Die Justiz @ pixabay, CC0 Public Domain, bearb. MiG
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Rechtsstreit geht weiter

Gericht verhandelt erneut über Klagen von Flüchtlingsbürgen

Klagen von Flüchtlingshelfern, die Bürgschaften für syrische Kriegsflüchtlinge übernommen haben, beschäftigen derzeit Gerichte quer durch Deutschland. Das Problem sind unterschiedliche Rechtsauffassungen. Länder suchen derweil nach Lösungen.

Dienstag, 12.12.2017, 6:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 13.12.2017, 17:12 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Verwaltungsgericht Gießen verhandelt an diesem Dienstag erneut über Klagen von Flüchtlingshelfern, die Bürgschaften für syrische Kriegsflüchtlinge übernommen haben. Die Kläger wenden sich gegen Bescheide des Jobcenters Gießen, das entstandene Kosten von den Bürgen zurückfordert. Verhandelt werden die Klagen von drei Helfern, die sogenannte Verpflichtungserklärungen abgegeben haben. Damit verpflichteten sie sich, für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge aufzukommen.

In anderen Bundesländern wurden dazu bereits Gerichtsurteile gefällt, die die Bürger zur Zahlung verpflichten. So entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster, dass, wer für Flüchtlinge gebürgt hat, auch nach deren Anerkennung für ihren Lebensunterhalt haften muss. Das Urteil fiel unter Verweis auf den die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Januar dieses Jahres (BVerwG 1 C 10.16).

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Höhe der Zahlungen umstritten

Die Richter in Münster milderten in zwei Berufungsverfahren die Zahlungspflicht gegenüber den Jobcentern allerdings etwas ab: Für Kranken- und Pflegeversicherung müssen die Bürgen demnach nicht aufkommen (AZ: 18 A 1040/16 und 18 A 1197/16).

Laut dem Gießener Gericht sind die Kläger der Meinung, dass mit der Flüchtlingsanerkennung die Verpflichtungserklärungen erloschen seien. Durch die Gewährung von Asyl habe sich der Status der Flüchtlinge geändert. Die Höhe der Zahlungen für die Bürgen belaufe sich je nach der Zahl der Flüchtlinge auf bis zu 2.500 Euro monatlich für längstens drei Jahre.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen

Anfang Oktober hat das Verwaltungsgericht Gießen schon einmal über Klagen von Flüchtlingsbürgen verhandelt. Allerdings kam es zu keinem Urteil: Die beiden Flüchtlingshelfer zogen ihre Klagen zurück, weil sie aus formalen Gründen möglicherweise unzulässig gewesen wären. Die Kläger hatten bis dahin, anders als jetzt, noch keine Bescheide vom Jobcenter erhalten.

Hintergrund der Streitereien vor den Gerichten sind unterschiedliche Rechtsauffassungen der Behörden. Im Kern geht es um eine Bestimmung im Aufenthaltsgesetz und die Frage, ob sich der Aufenthaltszweck der Flüchtlinge durch die Anerkennung des Asylstatus ändert – und damit die Bürgschaft endet.

Länder suchen nach Lösung

Unabhängig von diesen Verfahren gibt es inzwischen Versuche seitens der Bundesländer, zu einer Regelung mit dem Bundesarbeitsministerium zu kommen, die alle Bürgen finanziell entlastet. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hatte jüngst beim Treffen mit seinem Amtskollegen angekündigt, gemeinsam mit Hessen in Gesprächen mit Bundesarbeitsministerin Katarina Barley (SPD) nach einer Problemlösung zu suchen.

Wie die aussehen soll, ließ sich auf Nachfrage im Ministerium nicht klären. Ein Sprecher sagte: „Wie eine konkrete Lösung aussieht, wann es zu einer Lösung kommen wird und wie schnell, kann ich nicht sagen.“ (epd/mig) Aktuell Recht

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