Die Medienresonanz zu den Schlussanträgen der EuGH-Generalanwältin, Juliane Kokott, zum Kopftuchverbot war zwar groß, aber in weiten Teilen sachlich unzutreffend. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Eine Muslima wollte bei einer Firma in Belgien ihr Kopftuch tragen und wurde deshalb gekündigt. Jetzt fordert sie Schadenersatz, aber die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof stärkt der Firma den Rücken. Eine Entscheidung könnte auch Christen oder Atheisten treffen.
Ein Fall mit politischer Brisanz: Das Berliner Arbeitsgericht beschäftigte die Frage, ob das Neutralitätsgesetz in der Hauptstadt möglicherweise verfassungswidrig ist. Doch eine endgültige Antwort muss wahrscheinlich eine andere Instanz geben.
Das Kopftuchverbot in Berlin steht auf dem Prüfstand. Heute verhandelt das Arbeitsgericht erstmals über die Klage einer muslimischen Lehrerin. Ihre Bewerbungen seien abgelehnt worden aufgrund ihres Kopftuchs. Nun fordert sie Entschädigung.
Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht bekanntgegeben, dass der pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen verfassungswidrig ist. Was hat sich seit dem geändert? Rückblick und Bewertung von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Das Berliner Kopftuchverbot kommt vor Gericht. Eine angehende Lehrerin mit Kopftuch hat vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht. Derweil fordert das Menschenrechtsinstitut die Bundesländer auf, ihre Kopftuchverbote aufzuheben.
Kliniken in Frankreich dürfen ihren Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschied das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der französischen Verfassung.
Berlin hält am Kopftuchverbot fest. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach generelle Verbote gegen die Religionsfreiheit verstoßen, tangiere das Berliner Neutralitätsgesetz nicht. Kritik kommt von den Muslimen.
Bis zum Ende der Legislaturperiode im Frühjahr soll es in Baden-Württemberg keine Änderung des Schulgesetzes geben. Darauf verständigten sich Rot-Grün. Das derzeit geltende Gesetz ist mit einem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar.
Ab dem neuen Schuljahr dürfen muslimische Lehrerinnen in Niedersachsen ein Kopftuch im Unterricht tragen. Das Kultusministerium kündigte einen entsprechenden Erlass an. Der Philologenverband kritisiert Entscheidung.