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Richterpult © Daniel_B_photos @ pixabay.com (CC0), bearb. MiG

"Jude, Untermensch, Gaskammer"

Polizeianwärter nach Vorfall mit NS-Bezug zu Recht entlassen

Die Entlassung eines Polizisten in Ausbildung nach einem Vorfall mit NS-Bezug war rechtens. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden. Der Polizeianwärter hatte beim Üben des Funkalphabets den Nachnamen "Jung" mit "Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer" durchgegeben.

Freitag, 13.11.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.11.2020, 14:19 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Land Brandenburg hat einen Polizisten in Ausbildung nach einem Vorfall mit NS-Bezug zu Recht entlassen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe die Entlassung aufgrund von Zweifeln an der Verfassungstreue und charakterlichen Eignung des Polizeikommissarsanwärters bestätigt, teilte das Gericht am Mittwochabend in Berlin mit. Der Beschluss vom 5. November sei unanfechtbar. (AZ: OVG 4 S 41/20)

Der Polizist hatte den Angaben zufolge im April 2019 seine Ausbildung begonnen und als fast 25-Jähriger im Unterricht der Hochschule der Polizei in Oranienburg beim Üben des Funkalphabets den Nachnamen Jung mit „Jude, Untermensch, Nazi“ sowie „Gaskammer“ oder „Genozid“ durchgegeben. Das Land habe den Polizeikommissaranwärter danach aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen und sich auf Zweifel an der Verfassungstreue des Polizeibeamten und an dessen charakterlicher Eignung berufen.

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Erste Instanz hatte anders entschieden

Das Oberverwaltungsgericht habe dem Dienstherrn bei der Annahme dieser Eignungszweifel einen Beurteilungsspielraum zugestanden, hieß es. Der Dienstherr habe keinen einmaligen, persönlichkeitsfremden Vorfall annehmen müssen, zumal er neben dem gravierenden Fehlverhalten im Rahmen der Funkverkehrsübung auf weitere Auffälligkeiten habe hinweisen können.

Dass das Strafverfahren gegen den Polizeibeamten wegen Volksverhetzung eingestellt worden sei, lasse die begründeten Zweifel an seiner Eignung nicht entfallen, betonte das Gericht. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte die Entlassung zunächst zurückgewiesen. (epd/mig) Aktuell Recht

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