Monatelange Verzögerungen
Flüchtlingsausweise gehen in Behörden verloren
Wenn Flüchtlinge keine Papiere haben, kommt es zu deutlichen Verzögerungen bei Abschiebungen. Nicht selten tragen aber auch deutsche Behörden dazu bei. Wie nun bekannt wurde, gehen regelmäßig Ausweisdokumente in Behörden verloren.
Freitag, 05.02.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 07.02.2016, 19:43 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Bei deutschen Behörden sind regelmäßig Ausweisdokumente von Flüchtlingen und Asylbewerbern nicht auffindbar oder gehen verloren. Ausreisewillige Flüchtlinge müssen daher mitunter monatelang warten, bis sie Deutschland verlassen können. Das sei „kein böser Wille“ der Behörden, sagte die Referentin für Migration und Flucht der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Karin Asboe, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst und bestätigte damit einen Bericht des ARD-Magazins Monitor.
Durch den zeitlichen Druck nähmen aber „Flüchtlinge und Papiere nicht immer die gleichen Wege“. So seien manche Flüchtlinge schon in ein anderes Bundesland weitergeleitet worden oder hätten noch nicht die Möglichkeit gehabt, einen Asylantrag zu stellen, erläuterte Asboe.
Asylbewerber müssen ihre Ausweisdokumente beim ersten Behördenkontakt in Deutschland abgeben und bekommen sie in der Regel erst nach Abschluss des Asylverfahrens oder bei der Ausreise zurück. Beteiligt sind die Polizei, Erstaufnahmeeinrichtungen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörden.
Betroffene könnten auf Verlangen eine Abschrift erhalten, sagte Asboe dem epd. Doch nicht jeder bestehe sofort auf diesem Recht, wenn er ankomme. „Es ist auch überhaupt nicht die Regel, Quittungen auszustellen“, erläuterte die Flüchtlingsexpertin. Der Flüchtling werde später aber auch nicht mehr sagen können, wo und wem er die Papiere gegeben habe – „und irgendwo sind dann diese Papiere“.
Schwierig werde es vor allem, wenn der Flüchtling freiwillig ausreisen wolle, zum Beispiel in ein Drittland, sagte die Referentin für Migration und Flucht. Probleme gebe es auch, wenn der Asylbewerber anerkannt sei, aber nachvollzogen werden müsse, ob er wirklich verheiratet sei. Denn zu den eingezogenen Papieren gehören beispielsweise auch Heirats- und Geburtsurkunden. Für Abschiebungen werden laut Asboe Ersatzpapiere ausgestellt.
Das ARD-Magazin Monitor berichtet in einem Beitrag, der am Donnerstagabend ausgestrahlt werden sollte, über den Verlust von Ausweisdokumenten von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Als Grund nennen Kommunen und Flüchtlingseinrichtungen demnach ein Wirrwarr von Zuständigkeiten bei der Registrierung und Weiterleitung der Flüchtlinge.
In einer Monitor-Umfrage unter den größten deutschen Städten und Landkreisen bestätigten zwei Drittel der zuständigen Stellen solche Schwierigkeiten. Allein in Köln warteten dem Bericht zufolge zeitweise hundert Menschen auf ihre Ausreise. Ausweise kämen oft erst mit monatelanger Verspätung oder gar nicht an, hieß es.
Das BAMF räumte auf Anfrage des ARD-Magazins ein, dass es bei „Überschneiden von Anfragen und Übersendungen von Pässen“ zu Verzögerungen kommen könne. Pässe würden aber „in der Regel ausfindig gemacht und umgehend versendet“. Wie viele Ausweispapiere von Flüchtlingen oder Asylbewerbern derzeit nicht auffindbar sind, ist dem Bericht zufolge nicht bekannt. (epd/mig) Aktuell Politik
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Wieder Obergrenze CSU fordert Asylrecht-Aus und Abschiebung aller…
- Stoff für Populismus Bürgergeld: Was die gestiegene Ausländerquote bedeutet
- Staatsanwalt Vater des Hanau-Attentäters provoziert Hinterbliebene
- „Ein Heiliger, ein Halbgott“ Oskar Schindler starb vor 50 Jahren
- Canan Bayram schmeißt hin Die Grünen kein diskriminierungsfreier Raum mehr
- Europäischer Gerichtshof „Sicherer Drittstaat“ muss im gesamten Gebiet als…
GG 16a Absatz zwei. Wer es nicht irgendwie geschafft hat an der Nordsee anzulanden ist per unserem Grundgesetz illegaler Einwanderer. Wer aus Österreich zu uns flüchtet ist kein „Flüchtling“ es sei denn es schafft jemand nachvollziehbar zu erklären aus welchem Grund man aus Österreich flüchten müsste.