
Wohnsitzauflage
Vor Neonazis fliehen – wenn das Amt erlaubt
Der Staat bestimmt, wo Asylsuchende wohnen. Werden sie dort von Neonazis bedroht, ist ein Wohnortwechsel nicht selbstverständlich. Migrantenorganisationen fordern mit Blick auf Sachsen-Anhalt bessere Schutzregeln. Neu ist das Problem nicht.
Von Sedat Dursun Dienstag, 20.10.2026, 12:38 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 20.10.2026, 12:38 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Ein Asylbewerber, nennen wir ihn Ahmad Selim, ist aus seiner Heimat geflohen, weil er dort verfolgt wird. In Deutschland beantragt er Asyl, hofft auf Sicherheit und einen Neuanfang. Die Behörden bringen ihn zunächst in einer Aufnahmeeinrichtung in Sachsen-Anhalt unter, später weisen sie ihm einen Wohnort zu. Dort soll er bleiben, während über seinen Asylantrag entschieden wird.
Doch auch hier findet er keine Ruhe. Neonazis nehmen ihn ins Visier, beschimpfen und bedrohen ihn. Er fürchtet, dass aus den Drohungen Gewalt wird. Der Mann möchte weg, am liebsten zu Bekannten in einer anderen Stadt, wo er sich sicherer fühlt.
Ahmad Selim und seine Geschichte sind frei erfunden – der Fall dahinter aber keineswegs. Auch die rechtlichen Fragen dahinter sind real. Denn wer in Deutschland Asyl sucht, kann sich seinen Wohnort häufig nicht aussuchen. Und wer an diesem Ort bedroht wird, steht vor einem Problem: Einerseits muss der Staat ihn schützen. Andererseits bestimmt der Staat, wo er zu wohnen hat.
Weggehen darf er – aber darf er auch bleiben?
Grundlage dafür ist die sogenannte Wohnsitzauflage. Asylsuchende, die nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben müssen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, werden nach dem Asylgesetz verpflichtet, an einem bestimmten Ort zu wohnen. Zwar sieht das Asylgesetz in bestimmten Fällen Ausnahmen vor. Neben dem Zusammenleben enger Familienangehöriger können andere humanitäre Gründe von vergleichbarem Gewicht einen Wechsel rechtfertigen. Eine schwerwiegende rassistische Bedrohung kann ein solcher Grund sein.
Doch der Teufel steckt im Detail. Ahmad Selim muss seine Gefährdung gegenüber den Behörden glaubhaft machen. Polizeianzeigen, dokumentierte Drohungen oder Einschätzungen von Beratungsstellen können dabei helfen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Er muss einen Antrag stellen und auf die Entscheidung der Behörde warten.
Was passiert, wenn die Bedrohung akut ist?
Doch rassistische Bedrohungen richten sich nicht nach Bearbeitungszeiten. Was geschieht, wenn der Mann nicht warten kann, bis über seinen Antrag entschieden ist? Muss er an einem Ort bleiben, an dem er angegriffen werden könnte?
Nein. Der Staat ist verpflichtet, Menschen vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Dieser Schutz gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Die Polizei muss auf konkrete Gefahren reagieren. Doch dieser Schutz steht manchmal nur auf dem Papier, wie ein Fall aus 2012 in Hoyerswerda zeigt. Dort wurde ein Paar von rund 15 Neonazis in seiner Wohnung belagert und bedroht. Die alarmierte Polizei brachte die beiden zwar zunächst in Sicherheit, riet ihnen anschließend aber, die Stadt zu verlassen – weil sie ihren Schutz dort nicht gewährleisten könne. Ein Polizeisprecher begründete das damit, dass es einfacher sei, zwei Menschen an einen anderen Ort zu bringen, als dauerhaft Streifenwagen vor ihrem Haus einzusetzen. Die beiden folgten dem Rat und zogen weg. Das deutsche Paar benötigte dafür keine behördliche Erlaubnis.
