Bei Asylverfahren stehen Gerichte vor einem Wissensproblem: Sie müssten wissen, wie es um die Verfolgungssituation in den Herkunftsländern bestellt ist. Das ist aber nicht ihr Metier. Wie kann das Gericht seiner Aufgabe trotzdem gerecht werden, um eine „Asyl-Lotterie“ vermeiden? Von Lukas Mitsch und Katharina Reiling Von Lukas Mitsch und Katharina Reiling
Vor dem Dresdner Landgericht hat der Prozess um das Attentat auf eine Moschee in der sächsischen Landeshauptstadt im September 2016 begonnen. Dem 31-jährigen Nino K. wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen.
In etwa 30 Minuten pro Fall entscheiden Verwaltungsrichter über Asylklagen. In ihrer Hand liegen Schicksale von Flüchtlingen. Die Richter müssen schnell sein, denn die Zahl der Verfahren hat stark zugenommen. Ein Tag im Gerichtssaal. Von Andreas Jalsovec
Klagen von Flüchtlingshelfern, die Bürgschaften für syrische Kriegsflüchtlinge übernommen haben, beschäftigen derzeit Gerichte quer durch Deutschland. Das Problem sind unterschiedliche Rechtsauffassungen. Länder suchen derweil nach Lösungen.
Die Zahl der an Verwaltungsgerichten anhängigen Asylverfahren in Deutschland hat sich innerhalb eines Jahres fast verfünffacht. Linken-Politikerin Jelpke kritisiert, Gerichte müssten die zweifelhafte Asypolitik der Bundesregierung ausbaden.
Fast jeder zweite Asylbewerber klagt vor Gericht gegen den Asylbescheid. Knapp jeder Vierte ist mit seiner Klage erfolgreich. Am häufigsten wird wegen Ablehnungsbescheiden prozessiert sowie wegen der Einstufung als subsidiär Schutzberechtigt.
Gegen die "Gruppe Freital" beginnt am Dienstag der Prozess. Der Ort der Verhandlung in Dresden hat durchaus Brisanz: Verhandelt wird in der künftigen Kantine einer zentralen Flüchtlingsunterkunft. Eine Interimslösung für rund 5,5 Millionen Euro. Von Katharina Rögner
Nordrhein-Westfalens Justizminister Kutschaty will weiter keine Kopftücher im Gerichtssaal erlauben. Ein bayerisches Gericht hatte einer muslimischen Rechtsreferendarin das Recht zugestanden. Grünen-Politikerin Künast kritisiert das Verbot.
Vor Gericht soll das Verhüllen des Gesichts in Zukunft verboten werden. Darauf verständigte sich das bayerische Kabinett. Anstoß war eine Verhandlung vor dem Münchner Amtsgericht Ende 2015. Eine Muslimin hatte sich geweigert, ihr Schleier abzulegen.
Immer mehr Flüchtende ziehen vor Gericht weil sie nicht länger auf eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge warten wollen. Ende März waren weit über 3.000 Klagen bei Verwaltungsgerichten anhängig.