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Keine Kleiderregeln

Vollverschleierte Zeugin beschäftigt Münchner Justiz

Darf eine Zeugin vollverschleiert vor Gericht erscheinen? In München soll eine muslimische Frau den Schleier ablegen, damit der Richter nicht mit einem "schwarzen Tuch" sprechen muss.

Freitag, 11.03.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.03.2016, 20:20 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die bayerische Justiz beschäftigt der Fall einer strenggläubigen Muslima, die als Zeugin vor Gericht aus religiösen Gründen ihr Gesicht nicht zeigen will. Die vollverschleierte Frau solle am 17. März erneut in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München aussagen, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst. In erster Instanz hatte sie den Schleier nicht lüften wollen, was beim Amtsrichter auf Unverständnis stieß. Weder das bayerische Justizministerium noch das Bundesjustizministerium wollten zu dem Fall Stellung nehmen.

In dem Verfahren steht ein Mann vor Gericht, der die Frau beleidigt haben soll. Vom Amtsgericht war der Angeklagte im November freigesprochen worden. Die Zeugin wollte ihr Gesicht auch auf richterliche Aufforderung hin nicht zeigen. Titz sagte, der Amtsrichter habe die Glaubwürdigkeit der Frau nicht beurteilen können, weil Gesicht und Mimik nicht erkennbar gewesen seien: „Letztlich hat er nur mit einem schwarzen Tuch gesprochen.“ Dazu sei gekommen, dass ein zweiter Zeuge die angeblichen Beleidigungen des Angeklagten in Richtung der Frau („Arschloch“, „Du gehörst hier nicht her“) nicht gehört haben will.

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Damit habe Aussage gegen Aussage gestanden. Der Richter habe daher den Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein.

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Im Ermessen des Richters

Titz sagte, Richter könnten Zeugen wegen unangemessener Kleidung auch zu einem Ordnungsgeld verurteilen, weil sie damit ihrer Zeugenpflicht nicht nachkommen. In diesem Fall sei es aber um eine „Geldstrafe im unteren Bereich“ gegangen. Der Richter habe wegen der Verhältnismäßigkeit von einer Strafe für die vollverschleierte Frau abgesehen. Sollte die Zeugin am 17. März noch einmal mit Vollschleier erscheinen, liege es wiederum im Ermessen des Richters, wie er mit der Frau umgehe.

Der Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Walter Groß, wollte den aktuellen Fall nicht bewerten. Der Richter im laufenden Verfahren müsse sich eine Meinung bilden, ob es zur Wahrheitsfindung nötig ist, das Gesicht und die Mimik eines Menschen zu sehen. „Dort kann ich ablesen, ob jemand unsicher ist, zu Boden schaut oder ob das eben nicht der Fall ist“, sagte Groß.

Keine Kleiderregeln

Es gebe keine gesetzlichen Regelungen zu Kleidungsvorschriften vor Gericht, unterstrich Groß. In der Sitzung habe der Richter die sogenannte Sitzungspolizei und bestimme das in eigener Verantwortung. „Da kann es durchaus vorkommen, dass ich einen Beteiligten auffordere, die Mütze abzunehmen oder den Kaugummi herauszunehmen“, sagte er: „Aber geschriebene Regeln gibt es nicht.“

In München gehe es nun darum, das Grundrecht auf Glaubensfreiheit abzuwägen. „Ist es zur Wahrheitsfindung erforderlich, einen persönlichen Eindruck vom Zeugen zu haben, dann wird an der Stelle die Religionsfreiheit zurücktreten müssen“, sagte Groß. Dennoch könne es Möglichkeiten geben, die Situation für den Zeugen zu erleichtern. So könnte beispielsweise die Öffentlichkeit für diesen Moment ausgeschlossen werden. „Den Richter gegen eine Richterin zu tauschen, geht allerdings nicht“, sagte Groß, der Direktor des Amtsgerichts Fürth ist. (epd/mig) Aktuell Feuilleton Recht

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  1. Lutz sagt:

