Dürfen Arbeitgeber ihren muslimischen Mitarbeiterinnen verbieten, bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen? Diese Frage wird der Europäische Gerichtshof bald beantworten - anhand zweier Gutachten, die gegensätzlicher hätten kaum ausfallen können. Von Maximilian Steinbeis Von Maximilian Steinbeis
Im Mai hatte die deutsche EuGH-Generalanwältin ein Kopftuchverbot im Job für rechtmäßig erklärt - jetzt urteilt eine britische EuGH-Generalanwältin anders. In beiden Fällen geht es um die Spannung zwischen der Religion und den Rechten des Arbeitgebers.
Die Medienresonanz zu den Schlussanträgen der EuGH-Generalanwältin, Juliane Kokott, zum Kopftuchverbot war zwar groß, aber in weiten Teilen sachlich unzutreffend. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Eine Muslima wollte bei einer Firma in Belgien ihr Kopftuch tragen und wurde deshalb gekündigt. Jetzt fordert sie Schadenersatz, aber die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof stärkt der Firma den Rücken. Eine Entscheidung könnte auch Christen oder Atheisten treffen.
Ein Fall mit politischer Brisanz: Das Berliner Arbeitsgericht beschäftigte die Frage, ob das Neutralitätsgesetz in der Hauptstadt möglicherweise verfassungswidrig ist. Doch eine endgültige Antwort muss wahrscheinlich eine andere Instanz geben.
Das Kopftuchverbot in Berlin steht auf dem Prüfstand. Heute verhandelt das Arbeitsgericht erstmals über die Klage einer muslimischen Lehrerin. Ihre Bewerbungen seien abgelehnt worden aufgrund ihres Kopftuchs. Nun fordert sie Entschädigung.
Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht bekanntgegeben, dass der pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen verfassungswidrig ist. Was hat sich seit dem geändert? Rückblick und Bewertung von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Das Berliner Kopftuchverbot kommt vor Gericht. Eine angehende Lehrerin mit Kopftuch hat vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht. Derweil fordert das Menschenrechtsinstitut die Bundesländer auf, ihre Kopftuchverbote aufzuheben.
Kliniken in Frankreich dürfen ihren Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschied das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der französischen Verfassung.
Berlin hält am Kopftuchverbot fest. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach generelle Verbote gegen die Religionsfreiheit verstoßen, tangiere das Berliner Neutralitätsgesetz nicht. Kritik kommt von den Muslimen.