Kontrovers
Debatte über Kopftuchverbot für Mädchen geht weiter
Kopftuchtragen schon im Kita- oder Grundschulalter: In Österreich soll das künftig verboten sein. Auch NRW-Integrationsminister Stamp prüft ein Verbot für Mädchen unter 14 Jahren und löst damit eine kontroverse Debatte aus.
Dienstag, 10.04.2018, 6:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 15.04.2018, 12:41 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Überlegungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu einem Kopftuchverbot für Mädchen haben ein geteiltes Echo hervorgerufen. Lehrerverbände und liberale Muslime begrüßten am Montag den Vorstoß von Integrationsminister Joachim Stamp (FDP). Dagegen zweifelten Juristen und Politiker die Rechtmäßigkeit eines Verbots an und forderten stattdessen mehr pädagogische Aufklärung.
Der Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig mahnte Zurückhaltung bei staatlichen Eingriffen in die religiöse Kindererziehung an. „Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist auch die familiäre Weitergabe religiöser Sonderbarkeiten freiheitsrechtlich geschützt“, sagte der Göttinger Professor für Öffentliches Recht dem „Evangelischen Pressedienst“. Vielmehr sollten die Schulen durch Bildung und Elterngespräche ein Gegengewicht leisten.
Auch der Osnabrücker Islamwissenschaftler Rauf Ceylan äußerte sich skeptisch zu einem Verbot. „Eigentlich wären Pädagogen gefragt, dieses Thema in den Schulen anzusprechen und Aufklärungsarbeit zu leisten“, sagte er dem epd.
Beck gegen Kopftuchverbot
Am Wochenende war bekanntgeworden, dass der nordrhein-westfälische Integrationsminister Stamp ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren prüft. Kinder, die noch nicht religionsmündig seien, dürften nicht dazu gedrängt werden, ein Kopftuch zu tragen, erklärte er. Zuvor hatte der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz angekündigt, ein Kopftuchverbot für Kinder in Grundschulen und Kindergärten zu erlassen.
Der frühere religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, forderte die Islamverbände zu einer Positionierung auf, inwiefern ein Kopftuch bei Minderjährigen überhaupt religiös begründet werde. Ein Verbot halte er allerdings nicht für sinnvoll, weil es um eine Frage der Religionsfreiheit gehe, sagte Beck. Auch der thüringische Bildungsminister Helmut Holter (Linke), Vorsitzender der Kultusministerkonferenz, forderte statt eines Verbots mehr Demokratiebildung in Schulen.
Lehrer für Kopftuchverbot
Zuspruch erhielt Stamp dagegen von Lehrern. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, sagte dem Boulevardblatt „Bild“, ein Kopftuchverbot könne Diskriminierung und Mobbing tendenziell den Boden entziehen. Auch die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing, sagte dem Blatt, es dürfe keine Unterordnung eines Geschlechts geben. „Ein Kopftuch kann aber als Symbol dafür verstanden werden und hat deshalb im Unterricht nichts zu suchen.“
Für ein Kopftuchverbot für Grundschülerinnen warb auch der Dortmunder Erziehungswissenschaftler Ahmet Toprak. „Mädchen zwischen sechs und zehn Jahren haben nicht die Macht, ihren Eltern zu widersprechen“, sagte er dem „Evangelischen Pressedienst“. Die Entscheidung, ein Kopftuch zu tragen, solle jedes Mädchen aus eigener religiöser Überzeugung treffen. Dagegen hatte der Islamrat die Debatte bereits am Wochenende als „populistisch, symbolgeladen und inhaltsleer“ kritisiert. (epd/mig) Leitartikel Politik
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Lehrer einer Schule sind keine Integrationslehrer für die Eltern der Schüler*innen. Da die Politik und ein Teil der Migranten bei der Integration gescheitert sind oder Eltern in ihrer Religiösität die falschen Schwerpunkte setzen, muss hier per Gesetz entgegen gesteuert werden.
Meiner Meinung nach überwiegt hier ganz deutlich die Freiheit auf freie Entfaltung der Persönlichkeit die der religiösen Erziehung der Eltern. Religionsfreiheit darf nicht (ähnlich zu den Waffengesetzen in den USA) zum Einfallstor für menschliche Extreme werden.
Andererseits muss man sich fragen, warum Beschneidungen von Jungen OK sind, Kopfbedeckungen bei Mädchen jedoch nicht. Eine gewisse Unumkehrbarkeit der von den Eltern vorgeschriebenen Religiösitat scheint ja akzeptiert zu sein. Inwiefern man dann noch von Religionsfreiheit sprechen kann sei dahin gestellt.