Frau, Allein, Denken, Gedanken, Sexismus
Eine Frau (Symbolfoto) © Michael Coghlan @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Doppelmoral

Das Kind darf zu Spahn. Die Mutter vermutlich nicht.

Für seinen Kinderwunsch überwand Jens Spahn Grenzen und nutzt seinen Wohlstand. Eine Leihmutter, die aus wirtschaftlicher Not nach Deutschland käme, würde seine Migrationspolitik an der Grenze zurückweisen.

Von Montag, 20.07.2026, 21:02 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 20.07.2026, 21:03 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Kurzer Vorspann: Jens Spahn (CDU) ist Vater geworden. Sein Sohn wurde in den USA von einer anderen Frau ausgetragen. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Spahn selbst hatte sich gegen eine Legalisierung ausgesprochen, seine Partei lehnt sie weiterhin ab. Nach heftiger öffentlicher und parteiinterner Kritik trat Spahn als Vorsitzender der Unionsfraktion zurück.

Seither diskutiert das Land über Doppelmoral. Darf ein Politiker im Ausland tun, was er im Inland politisch ablehnt? Darf man mit ausreichend Geld eine ethische Grenze einfach umfliegen? Und wie glaubwürdig ist eine Partei, die das Verbot mit dem Schutz von Frauen begründet, während einer ihrer mächtigsten Männer genau diese Möglichkeit für sich nutzt?

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Alles berechtigte Fragen. Aber sie bleiben erstaunlich deutsch. Es geht um Spahn, sein Amt, seine Partei und seine Glaubwürdigkeit. Es geht um deutsche Gesetze und den Kinderwunsch zweier Männer. Die Frau, die neun Monate schwanger war und das Kind geboren hat, verschwindet hinter der politischen Aufregung beinahe vollständig.

Dabei führt gerade sie zu einer Frage, die bislang kaum gestellt wird: Was wäre, wenn nicht das Kind nach Deutschland käme, sondern die Frau? Nicht mit Spahns Sohn auf dem Arm. Sondern mit ihrer eigenen Not.

Könnte eine ausländische Frau nach dem migrationspolitischen Verständnis von Jens Spahn in die Bundesrepublik kommen, weil sie arm ist? Weil sie ihre Familie kaum ernähren kann, keine Arbeit findet und sich in Deutschland ein besseres Leben erhofft? Wohl kaum.

Schon 2015 erklärte Spahn: „Armutsauswanderung ist eben keine Flucht und damit kein Asylgrund.“ 2023 verlangte er eine Pause von der „völlig ungesteuerten Asyl-Migration“ und ein klares Signal an den europäischen Außengrenzen: Auf diesem Weg gehe es für niemanden weiter.

Über die finanzielle Lage der Frau im konkreten Fall Spahn ist nichts bekannt. Darauf kommt es auch nicht an. Entscheidend ist, welchen Markt der Politiker für seinen privaten Kinderwunsch genutzt hat. Dieser Markt bringt wohlhabende Auftraggebende und wirtschaftlich abhängige Frauen zusammen. Das soziale Gefälle ist dabei kein Zufall. Es ist die Geschäftsgrundlage.

Die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen beschreibt, wie Leihmutterschaft Frauen wirtschaftlicher, körperlicher, psychischer und reproduktiver Ausbeutung aussetzen kann. Auf der einen Seite stehen Menschen mit Geld, Reisefreiheit, Agenturen, Kliniken und Anwälten. Sie können Länder vergleichen, Verträge prüfen und Preise verhandeln. Auf der anderen Seite stehen Frauen, die ihre Schwangerschaft anbieten, weil ihnen das Geld fehlt, um ihr eigenes Leben und das ihrer Kinder abzusichern. Die einen suchen die günstigsten Bedingungen für ihren Kinderwunsch. Die anderen suchen einen Ausweg aus ihrer Not.

Wie dieses Geschäft funktioniert, zeigte eine NDR-Recherche über Leihmutterschaft in Argentinien. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft in 48 Fällen wegen des Verdachts auf Menschenhandel und die Ausbeutung wirtschaftlich benachteiligter Frauen. Einer alleinerziehenden Mutter sollen 10.000 Dollar für eine Leihmutterschaft angeboten worden sein.

Ihre Erklärung bestand aus vier Wörtern: „Ich brauchte das Geld.“ Das ist der ganze globale Markt in einem Satz. Nicht: Ich wollte mich reproduktionsmedizinisch verwirklichen. Nicht: Schwangerschaften sind meine Leidenschaft. Nicht: Ich wollte wohlhabenden Menschen ein besonderes Geschenk machen. Sondern: Ich brauchte das Geld.

Eine Untersuchung unter 45 Leihmüttern im indischen Bundesstaat Gujarat zeigt, wie einseitig das Geschäft ist. Von den armen Frauen blieben 63 Prozent auch nach der Schwangerschaft arm. 16 Prozent der armen Haushalte gerieten sogar noch tiefer in die Not. Ein Drittel der ärmsten Frauen berichtete von schweren gesundheitlichen Folgen, alle von emotionalen Problemen. Hinzu kommen die körperlichen Risiken, wie eine kanadische Untersuchung von mehr als 860.000 Geburten verdeutlicht: schwere Blutungen, gefährliche Bluthochdruckerkrankungen und Frühgeburten.

Auch die deutsche Regierungskommission zur Fortpflanzungsmedizin bewertet das Risiko wirtschaftlicher Ausbeutung bei Leihmutterschaft als hoch. Sie droht insbesondere dann, wenn sich eine Frau aus finanzieller Not und mangels Alternativen für eine Schwangerschaft entscheidet, keine angemessene Vergütung erhält oder andere Akteure an ihrer körperlichen Leistung verdienen. Im globalen Geschäft, so die Kommission, nutzen Dienstleister das Wohlstandsgefälle zwischen Staaten: Sie werben Frauen dort an, wo bereits eine vergleichsweise geringe Zahlung so viel verspricht, dass die Risiken in den Hintergrund treten. Seit 2024 nimmt auch die europäische Menschenhandelsrichtlinie die Ausbeutung von Leihmutterschaft ausdrücklich in den Katalog möglicher Formen des Menschenhandels auf.

Deutschland untersagt die ärztliche Herbeiführung und die Vermittlung von Leihmutterschaften – auch mit dem Schutz von Frauen als Begründung. Für Wohlhabende bleibt jedoch der Weg ins Ausland. Der deutsche Frauenschutz verhindert die Praxis nicht. Er endet an der deutschen Grenze.

Und genau dort zeigt sich Spahns tiefere Doppelmoral. Für seinen Kinderwunsch beansprucht er die globale Bewegungsfreiheit des Wohlstands. Menschen, die sich aus wirtschaftlicher Not über Grenzen bewegen, begegnet seine Politik mit Abwehr.

Das Kind nimmt Spahn. Die arme Frau, deren Not diesen Markt am Laufen hält, weist seine Politik an der Grenze zurück. (mig) Meinung

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