Aufenthaltserlaubnis, Abschiebung, Ausweisung
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Nach den Köln-Übergriffen

Maas und de Maizière einigen sich auf Verschärfung des Ausweisungsrechts

Zwölf Tage nach den Übergriffen in Köln hat sich die Koalition in Berlin darauf verständigt, Ausweisungen zu erleichtern. Der deutsche Anwaltsverein hingegen warnt davor, die Ereignisse von Köln nicht für Asylrechtsverschärfungen zu instrumentalisieren.

Mittwoch, 13.01.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 18.01.2016, 16:57 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Bundesregierung will die Ausweisung straffällig gewordener Ausländer und Asylbewerber deutlich erleichtern. Keine zwei Wochen nach der Silvesternacht in Köln stellten Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag in Berlin ihre Einigung auf verschärfte Regelungen vor. Danach haben auch geringe Freiheitsstrafen künftig ein starkes Gewicht bei der Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen.

De Maizière sagte: „Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates.“ Der Innen- und der Justizminister wollen mit der Verschärfung gezielt Täter erfassen, die wegen gewalttätiger Angriffe auf das Leben einer Person, wegen Körperverletzung, Sexualdelikten, Angriffen auf Polizisten und wegen Serieneinbrüchen verurteilt worden sind.

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Neu: Jede Freiheitsstrafe begründet Ausweisungsinteresse

Künftig soll in diesen Fällen jede Freiheitsstrafe ein „besonderes Ausweisungsinteresse“ des Staates begründen, das gegen die Bleibeinteressen der Person abgewogen werden muss. Das ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Bisher gilt das erst bei Gefängnisstrafen von mehr als einem Jahr. Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse ist laut de Maizière künftig gegeben, wenn der Täter zu mindestens einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt worden ist.

Bisher liegt die Hürde bei zwei oder mehr Jahren. Allerdings können einer Abschiebung reale Hindernisse entgegenstehen – etwa dass der Herkunftsstaat die Rücknahme seiner Staatsbürger verweigert. Auch spielt es eine Rolle, wie lange ein Ausländer in Deutschland lebt und ob er Familie hat.

Neu: Aussetzung auf Bewährung spielt keine Rolle

Die Verschärfungen sollen laut de Maizière auch für Heranwachsende gelten. Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, spiele keine Rolle. Für alle anderen Delikte gelten die bisherigen Regelungen weiter. Maas sagte, die gezielten Verschärfungen seien nicht nur angemessen, „sondern auch notwendig, um die überwältigende Mehrheit der unbescholtenen Flüchtlinge in Deutschland zu schützen. Diese haben es nicht verdient, mit kriminellen Ausländern in einen Topf geworfen zu werden.“

Neu aufgenommen werden soll ins Aufenthaltsrecht, dass sich Ausländer grundsätzlich rechtstreu zu verhalten haben. Auch die Regelungen für Flüchtlinge im Asylverfahren werden verschärft. Während bisher eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren dazu führen kann, dass die Anerkennung verweigert wird, soll dies künftig schon für Flüchtlinge gelten, die zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt sind. Voraussetzung ist – wie auch bei Ausländern -, dass schwere Delikte gegen Personen oder die Staatsmacht begangen worden sind.

Minister: Verschärfungen sollen schnell umgesetzt werden

Die Minister sagten, die Verschärfungen sollten so schnell wie möglich umgesetzt werden. Ob sie in das Asylpaket II eingefügt werden, das de Maizière zufolge möglichst noch im Januar ins Kabinett kommen soll, ließ er offen. Maas kündigte an, dass auch das Sexualstrafrecht zügig verschärft werde. Fälle wie in Köln seien dann strafbar.

Der Entwurf des Justizministers, der sich seit Weihnachten in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung befindet, schließt Maas zufolge Schutzlücken bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch. Frauen, die zum Widerstand unfähig waren, weil sie überrascht wurden, unter Schock standen oder noch schwerere Verletzungen fürchten mussten, können künftig leichter eine Vergewaltigung geltend machen. Bisher müssen sie ihren Widerstand nachweisen. Auch behinderte Menschen sollen besser geschützt werden.

Anwaltverein: Diskussion um Asylrecht von Köln trennen

Derweil ermahnt der Deutsche Anwaltverein die Politik, die Übergriffe in Köln für eine Verschärfung im Asylrecht zu instrumentalisieren. Fragen des Ausländer- und Asylrechts müssten getrennt werden von den Fragen, die seit den Anschlägen in Paris, der aktuellen Explosion in Istanbul und auch seit den Ereignissen in Köln diskutiert würden, sagte Präsident Ulrich Schellenberg zum Neujahrsempfang des Vereins am Dienstag in Berlin.

Schellenberg äußerte sich skeptisch über Verschärfungen. Man werde prüfen müssen, „ob straffällig gewordene Asylbewerber das Gastrecht verwirkt haben“, sagte er. Man bewege sich aber in einem internationalen Geflecht von Regelungen und Gesetzen. „Es gilt auch in der Bundesrepublik die Genfer Flüchtlingsverordnung“, sagte der Jurist und ergänzte: „Wir werden auch dort sehr sorgsam prüfen müssen, welche Grenzen sich daraus ergeben.“ (epd/mig) Leitartikel Politik

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