Kabinettsbeschluss
Hürden für Ausweisungen werden gesenkt
Verschärfung im Ausweisungsrecht, Asylpaket soll ebenfalls kommen: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch nur eine Änderung im Ausländerrecht auf den Weg gebracht. Beim umstrittenen Familiennachzug scheint eine Lösung aber inzwischen in Sicht.
Donnerstag, 28.01.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 31.01.2016, 18:42 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Straffällige Ausländer sollen künftig schneller ausgewiesen werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem auch Bewährungsstrafen in Zukunft für eine Ausweisung reichen. Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln. Während die Koalition darüber schnell einig war, sind Vorhaben im Asylrecht seit Wochen umstritten. Beim Thema Familiennachzug scheint nun aber eine Lösung in Sicht.
Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sagte der Rheinischen Post, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und er hätten CSU-Chef Horst Seehofer einen konstruktiven Vorschlag zum Familiennachzug gemacht. „Am Donnerstag reden wir darüber. Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir uns einigen“, sagte der SPD-Chef. Am Donnerstag treffen sich auch die Ministerpräsidenten der Länder zu einer Sonderkonferenz in Berlin. Bei den Gesprächen der Länderchefs, der Koalitionsspitzen und schließlich einen Treffen der Ministerpräsidenten mit Merkel wird ein Durchbruch nach wochenlangem Streit erwartet.
Die Lösung für das zweite Asylpaket könnte so aussehen, dass der Familiennachzug für alle subsidiär Schutzberechtigten für ein statt zwei Jahre ausgesetzt wird, dies dann aber auch für Syrer gilt. Der Streit um den Familiennachzug war entbrannt, nachdem die SPD zunächst darauf drang, Syrer von Einschränkungen auszunehmen. Durch eine Änderung bei den Verfahren ist das praktisch inzwischen aber schwer zu trennen, die Union beharrte aber weiter auf der Aussetzung.
Kommunen wollen schnelle Einigung
Die Kommunen forderten am Mittwoch vor allem eine schnelle Einigung. „Es kann doch nicht sein, dass das politische Tauziehen vollkommen aus den Augen verliert, dass die sich Tag für Tag zuspitzende Flüchtlingssituation in unserem Lande dringend nach wirksamen Maßnahmen zur Zuzugsbegrenzung verlangt“, erklärte der Deutsche Landkreistag.
Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke äußerte sich enttäuscht darüber, dass das noch nicht an diesem Mittwoch im Kabinett gelungen war. Stattdessen wurde dort die Änderung im Ausweisungsrecht auf den Weg gebracht. Bei einer Verurteilung wegen besonders schwerer Vergehen, darunter Tötung, Körperverletzung und Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, soll künftig eine Bewährungsstrafe ausreichen, um ein „schwerwiegendes“ Ausweisungsinteresse zu begründen. Ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ besteht demnach bei einer Verurteilung zu mindestens einem Jahr, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt ist.
Ausweisungsgrenze deutlich gesenkt
Die Hürden für Ausweisungen, bei denen in jedem Fall gegen das Bleibeinteresse des Betroffenen abgewogen wird, liegen derzeit höher. Gesenkt wird auch die Grenze, ab der eine Verurteilung die Anerkennung als Flüchtling verhindert. Dies soll künftig bei einer Freiheitsstrafe von einem statt drei Jahren der Fall sein.
Ausweisung heißt dabei nicht zwangsläufig auch Abschiebung. Fehlen nötige Papiere oder wäre der Betroffene im Heimatland Krieg oder Verfolgung ausgesetzt, verliert er zwar den Aufenthaltsstatus, kann aber nicht zurückgeschickt werden. Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck sprach deshalb von „Symbolpolitik“ und „Scheinlösungen“. Er forderte eine bessere Ausstattung der Polizei, konsequentes Handeln der Strafverfolgungsbehörden und mehr Mittel für Gewaltprävention.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der das Gesetz zusammen mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) initiiert hatte, forderte mehr Anstrengungen bei der tatsächlichen Abschiebung. Bei Staaten, mit denen es Rückführungsabkommen gibt, müsse der Druck erhöht werden, sagte Maas. (epd/mig) Aktuell Politik
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