Wer kein Asyl bekommt, soll gehen: Die Bundeskanzlerin kündigt eine härtere Gangart gegen abgelehnte Asylbewerber an. Seehofer bleibt bei seiner Forderung nach einer Obergrenze.
"Ich habe meine Politik nicht geändert, sondern Politik gemacht", sagt die Regierungschefin. Ihr Kurs, um die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge zu reduzieren, sei in sich schlüssig. Nun gehe es auch um Konsequenz bei Abschiebungen.
Hach, was war das doch wieder für eine Woche: Das sogenannte „rechte Lager“ erleidet gerade einen regelrechten Lagerkoller. Und je rechter der Berliner wählt, desto linker seine Regierung. Von Sven Bensmann Von Sven Bensmann
Polizeigewerkschaft und CSU-Politiker fordern eine härtere Druchsetzung von Abschiebungen. Das stößt bei Pro Asyl und der Linkspartei auf scharfe Kritik. Pro Asyl wirft Stimmungsmache vor, für die Linkspartei sind die Forderungen widerlich und inakzeptabel.
Seit Jahresanfang verhandelt Deutschland mit Afghanistan über ein Abkommen, dass die Rückkehr abgelehnter Asylbewerber ermöglicht. Die Verhandlungen stehen offenbar kurz vor dem Ende. Schon im nächsten Jahr könnten die Rückführungen beginnen.
Mehrere deutsche Gerichte hatten Abschiebungen von Asylsuchenden nach Ungarn gestoppt. Davon will sich die Bundesregierung nicht beirren lassen. Zwar gebe es Defizite im ungarischen Asylsytem, man wolle aber weiter abschieben. Kritik kommt von den Linken.
Nach einem gewaltsam beendeten Kirchenasyl konnte eine Asyl-Initiative die drohende Abschiebung eines Flüchtlings stoppen. Neben der Erleichterung über den guten Ausgang nimmt jetzt die Kritik über das Abschiebungsverfahren zu. Landesinnenminister Jäger soll Erklärung abgeben.
SPD und Amnesty International lehnen die von der CSU geforderte Abschiebung in Krisengebiete ab. Die Sozialdemokraten rufen zu mehr Sachlichkeit. Amnesty verweist auf das Völkerrecht.
Jede sexuelle Handlung gegen den Willen eines Menschen ist künftig strafbar. Der Bundestag hat den neuen Vergewaltigungs-Paragrafen einhellig beschlossen. Ärger gab es aber auch: Die Opposition kritisiert Gruppenhaftung und einfachere Abschiebungen von Ausländern. Von Bettina Markmeyer
Eine ausländische Familie kann auch dann abgeschoben werden, wenn die Eltern verschiedene Staatsbürgerschaften haben. Maßgeblich sei, ob das Zusammenleben in einem anderen Staat möglich sei. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz.