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Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungswidrig © MiG

Beschlossen

Das ändert sich im Asyl- und Ausländerrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag das zweite Asylpaket und Änderungen im Ausweisungsrecht beschlossen. Im Wesentlichen geht es um Verschärfungen, die die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland reduzieren soll. Die Änderungen im Überblick:

Freitag, 26.02.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 29.02.2016, 17:06 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Beschleunigte Asylverfahren: Für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive werden Schnellverfahren nach dem Vorbild des sogenannten Flughafenverfahrens eingeführt. Inklusive einer möglichen Gerichtsentscheidung sollen ihre Verfahren innerhalb von drei Wochen abgeschlossen werden. Zur Durchsetzung soll für die Asylbewerber eine verschärfte Residenzpflicht gelten. Verlassen sie den Bezirk der ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung, wird ihr Verfahren eingestellt und kann nur einmalig wieder aufgenommen werden.

Familiennachzug: Für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz wird das Recht, ihre engsten Angehörigen nach Deutschland zu holen, für zwei Jahre ausgesetzt. Die Regelung gilt auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland, bei ihnen kann es in Härtefällen aber Ausnahmen geben. Die Einschränkung des Familiennachzugs im Asylpaket II war am heftigsten umstritten. Die SPD verhandelte in der Koalition, dass Familienangehörige im Gegenzug bei möglichen Kontingentaufnahmen vorrangig berücksichtigt werden. Die Verhandlungen über solche Kontingente beispielweise mit der Türkei stocken aber, sodass nicht klar ist, wann davon überhaupt Betroffene profitieren können.

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Schärfere Regeln bei der Abschiebung Kranker: Künftig können nur noch „lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch eine Abschiebung wesentlich verschlechtern würden“, eine Abschiebung verhindern. Zudem müssen abgelehnte Asylbewerber, denen Abschiebung droht, „unverzüglich“ nach einer Krankschreibung das Attest vorlegen, sonst wird es nicht akzeptiert.

Eigenbeteiligung an Integrationskursen: Flüchtlinge werden an den Kosten für Integrationskurse beteiligt. Ihre Asylbewerberleistungen, die unterhalb des Hartz-IV-Niveaus liegen, werden dafür um zehn Euro pro Monat gekürzt.

Führungszeugnis: Mitarbeiter, die in Flüchtlingseinrichtungen Minderjährige betreuen, beaufsichtigen oder ausbilden, müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll ein besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen oder anderen Übergriffen gewährleistet werden.

Schnellere Ausweisung straffälliger Ausländer: Straftaten sollen künftig schon bei einer niedrigeren Schwelle als momentan eine Ausweisung begründen oder die Anerkennung als Flüchtling verhindern. Statt teilweise mehrjähriger Haftstrafen reicht dafür bei schweren Delikten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder Eigentum künftig bereits eine Bewährungsstrafe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das über Asylanträge entscheidet, soll bereits bei der Einleitung eines Strafverfahrens informiert werden. (epd/mig) Aktuell Recht

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