Über staatliche Rückkehrprogramme haben seit 2016 mehr als 1.000 junge Afghanen Deutschland verlassen. Die Linke hat Zweifel daran, dass ihre Rückkehr wirklich freiwillig war und sorgt sich um die Perspektive der Kinder und Jugendlichen.
Asylbewerber haben im Gegensatz zu alleinerziehenden Sozialhilfeempfängern keinen Anspruch auf höhere Asylbewerberleisten. Das hat das Bundessozialgericht im Fall einer Nigerianerin entschieden.
Der Landkreis Göttingen hatte einer algerischen Familie zu geringe Unterkunftskosten gezahlt. Die Familie musste ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Daraufhin weigerte sich der Landkreis, Zinsen zu zahlen. Auch das muss sie jetzt nachholen.
Für blinde oder stark sehbehinderte Flüchtlinge ist es sehr schwierig, einen geeigneten Deutschkurs zu finden. Hannover ist einer von nur vier Orten deutschlandweit, in denen solche Kurse angeboten werden. Von Stefan Korinth
Von Januar bis Juni 2018 wurden in Berlin 527 antisemitische Vorfälle erfasst. Das ist eine leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Die "Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus" Berlin spricht von einer Häufung der gemeldeten Angriffe.
Der sächsische Verfassungsschutz warnt: weitere fremdenfeindliche Gewaltakte sind in Chemnitz zu befürchten. In rechtsextremen Kreisen sei eine Mobilisierung zu beobachten.
Mehr Integration statt endlose Debatten über den Umgang mit Flüchtlingen. Das fordern Forscher einer neuen Studie auf Grundlage aktueller Zahlen. Transitzentren und Grenzschließungen gehen danach in die falsche Richtung.
Geschwärzte Akten, eine umstrittene Selbstverbrennungsthese, zwei weitere Todesfälle: Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle 2005 bewegt bis heute viele Menschen. Eine private Kommission will jetzt weitere Aufklärung.Kommission untersucht weitere Todesfälle
Nach einer Zwangspause bereitet die Flüchtlingsinitiative "Mission Lifeline" einen neuen Einsatz im Mittelmeer vor. Die EU wolle "keine Zeugen für die Toten im Mittelmeer". Man werde sich aber nicht festsetzen lassen.
Gesunden Männern im arbeitsfähigen Alter droht im Falle einer Abschiebung nach Afghanistan nicht automatisch die "Verelendung". Sie dürfen abgeschoben werden. Das hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof entschieden.