    Man sollte diesen radikalreligiösen Menschen nicht auf den Leim gehen: Weder Koptuch noch Burka (Vollerverschleierung) sind Teil einer wie auch immer gearteten religiösen Freiheit. Der Islam verbietet keiner Frau ihren Schleier im Gericht auszuziehen ganz im Gegenteil. Es ist sogar extrem unislamisch seine Religion als Mittel zur Provokation zu benutzen. Der Islam fordert eigentlich sogar die Integration der Menschen in andere Gesellschaften und es wäre vollkommen legitim das Kopftuch in Europa aus kulturellen und sozialen Gründen abzulegen

    Falls man ernsthaft vor hat, jeden Blödsinn der sich auf die Religionsfreiheit beruft, durchgehen zu lassen, dann gnade uns Gott, dass nicht alle Menschen anfangen ihre Freiheit auf eine derart asoziale Art und Weise auszuleben. Dann erüllt unsere Verfassung irgendwann nicht mehr den eigentlichen Zweck: nämlich den des friedlichen miteinander Lebens.

  2. Frau Yentsch sagt:

    Also…… Ich fange mal damit an,dass der Gott,mit Sicherheit das letzte Wort hat.
    Denn, er wird das richtige Urteil fällen, da bei ihm die Waage exakt auf den Millimeter und Gramm genau ist und sein wird.
    Ob das hier auf der Erde oder im Jenseits ist ,das können wir nicht wissen,
    Mal zu der Frau mit dem Schleier, einerseits heißt es im deutschen Grundgesetz Buch, die Würde des Menschen ist unantastbar, andererseits gibt es die Religionsfreiheit, siehe auch die Kopfbedeckung und Bekleidung der Nonnen. Da es sich um eine Muslima handelt, steht es im Koran:
    biz muhakkak ki Allah içiniz (allah için yaratıldık) ve muhakkak o’na döneceğiz“ d.h wir glauben an dem einzigen Schöpfer, sind aus der Erde erschaffen und werden wieder in die Erde zurückkehren.
    Ich appelliere an den Richter, die Waage Gerade zu halten.
    Nun zu dem Angeklagten, es gibt leider tausende kleinkarierte Hirne.
    Denn eine richtige Muslima (würde nie diesen Fall vors Gericht tragen) wenn es nicht stimmen würde.
    Mal heißt es:“Verschwindet aus Deutschland ihr seidfehl am Platz „oder „Deutschland braucht auch Vogelscheuchen“ oder schlimmste Ausdrücke, Beleidigung wie in diesem Fall.
    Denn niemandem auf dieser Welt ,gehört einen einziger Quadratmeter Grundstück, den er mitnehmen kann ,außer ,indem er begraben wird, davon wird er auch nichts haben!
    So rufe ich beide Seiten auf, miteinander statt gegeneinander!!!
    Denn, wer ein bisschen Nachdenken kann,würde den Koran lesen und sich nicht wegen einem Stoffstück vors Gericht ziehen.
    Hejja

  3. Volker K. sagt:

    Das nenne ich Realsatire. Der Einzige der noch Seriösität in seinem Handeln erkennen läßt ist da wohl eindeutig der Richter. Ansonsten kann man diesen Sachverhalt als Vorlage für eine weitere Folge der Fernsehserie „Das Königlich Bayrische Amtsgericht“ nehmen.

  4. Magistrat sagt:

    Leider widerspricht , Verhalten gegen den islamischen Grundsatz immer den Mittelweg einzuschlagen. Der Prophet Muhammad s hatte die Muslime als Gemeinschaft der Mitte bezeichnet! Und so steht es auch im Koran. Man darf sich aus religiösem Eifer und falschem Verständnis das Leben nicht schwer machen. Uberdies sind sich die Muslime einig, dass dIe Gesichtsbedeckung kein islamisches Gebot ist! Also, entweder ganz normal Gesicht zeigen oder besser keine Anzeige erstatten, wenn man nicht zur Wahrheitsfindung beitragen kann.

  5. Pingback: Angeklagter wird freigesprochen - Muslimin lüftet ihren Schleier vor Gericht - MiGAZIN