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Das Bundeskanzleramt in Berlin © michael.berlin @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Gesetzentwurf

Kabinett soll in der kommenden Woche über Familiennachzug beraten

Der Koalitionskompromiss zum Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge rückt immer näher. In der kommenden Woche soll das Kabinett über einen Gesetzesentwurf beraten.

Freitag, 04.05.2018, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.05.2018, 21:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Koalitionskompromiss zum Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge soll in der kommenden Woche im Bundeskabinett beraten werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte am Donnerstag in Berlin, damit sei eine zeitgerechte Umsetzung mit den Beratungen in Bundestag und Bundesrat bis zum 1. August möglich. Ab diesem Zeitpunkt sollen dem Kompromiss zufolge wieder 1.000 Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen mit dem untergeordneten, subsidiären Schutz einreisen können.

Seehofer erläuterte, dass in das Verfahren zur Auswahl der 1.000 Menschen pro Monat sein Ministerium und das Auswärtige Amt eingebunden werden sollen. Das Bundesverwaltungsamt soll die Verfahren unterstützen. Für die Visa-Erteilung ist das Außenministerium zuständig.

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Familiennachzug seit 2016 ausgesetzt

Der Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge ist seit Frühjahr 2016 ausgesetzt. Einen Rechtsanspruch auf das Nachholen der sogenannten Kernfamilie, wie ihn andere Flüchtlinge haben, wird es für diese Gruppe auch künftig nicht mehr geben. Dafür sollen Kontingente ermöglichen, dass Ehepartner, Kinder oder Eltern nach Deutschland geholt werden können.

Seehofer betonte, der Gesetzentwurf aus seinem Haus sei „vollkommen konform mit dem Koalitionsvertrag“. Flüchtlingsorganisationen und SPD-Vertreter hatten zuletzt Sorge geäußert, dass unter anderem durch komplizierte Verfahren kaum 1.000 Fälle pro Monat erreicht werden und Plätze verfallen. Seehofer sagte, ab Januar gelte „uneingeschränkt“ ein monatliches Kontingent von 1.000 Menschen. (epd/mig) Aktuell Politik

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