Der Vorstoß der nordrhein-westfälischen Landesregierung für ein Kopftuchverbot für junge Mädchen sorgt weiter für Diskussionen. NRW-Integrationsstaatssekretärin Güler will mit einem Verbot Kinder vor ihren Eltern schützen. Experten und Schulverbände reagieren kritisch.
In Kürze gehen die Klagen gegen das Berliner Neutralitätsgesetz in eine neue Runde. Die von einem atheistischen Netzwerk unterstützten Befürworter der Beibehaltung des Gesetzes verlangen vom Staat die Aufgabe seiner neutralen Position und eine Parteilichkeit zu ihren Gunsten. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung sprechen sich gegen ein Kopftuchverbot für Kinder aus. Es sei verfassungsrechtlich bedenklich und hätte zudem Konsequenzen für andere religiöse Jungen und Mädchen.
Kopftuchtragen schon im Kita- oder Grundschulalter: In Österreich soll das künftig verboten sein. Auch NRW-Integrationsminister Stamp prüft ein Verbot für Mädchen unter 14 Jahren und löst damit eine kontroverse Debatte aus.
NRW-Integrationsminister Joachim Stamp erwägt ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Kritik kommt von den Grünen: Man könne ja auch nicht die Taufe oder den Kommunionsunterricht verbieten. Auch der Islamrat reagiert mit Kritik.
Die Entscheidung für das bayerische Kopftuchverbot im Fall einer muslimischen Rechtsreferendarin erntet bei Muslimen Kritik. Die Richter hätten das Selbstbestimmungsrecht der Frau mit Füßen getreten. So werde muslimisches Leben in Deutschland unmöglich gemacht.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin abgewiesen. Sie war gegen eine Auflage vorgegangen, mit der ihr im Rahmen der juristischen Ausbildung das Tragen ihres Kopftuchs untersagt worden war.
Berlins Kultursenator Klaus Lederer fordert eine Sachdiskussion über das Kopftuchverbot, die nicht von der Angst vor vermeintlicher Überfremdung dominiert werde. Das aktuelle Gesetz treffe in der Praxis vor allem Muslime und sei im öffentlichen Dienst untauglich.
In Berlin häufen sich Klagen wegen Diskriminierung infolge des Kopftuchverbotes im öffentlichen Dienst. Der Integrationsbeauftragte fordert eine Überprüfung der Regelung: Das Neutralitätsgesetz sei nicht mehr zeitgemäß, kritisiert er.
Ein pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Berliner Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie zeigt sich davon unbeeindruckt und propagiert in einem Brief an Berliner Schulen stattdessen ein „Weiter so!“. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy