Das EU-Lieferkettengesetz kommt doch: Gegen den Widerstand der FDP gab es in Brüssel eine Mehrheit für die Richtlinie. Große Unternehmen müssen damit künftig Umwelt- und Menschenrechtsstandards einhalten. Kürzlich wurde auch ein Verkaufsverbot für Produkte aus Zwangsarbeit beschlossen. Von Corinna Buschow und Marlene Brey
Das EU-Lieferkettengesetz ist auch im zweiten Anlauf im Rat der EU-Staaten gescheitert. Ob das Gesetz noch vor der Europawahl verabschiedet werden kann, ist damit ungewiss. Eine Mehrheit hätte wohl ihren Preis: weniger Menschenrechte.
Kinderarbeit, Ausbeutung, Umweltschäden: All dem sollte die europäische Lieferkettenrichtlinie bei Geschäften europäischer Unternehmen im Ausland ein Ende setzen. Doch nach einer Blockade der FDP steht das Vorhaben auf den letzten Metern vor dem Scheitern. Fragen und Antworten zum Vorhaben - und wie es jetzt weitergeht: Von Marlene Brey und Moritz Elliesen
Das geplante EU-Lieferkettengesetz sollte große Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten anhalten. Eine politische Einigung gab es auch schon. Doch Bedenken der FDP haben das Projekt ins Wanken gebracht. Die Entscheidung darüber wurde jetzt vertagt.
Aus dem Meilenstein im Kampf gegen Ausbeutung von Mensch und Umwelt wird wohl nichts. Wenige Tage vor der Abstimmung ist Arbeitsminister Heil daran gescheitert, seinen Ministerkollegen von der FDP eine Zustimmung zur bereits ausgehandelten EU-Lieferkettenrichtlinie abzuringen. Menschenrechtsorganisationen sprechen von einem Skandal. Der Kanzler sei eingeknickt vor der Wirtschaftslobby.
Als Erfolg für Menschenrechte und Umwelt wurde die politische Einigung der EU auf ein Lieferkettengesetz gefeiert. In Deutschland will es nun die FDP nicht mittragen und gefährdet damit das Vorhaben. Arbeitsminister Heil will um das Gesetz kämpfen. Derweil erheben Menschenrechtler schwere Vorwürfe gegen Autobauer – auch gegen deutsche.
Seit Jahresbeginn müssen deutsche Unternehmen per Gesetz für Kinder- und Zwangsarbeit in der Lieferkette ihrer Produkte Verantwortung übernehmen. Das zuständige Bundesamt zieht eine positive Bilanz - die Wirtschaft zeigt sich weniger zufrieden. Von Jacqueline Melcher
Über Jahre wurde darum gerungen: Nun hat sich die EU auf ein Lieferkettengesetz verständigt. Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen begrüßen den Schritt, sehen jedoch auch zahlreiche Mängel, beispielsweise beim Finanzsektor.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, bei Produkten aus dem Ausland auf die dortigen Arbeitsbedingungen zu achten. Seit Januar können Organisationen bei Verstößen Beschwerde einlegen. Oxfam geht auf diesem Weg. Streitgegenstand sind Bananen in den Supermarktregalen von Edeka und Rewe.
Die Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament hat gegen den Widerstand der Konservativen für ein strenges EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Die EU-Regeln sind teilweise strenger als die von Deutschland. Eine Beweislastumkehr zugunsten der Opfer fehlt aber.