Anders Ahmad Selim. Seinen Antrag kann die Behörde ablehnen, wenn er seine Bedrohungslage nicht glaubhaft machen kann.
Belastbare bundesweite Zahlen darüber, wie viele Asylsuchende wegen rassistischer Bedrohung eine Umverteilung beantragen, wie oft solche Anträge abgelehnt werden und wie lange die Verfahren dauern, liegen bislang nicht vor. Damit bleibt die entscheidende Frage offen: Was geschieht in der Zeit zwischen einer konkreten Bedrohung und der behördlichen Entscheidung über einen sicheren dauerhaften Wohnort?
Vier Verbände verlangen eine Schutzklausel
An diesem Punkt setzen vier migrantische Dachverbände an. In einem offenen Brief vom 19. Oktober 2026 fordern sie Bundeskanzler Friedrich Merz und die Regierungschefs der Länder auf, den Schutz von Minderheiten vor rechtsextremer Gewalt zu verbessern. Unterzeichnet haben die Türkische Gemeinde in Deutschland, die Bundeskonferenz der Migrantinnenorganisationen, der Dachverband der Migrantinnenorganisationen in Ostdeutschland und das Landesnetzwerk Migrant*innenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA).
Hintergrund sind die politischen Entwicklungen in Sachsen-Anhalt und die Sorge vor einer Regierungsbeteiligung der AfD, deren Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Ämter und Behörden würden unter ihre Leitung gestellt. Die Verbände fragten am Montag: „Werden Sicherheitsbehörden, deren Handeln die AfD politisch verantwortet, kommen, um uns zu schützen?“
Die Verbände berichten jetzt schon von zunehmenden Bedrohungen und Verunsicherung unter Menschen mit Migrationsgeschichte. Allein die LAMSA-Beratungsstelle Entknoten habe in diesem Jahr bis zum 19. Oktober 85 rassistische Vorfälle begleitet, gegenüber 81 im gesamten Vorjahr. Die Zahlen erfassen die Arbeit der Beratungsstelle, nicht sämtliche rassistischen Straftaten im Land.
Die Organisationen verlangen eine Bund-Länder-Kommission zum Schutz von Minderheiten, einen Schutzfonds für bedrohte Einrichtungen und eine ausdrückliche Härtefallregelung im Aufenthaltsrecht. Konkret sollen rassistische und rechtsextrem motivierte Gefährdungen gesetzlich als Härtefall anerkannt werden. Betroffene sollen dann trotz Residenzpflicht oder Wohnsitzauflage ihren zugewiesenen Wohnort verlassen und erforderlichenfalls in ein anderes Bundesland wechseln können.
Die Warnungen sind nicht neu
Neu sind die Warnungen nicht. LAMSA hatte bereits Monate zuvor auf die Notwendigkeit von Schutzvorkehrungen hingewiesen. Im Juni wandte sich der Verband mit seinem Anliegen an die Staatskanzleien der anderen 15 Bundesländer. Keine einzige antwortete.
Dabei reicht die rechtliche Diskussion weiter zurück. Bereits im Juni 2020 beschäftigte sich der Innenausschuss des Bundestages mit einem Gesetzesvorstoß der Linkspartei für ein besonderes Aufenthaltsrecht von Opfern rechter Gewalt. Dabei wurde auch die Frage aufgeworfen, welche aufenthaltsrechtlichen Nachteile nach rassistischen Angriffen entstehen können. Mehrere Sachverständige sahen Bedarf für zusätzliche gesetzliche Schutzregelungen.
Sechs Jahre später liegt das Thema erneut auf dem Tisch. Am Donnerstag, 22. Oktober, kommen die Regierungschefs der Länder zur Ministerpräsidentenkonferenz zusammen. Und sie wissen: Der Staat bestimmt, wo Asylsuchende wohnen müssen. Und er muss sie vor Gewalt schützen. (mig) Aktuell Panorama
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