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Eine Sitzung des Bundesrats © Bundesrat, bearb. MiG

Kein Widerspruch

Asylpaket und verschärftes Ausweisungsrecht passiert Bundesrat

Das umstrittene Asylpaket mit Schnellverfahren und verschärften Regeln beim Familiennachzug hat den Bundesrat passiert, ebenso das Gesetz mit Verschärfungen im Ausweisungsrecht. Die Grünen stimmten im Bundestag gegen die Gesetze, im Bundesrat waren sie dafür.

Montag, 29.02.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 29.02.2016, 17:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das umstrittene Asylpaket mit Schnellverfahren und Einschränkungen beim Familiennachzug kann in Kraft treten. Am Freitag passierten die Gesetzesänderungen den Bundesrat in Berlin. Die Länderkammer legte keinen Widerspruch ein. Das Gesetzespaket, um das die Koalition lange gerungen hatte, wurde innerhalb weniger Wochen verabschiedet.

Grüne im Bundestag dagegen, im Bundesrat dafür

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Erst am Donnerstag hatte der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen den Gesetzesverschärfungen zugestimmt. Die Linke und die Grünen hatten im Bundestag geschlossen gegen das Gesetz gestimmt. Aufgrund der Länder-Mehrheiten im Bundesrat hätten die Grünen das Gesetz zurückweisen können. Sie taten es nicht.

Das Asylpaket sieht vor, dass Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive in besonderen Aufnahmeeinrichtungen schnelle Asylverfahren in maximal drei Wochen durchlaufen. Der Familiennachzug wird nach den Änderungen für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt. Dies betrifft Flüchtlinge mit dem untergeordneten subsidiären Schutz. Bei unbegleiteten Minderjährigen kann es in besonderen Härtefällen Ausnahmen geben.

Verschärftes Ausweisungsrecht

Gesenkt werden außerdem die Hürden für die Abschiebung Kranker. Zudem werden die Asylbewerberleistungen pauschal um zehn Euro für die Finanzierung von Integrationskursen gekürzt. Opposition, Verbände und Kirchen lehnten die Gesetzesverschärfungen vehement ab.

Den Bundesrat passierte am Freitag ebenfalls das Gesetz mit Änderungen im Ausweisungsrecht für straffällige Ausländer und Asylbewerber. Statt bislang mehrjähriger Haftstrafen reicht künftig eine Bewährungsstrafe in schweren Deliktsbereichen, um einen Ausländer auszuweisen oder einem Asylantragsteller die Anerkennung als Flüchtling zu verweigern.

Das Gesetz, das vor allem in Reaktion auf die Vorfälle in der Silvesternacht in Köln verfasst wurde, war ebenfalls erst am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet worden. (epd/mig) Aktuell Politik

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