Der "Marrakesch-Pakt" findet zwar große Zustimmung in der finalen Abstimmung der UN. Doch die Gegner warnen weiter vor dem rechtlich nicht bindenden Abkommen. Für das Abkommen stimmen 152 der 193 UN-Mitgliedsländer.
In der Affäre um ein mutmaßliches rechtsextremes Netzwerk bei der Frankfurter Polizei hat der hessische Innenminister Beuth im Landtag Rede und Antwort gestanden. Er versprach eine rasche und lückenlose Aufklärung.
Sechs Klagen von Flüchtlingsbürgen hat das Verwaltungsgericht Gießen am Mittwoch entschieden. Den Klagen wurde zu einem geringen Teil stattgegeben. Das Jobcenter Gießen fordert in 214 Beischeiden insgesamt 900.000 Euro von Bürgen zurück.
Ihre Kritik an der Flüchtlingspolitik wollte sich die AfD vom Bundesverfassungsgericht rechtlich untermauern lassen. Karlsruhe ließ den Plan scheitern. Die Anträge gegen die Entscheidungen der Bundesregierung im Jahr 2015 wiesen die Richter zurück.
Sogenannte Reichsbürger sind waffenrechtlich unzuverlässig. Sie müssen ihre Waffen abgeben. Das hat das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zwei Fällen entschieden.
Politikwissenschaftler Hajo Funke fordert eine rasche Aufklärung des Frankfurter "NSU 2.0"-Polizeiskandals. Die Türkische Gemeinde fordert Konsequenzen. Das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden sei erschüttert.
Die UN reagieren mit einem rechtlich nicht bindenden Pakt auf die globale Flüchtlingsbewegungen. Das Abkommen soll mehr finanzielle Hilfe der reichen Länder für arme Aufnahmestaaten von Flüchtlingen mobilisieren. Nur die USA und Ungarn stimmen gegen das Abkommen.
Asylbewerber, die bereits in einem anderen europäischen Land registriert sind, sollen nach dem Willen der Bundesländer weniger Sozialleistungen erhalten. Von den Kürzungen könnten ungefähr ein Drittel der nach Deutschland kommenden Asylbewerber betroffen sein.
Die Obergrenze für Flüchtlinge wird nicht erreicht. Bis Ende 2018 wird es voraussichtlich 166.000 Asylanträge geben. Im Koalitionsvertrag ist eine Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 vereinbart.
Was für eine Bescherung zum christlichen Fest der Nächstenliebe jedenfalls, die uns da als "Kompromiss" zu 219a geschenkt wird – ein Kompromiss, der die Gebärmütter auch weiterhin nicht ohne Kopftuch aus dem Hause lässt. Von Sven Bensmann