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Flughafen (Archiv) © henry911 @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Ausnahme

Jüdische Einwanderer dürfen wieder einreisen

Die Pandemiebedingten Einreisebeschränkungen für jüdische Einwanderer wurden aufgehoben, aus humanitären Gründen und ausnahmsweise. Damit wolle das Bundesinnenministerium der historischen Verantwortung gerecht werden.

Montag, 07.09.2020, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.09.2020, 18:55 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Bundesinnenministerium hat die Pandemiebedingten Einreisebeschränkungen für jüdische Einwanderer aufgehoben. Trotz der weiterhin kritischen Infektionslage in den betroffenen Ländern soll für jüdische Einreisende eine Ausnahme aus humanitären Gründen gelten, teilte das Ministerium am Freitag in Berlin mit. Demnach gab es seit dem 30. Juni keine Einreisemöglichkeit für Juden, die beispielweise aus der Ukraine oder Russland nach Deutschland einwandern wollen.

Mit der Ausnahme wolle man der hohen Bedeutung des Aufnahmeverfahrens Rechnung tragen, „welches vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus entstanden ist“, hieß es weiter. Die Auslandsvertretungen sollen demnach angehalten werden, die Visa-Vergabe für jüdische Einwanderer wieder aufzunehmen.

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Der Zentralrat der Juden äußerte sich erleichtert über die Entscheidung. Die vorübergehende Aussetzung der Visa-Erteilung habe Betroffene in eine unhaltbare Lage gebracht, erklärte der Zentralrat. Nach seinen Angaben hatten viele mit einer Ausnahmezusage aus Deutschland bereits alle notwendigen Schritte für einen Visumsantrag unternommen, beispielsweise den Wohnort abgemeldet, den Arbeitsplatz gekündigt oder die Kinder von der Schule abgemeldet. (epd/mig)

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