Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer" durchgegeben.
Früher war er RAF-Mitglied, inzwischen ist Horst Mahler seit langem als Rechtsextremist bekannt. Nach einer langjährigen Haftstrafe wegen Volksverhetzung hat er nun das Gefängnis verlassen. Die Staatsanwaltschaft Cottbus will einen neuen Haftbefehl.
Ein Rechtsreferendar wurde wegen Beteiligung an Neonazi-Krawallen verurteilt. Seine Ausbildung durfte er nach einem Gerichtsurteil dennoch beenden. Sachsen will jetzt die Aufnahmeregeln verschärfen und die Entlassung erleichtern.
Eindrückliche TV-Reportage dokumentiert, dass zwischen Neonazis und Teilen der AfD nur noch graduelle Unterschiede bestehen – eine schwere Belastung für die Demokratie in Deutschland.
Zur Zahl rechtsextremistischer Musikveranstaltungen gibt es unterschiedliche Angaben in Antworten der Bundesregierung und im Verfassungsschutzbericht. Das Innenministerium weist den Vorwurf der Lüge zurück und spricht von statistischer Diskrepanz.