Die Empörung über die kaltherzige CSU-Ministerin im neuen bayrischen Abschiebezentrum für Flüchtlinge aus dem Balkan ist groß. Doch ihre Reaktion war gut, denn sie war ehrlich – sie spiegelt die Politik, für die ihre Partei steht. Von Armin Wühle Von Armin Wühle
Aufgrund gravierender Mängel im ungarischen Asylverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln die Abschiebung eines Irakers nach Ungarn gestoppt. Dort seien die Kapazitäten erschöpft und die Unterbringung nicht menschwürdig.
Die palästinenserin Reem kann voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben. Sie war bei einem Treffen mit der Bundeskanzlerin in Tränen ausgebrochen, als Merkel ihr erklärt hatte, dass nicht alle Flüchtlinge in Deutschland bleiben können.
Anders als bisher hat das Verwaltungsgericht Münster einer Abschiebung nach Ungarn nicht zugestimmt. Das Gericht bescheinigte dem Land gravierende Mängel im Asylsytem. Den Flüchtlingen drohe dort unmenschliche und erniedrigende Behandlung.
Mit den aktuellen Änderungen im Asylrecht verfolgt die Bundesregierung zwei Ziele: Sie will mehr Menschen, die schon lange in Deutschland leben, ein Bleiberecht ermöglichen. Auf der anderen Seite will sie das Ausweisungsrecht reformieren, um Abschiebungen besser durchzusetzen. Die Änderungen im Überblick:
Eine ungebremste Rückführung syrischer und irakischer Kriegsflüchtlinge kritisiert die Evangelische Landeskirche in Bayern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schiebe ungeachtet etwaiger Härtefälle ab.
Wer sich gegen eine Abschiebung mit einer Messerattacke wehrt, handelt nicht in Notwehr. Das gilt auch dann, wenn die Abschiebung rechtswidrig ist und hätte gar nicht vollzogen werden dürfen. Das entschied das Bundesgerichtshof.
Zum vierten Mal innerhalb von zwei Wochen haben Aktivisten in Sachsen-Anhalt eine Abschiebung durch eine Blockade gestoppt. Diesmal müssen die Blockierer aber wohl mit Konsequenzen rechnen. Die Stadtverwaltung eine Strafanzeige an.
Mehr als die Hälfte der Asylbewerber kommen dem Innenministerium zufolge aus Osteuropa. Deshalb sollen sie in Zukunft anders behandelt und schneller abgeschoben werden. Das kündigte Innenminister de Maizière bei Beratungen mit Kommunen an.
Wenn Asylbewerbern eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, dürfen sie nicht abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht nun im Falle von Italien entschieden. Das Asylverfahren dort weise systematische Mängel auf.