Flüchtlingspolitik

Kanzleramtsminister zeigt Verständnis für Schimmbad- und Diskothekenverbote

Kanzleramtsminister Peter Altmaier zeigt Verständnis für Schimmbad- und Diskothekenverbote für Flüchtlinge. Straffällig gewordene Flüchtlinge sollen in Zukunft auch dann abgeschoben werden, wenn sie nicht in ihre Heimatländer zurückkönnen.

Montag, 01.02.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 01.02.2016, 17:53 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge straffällig gewordene Flüchtlinge auch in Drittstaaten abschieben, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsländer nicht möglich ist. „Wir verhandeln mit der Türkei und anderen Ländern über die Rückübernahme auch solcher Flüchtlinge, die aus Drittstaaten kommen“, sagte Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) der „Bild am Sonntag“: „Das kann dann bedeuten, dass solche Flüchtlinge nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden, wenn dort zum Beispiel Bürgerkrieg herrscht, sondern in das Land, über das sie in die EU gekommen sind.“

Der CDU-Politiker warnte vor einer Sonderbehandlung von straffälligen Flüchtlingen durch die Ermittlungsbehörden. „Alle Straftaten – egal, wie schwer oder leicht die Identität des Täters feststellbar ist – müssen verfolgt werden. Es darf keinen Rabatt für Flüchtlinge geben,“ sagte Altmaier dem Blatt in Anspielung auf Fälle in Kiel, wo straffällig gewordene Flüchtlinge von der Polizei nicht erkennungsdienstlich behandelt worden sein sollen. Die Polizei hatte die Vorwürfe allerdings zurückgewiesen.

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Zugleich äußerte der CDU-Politiker Verständnis für Gemeinden, die ein Schwimmbad– oder Diskothekenverbot für Flüchtlinge verhängen. „Die Gemeinden sind näher an den täglichen Problemen der Menschen“, sagte Altmaier. „Ich kann mich erinnern, dass schon vor 20 Jahren in dem Hallenbad, das ich besuchte, Badetage nur für Frauen reserviert waren. Wenn es Personengruppen geben sollte, die sich besonders auffällig benehmen, dann muss die Gemeinde auch dafür sorgen, dass andere Schwimmgäste dadurch nicht gestört werden.“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist vor knapp zehn Jahren in Kraft getreten. Es verbietet Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Abschiebungen und „freiwillige“ Rückkehrer verdoppelt

Laut Altmaier verdoppelte Deutschland die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Rückkehrer: „Rund 50.000 Flüchtlinge haben Deutschland seit Anfang 2015 wieder verlassen, entweder freiwillig oder per Abschiebung. Viele kehren wieder um, bevor sie einen Asylantrag stellen, wenn ihnen klargemacht wird, dass das keine Aussicht auf Erfolg hat“, sagte er dem Boulevardblatt Bild am Sonntag. Trotzdem müsse man noch besser werden: „Wer kein Bleiberecht hat, muss Deutschland zeitnah verlassen. Wir werden, wie schon in den Balkanstaaten, unmissverständliche Signale senden, dass es sich nicht lohnt, nach Deutschland zu kommen, wenn man Algerier, Tunesier oder Marokkaner ist.“

Auch bei der Zahl der neuankommenden Flüchtlinge sieht Altmaier große Erfolge: „Die Gesamtzahl der Flüchtlinge, die über die Türkei nach Europa kommen, ist seit Oktober sehr stark gesunken, um mehr als 60 Prozent. Die Zahl der Flüchtlinge aus den Balkanstaaten direkt ist seit dem Sommer sogar um über 90 Prozent gesunken.“ Dies reiche jedoch noch nicht aus, so der Kanzleramtsminister. „Wir arbeiten hart, damit die Zahlen Monat für Monat weiter deutlich zurückgehen. Deshalb bestehen wir auch auf einer effektiven Bekämpfung der Schlepper und Menschenhändler in Griechenland und in der Türkei.“ Durch den Rückgang sei es aber schon jetzt möglich, die Flüchtlinge besser zu registrieren und zu kontrollieren. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Magistrat sagt:

    Herr Altmeier spricht sich also für die kollektive Diskriminierung von Migranten bzw Südländern aus und verstößt damit ganz klar gegen das Benachteiligungsverbot des AGG. Vielleicht sollten unsere Politiker endlich mal selbst anfangen, das Ideal des Rechtsstaates vorzuleben und sich nicht permanent nach Belieben und Stimmungslage über Recht und Gesetz hinwegsetzen, bevor sie von gesetzestreuen Ausländern oder und inländischen Muslimen aufgrund populistischen Wahlkampagnen Loyalitatsschwüre und Staatsbürgertest einfordern.